BFW Bayern im Gespräch
Andreas Eisele, Präsident des BFW Bayern, traf mit dem Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Dr. Hans Reichart (rechts) zusammen.
Mit Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 24. Oktober 2017 (II R 44/15) zur Erbschaftsteuer befürchtete der BFW Bayern eine Gefährdung der mittelständischen Bestandshalter.
In dem Urteil vertrat der BFH die Auffassung, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nur vorliege, wenn das vermietende Unternehmen neben der Überlassung von Wohnungen Zusatzleistungen erbringt, die der Vermietungstätigkeit einen originär gewerblichen Charakter verleihen.
Die Entscheidung des BFH ist in vieler Hinsicht überraschend und auch nicht nachvollziehbar. Er wendet sich dabei ausdrücklich gegen den Willen des Gesetzgebers, dessen Intention zwar klar gewesen ist, sich aber aus Sicht des BFH nicht ausreichend im Wortlaut des Gesetzes niedergeschlagen hat. Die Auffassung des BFH würde nicht nur die zukünftige Unternehmensnachfolge benachteiligen, sondern auch viele bereits verwirklichte Sachverhalte noch massiv belasten. Das ist und kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Wir halten diese neue „Interpretation“ angesichts der derzeitigen Wohnungsnot politisch für nicht tragbar, da existenzvernichtende Auswirkungen auf die von uns vertretenen mittelständischen Unternehmen eintreten würden.
Der BFW Bayern ging daraufhin auf Ministerpräsident Markus Söder, Staatsminister Albert Füracker und Staatssekretär Dr. Hans Reichart zu und erklärte die Anliegen der BFW-Mitgliedsunternehmen. Die Ausarbeitung der Position des BFW Bayern übernahmen Mario Mühlbauer, Dr. Hanns Maier GmbH & Co. Beteiligungs-KG und Vorsitzender des Steuerausschusses, Prof. Dr. Matthias Ottmann, Michael Wallner, Andreas Sieber und Lorenz Dick. Die Bayerische Staatsregierung und der BFW Bayern kamen überein, dass die Schaffung und der Erhalt von bezahlbaren Wohnraum sich gerade in der heutigen Zeit als notwendiger denn je erweist. Es wurde versprochen, dass die Bayerische Staatsregierung deshalb ein großes Augenmerk auf die Erbschaftsteuer richtet.
Deshalb dürfe laut Füracker die Erbschaft- und Schenkungsteuer die Übertragung von Wohnungsunternehmen nicht gefährden. Gerade die Gewährung der Steuerbefreiung auch für die Immobilienunternehmen sei bei den Erbschaftsteuerreformen ein Grundanliegen über Parteigrenzen hinweg gewesen.
Aus diesem Grund haben die Obersten Finanzbehörden der Länder mit Datum 23. April 2018 gleich lautende Erlasse zur Nichtanwendung des Urteils des Bundesfinanzhofes herausgegeben. Diese Erlasse werden in Kürze gemeinsam mit dem Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Der BFW Bayern blieb und bleibt weiterhin am Thema dran: So lesen Sie in diesem Magazin über die Sitzung der Steuerausschüsse des Bundesverbands und Landesverbands Bayern und erhalten dort weitere Informationen zur gemeinsamen Stellungnahme, in der der BFW fordert, nicht beim Nichtanwendungserlass zu bleiben, sondern den Unternehmen Planungssicherheit im Rahmen einer Gesetzesänderung zu geben.
Bildnachweis: BFW Bayern
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