Legionellen und Corona

Sie wurde 1976 das erste Mal nachgewiesen und ist seitdem als Legionärskrankheit bekannt: eine durch Legionellen hervorgerufene Lungenentzündung. Die Bakterien, die natürlicherweise in geringer Anzahl im Grundwasser und in Oberflächengewässern vorkommen, können sich durch gewisse Umstände vermehren und damit zu lebensgefährlichen Erregern werden.

Die durch Legionellen ausgelöste Infektion kann zum Pontiac-Fieber oder aber zu einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung, der Legionärskrankheit, führen. Grund dafür ist durch Legionellen kontaminiertes Wasser, das beispielsweise beim Duschen verdampft und durch Einatmen in die Lunge gelangt. Wird mit Legionellen verseuchtes Wasser getrunken, führt dies in der Regel nicht zu einer Infektion, außer das Wasser gelangt durch Verschlucken ebenfalls in die Lunge.

Lockdown erhöht Legionellen-Gefahr

Legionellen vermehren sich in (überwiegend) stehendem Wasser bei einer Temperatur zwischen 20 und 55 Grad Celsius. Darunter kommt es kaum zur Entwicklung. Ab etwa 60 Grad Celsius sterben die Legionellen meist ab. Aufgrund dieser Voraussetzungen sind künstliche Wassersysteme wie Wasserleitungen in Gebäuden insbesondere dann gefährdet, wenn sie nicht regelmäßig genutzt werden. Ältere oder schlecht gewartete sowie technisch mangelhaft installierte Wassersysteme bieten den Legionellen ebenfalls einen guten Nährboden. Aufgrund der seit März 2020 immer wieder verordneten „Lockdowns“ wurden in Hotels oder Ferienwohnungen Duschen und andere Wasserentnahmestellen häufig länger nicht genutzt und standen still. Jens Hehne, Abteilungsleiter Trinkwasser, von der Kalorimeta GmbH (Kalo) macht darauf aufmerksam, dass nicht nur die großen Akteure im Gastgewerbe betroffen sind: „Es gibt auch Wohnungsunternehmen und Verwalter, die Gästewohnungen vermieten. Die Nichtnutzung durch den Lockdown kann auch hier – bei nicht sachgemäßer Wartung – gegebenenfalls zu einem Legionellen-Befall geführt haben. Dies muss vor der Wiedervermietung dringend geprüft werden.“

Gesetzlich vorgeschrieben Trinkwasserprüfung

Unabhängig von der aktuellen Situation gilt laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Großanlagen alle drei Jahre überprüft werden müssen. Das sind zentrale Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Litern Speichervolumen oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Ausgang des Trinkwasserspeichers und der am weitesten entfernten Zapfstelle. Wird die Prüfung versäumt, können hohe Bußgelder verhängt werden. Kommt es in Anlagen, die nicht untersucht wurden, zu Krankheiten oder Todesfällen, liegt zusätzlich ein Haftungsproblem vor. Wird bei der Legionellenuntersuchung der sogenannte technische Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) überschritten, spricht man von einer Kontamination. Kalo als Full-Service-Dienstleister hat seit 2012 bei nahezu 25.000 Liegenschaften das Trinkwasser analysiert. Bei circa 10 Prozent der untersuchten Liegenschaften wurden positive Befunde festgestellt. Je nach Befall gilt es, Sofortmaßnahmen einzuleiten. Außerdem muss umgehend eine weitergehende Untersuchung und Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Kalo übernimmt für die Kunden die Planung, Organisation und Dokumentation aller Beprobungen und notwendigen Untersuchungen. Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessierte auf www.kalo.de.

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