Neue EU-Gebäuderichtlinien
Die EU-Kommission legt einen Vorschlag für eine Neufassung der EU-Gebäuderichtlinien (EPBD) vor. Die Änderungen zielen auf eine Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050 ab.
Damit sollen die Vorschriften des europäischen “Green Deal” umgesetzt werden. Auf der Internetseite der EU wurde ein Entwurf der Richtlinien veröffentlicht. „Dieser Vorschlag wird die Renovierung von Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern, Büros und anderen Gebäuden in ganz Europa erleichtern, um die Treibhausgasemissionen und die Energiekosten zu senken und die Lebensqualität für Millionen von Menschen in Europa zu verbessern“, so die europäische Kommission in der offiziellen Pressemitteilung.
In dem Entwurf setzt die Kommission bei mehreren Punkten an. Zum einen soll ein Mindestenergiestandard für bestehende Gebäude realisiert werden. Die Energieeffizienz von Gebäuden soll dabei nach “MEPS” (minimum energy performance standards) beurteilt werden. In jedem EU-Mitgliedsland müssen 15 Prozent des Bestands mit der schlechtesten Energiefreundlichkeit zwingend saniert werden. Dabei müssen Nichtwohngebäude bis zum Jahr 2027 mindestens die Energieeffizienzklasse F erreichen – bis 2030 die Klasse E. Bei Wohngebäuden muss die Energieeffizienzklasse F bis 2030 und die Klasse E bis 2033 erreicht werden. Das Ziel: Sämtliche neuen Gebäude sollen ab 2030 emissionsfrei sein, öffentliche Neubauten bereits drei Jahre vorher. Dadurch soll das Potenzial durch schnelleres Handeln im öffentlichen Sektor ausgeschöpft werden. Darüber hinaus sind eine Energieausweispflicht sowie ein Renovierungspass angedacht.
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Schlagwörter: EU, Klimaschutz, Wohnungswirtschaft