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	<title>EED &#124; IWM-Aktuell</title>
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	<description>Nachrichten und Neuigkeiten rund um die Immobilienwirtschaft.</description>
	<lastBuildDate>Tue, 12 Jul 2022 07:42:44 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Die novellierte Heizkostenverordnung</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/die-novellierte-heizkostenverordnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tim Seitter]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jul 2022 07:05:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnungswirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um. Das Ziel: Den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu senken. Die novellierte Heizkostenverordnung und damit auch die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) stellt Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter vor neue Herausforderungen. Bei Installation neuer Geräte darf [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um. Das Ziel: Den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu senken. Die novellierte Heizkostenverordnung und damit auch die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) stellt Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter vor neue Herausforderungen.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Installation neuer Geräte darf nur noch fernauslesbare Messtechnik verbaut werden. Eine Ausnahme von der Pflicht zum Einbau fernablesbarer Systeme gilt dann, wenn ein einzelner Zähler oder Heizkostenverteiler ersetzt wird, der Teil eines Gesamtsystems ist, das zum Zeitpunkt des Ersatzes nicht fernablesbar ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 1. Dezember 2022 muss neu eingebaute Messtechnik sicher an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können und interoperabel funktionieren. Das bedeutet, dass die Fernauslesung der Verbrauchswerte auch durch Dritte erfolgen kann. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Liegenschaften mit fernablesbarer Technologie ausgestattet sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Achtung: Kürzungsrechte</em>: Künftig können Bewohner ihre Heizkostenabrechnung jeweils um drei Prozent kürzen, wenn Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter ihren Pflichten zur Installation fernablesbarer Messtechnik oder den Informationspflichten nicht nachkommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem Einsatz fernablesbarer Messtechnik sind Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter seit Januar 2022 gegenüber Bewohnern verpflichtet, monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen mitzuteilen. Die Bewohner müssen aktiv darüber unterrichtet werden, dass neue Verbrauchsinformationen zur Verfügung stehen. Das ledigliche Bereitstellen der Informationen genügt nicht. Dies wird in der Begründung zur HKVO deutlich. Dort heißt es: „Mitteilen der Informationen bedeutet, dass die Information den Nutzer unmittelbar erreicht, ohne dass er sie suchen muss. Dies kann in Papierform oder auf elektronischem Wege, etwa per E-Mail, geschehen. Informationen können auch über das Internet zur Verfügung gestellt werden, jedoch nur, wenn der Nutzer dann in irgendeiner Weise in den angegebenen Intervallen darüber unterrichtet wird, dass sie dort nun zur Verfügung stehen. Andernfalls kann nicht von einem „Mitteilen“ gesprochen werden, sondern nur von einem „Zurverfügungstellen“.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die UVI muss die Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser des letzten Monats enthalten sowie die Verbrauchswerte des Monats davor, den Verbrauch im entsprechenden Monat des Vorjahres und den Vergleich des eigenen Verbrauchs mit Durchschnittswerten vergleichbarer Wohnungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Laut HKVO gelten Liegenschaften, die mit Walk-by-Technologie ausgestattet sind, ebenfalls als fernablesbar und sind somit „UVI-pflichtig“. Allerdings ist nicht jede Walk-by-Anlage technisch dazu in der Lage, monatlich Daten zu senden. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Bei denen, die die technischen Voraussetzungen erfüllen, stellt sich allerdings die Frage der Wirtschaftlichkeit. Der § 6 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bildet die Ermächtigungsgrundlage für die Heizkostenverordnung. § 5 des GEG stellt alle Anforderungen und Pflichten unter den Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit. Die monatliche Ablesung von Liegenschaften mit Walk-by-Technologie würde bedeuten, zwölfmal im Jahr sämtliche Immobilien abzufahren, um Ablesewerte einzusammeln. Dies ist ökonomisch als auch ökologisch kaum vertretbar.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Zusatzinformationen in der Abrechnung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter sind dazu verpflichtet, Bewohnern mit der Heizkostenabrechnung künftig zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Abrechnungen, deren Abrechnungszeitraum nach dem 1. Dezember 2021 beginnt, müssen u.a. folgende Angaben enthalten: Anteil eingesetzter Energieträger sowie bei Fernwärmeeinsatz der Treibhausgasemissionen und des Primärenergiefaktors, Vergleiche mit dem Verbrauch eines vergleichbaren Durchschnittsbewohners, Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen und Hinweise auf die mögliche Durchführung von Streitbeilegungsverfahren sowie die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr Informationen zur novellierten Heizkostenverordnung, zur unterjährigen Verbrauchsinformation und zu den Lösungen von KALO erhalten Sie <a href="https://hkvo.kalo.de/neue-hkvo.php">hier</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Bildnachweis: iStock</em></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/die-novellierte-heizkostenverordnung/">Die novellierte Heizkostenverordnung</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine Abstimmung im Bundesrat über HKVO</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/keine-abstimmung-im-bundesrat-ueber-hkvo/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tim Seitter]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Sep 2021 12:25:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Aus der Branche]]></category>
		<category><![CDATA[EED]]></category>
		<category><![CDATA[HKVO]]></category>
		<category><![CDATA[KALO]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungswirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Agenda für die Bundesratssitzung am 17. September 2021 – die letzte Sitzung vor der Bundestagswahl – ist veröffentlicht. Den Punkt zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“ sucht man vergebens. Er wurde gestrichen, die Zustimmung des Bundesrats zur Novellierung der Heizkostenverordnung vertagt. Durch die Änderung der Heizkostenverordnung soll die europäische Energieeffizienz-Richtlinie, EED, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die Agenda für die Bundesratssitzung am 17. September 2021 – die letzte Sitzung vor der Bundestagswahl – ist veröffentlicht. Den Punkt zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“ sucht man vergebens. Er wurde gestrichen, die Zustimmung des Bundesrats zur Novellierung der Heizkostenverordnung vertagt</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Durch die Änderung der Heizkostenverordnung soll die europäische Energieeffizienz-Richtlinie, EED, in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der EED ist es, weitere Energieeinsparpotenziale im Gebäudesektor zu heben und damit auf den Klimaschutz einzuzahlen. Die EED sollte bereits zum 25. Oktober 2020 in deutsches Recht umgesetzt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KALO-Geschäftsführer Dr. Dirk Then:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">„Wir bedauern es sehr, dass die Entscheidung über die novellierte Heizkostenverordnung vertagt wurde. Das führt zur Verunsicherung in der Branche – und das auf Kosten des Klimaschutzes. Denn je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigentümer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation, UVI, anbieten, desto eher können die in der EED formulierten Einsparziele erreicht werden.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unabhängig vom konkreten Umsetzungszeitpunkt der EED in nationales Recht, bleibt die in der EED gesetzte Frist: Bis Ende 2026 müssen alle Mehrparteienhäuser vollständig mit fernauslesbarer Verbrauchsmessgeräten ausgestattet sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KALO-Geschäftsführer Dr. Dirk Then:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">„Es sollte nicht auf die Umsetzung der EED in der HKVO gewartet werden. KALO hat eine EED-konforme, zuverlässige Lösung, die zudem für mehr Komfort für Eigentümer und Bewohner sorgt und damit weitere Vorteile bietet. Auch für die UVI stehen bereits intelligente Portal- und App-Lösungen bereit. Mit Blick auf die Gerätelaufzeiten und Austauschzyklen kann durch eine frühzeitige EED-konforme Ausstattung ein möglicher finanzieller Nachteil für Eigentümer und Bewohner vermieden werden.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite: <a href="https://eed.kalo.de/">https://eed.kalo.de/</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Bildnachweis: KALORIMETA GmbH</em></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/keine-abstimmung-im-bundesrat-ueber-hkvo/">Keine Abstimmung im Bundesrat über HKVO</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Funkmesstechnik ab 2020 verpflichtend</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/funkmesstechnik-ab-2020-verpflichtend/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tim Seitter]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Apr 2019 12:30:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnungswirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[WOWI]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Klimaschutz und Energieeffizienz sind treibende Themen unserer Zeit. Die hochgesteckten Ziele werden jedoch häufig nicht so zügig erreicht, wie angestrebt – dies zeigt auch der kürzlich veröffentlichte Klimaschutzbericht 2018 des Bundesministeriums für Umwelt. Um den Klimaschutz zu beschleunigen, sind weitere Maßnahmen notwendig: Gesetzesinitiativen, wie die Novellierung der Energieeffizienzrichtlinie (engl.: Energy Efficiency Directive, EED), sollen helfen, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Klimaschutz und
Energieeffizienz sind treibende Themen unserer Zeit. Die hochgesteckten Ziele
werden jedoch häufig nicht so zügig erreicht, wie angestrebt – dies zeigt auch
der kürzlich veröffentlichte Klimaschutzbericht 2018 des Bundesministeriums für
Umwelt. Um den Klimaschutz zu beschleunigen, sind weitere Maßnahmen notwendig:
Gesetzesinitiativen, wie die Novellierung der </strong><strong>Energieeffizienzrichtlinie (engl.: Energy Efficiency
Directive, EED), sollen helfen, die Klimaveränderung zu begrenzen und eine
effizientere Nutzung von Energie zu fördern. Bis 25.&nbsp;Oktober&nbsp;2020
muss die EED in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Novellierung
verpflichtet die EU ihre Mitglieder, weitere Energieeinsparpotenziale zu
nutzen. Wesentlicher Bestandteil der neuen Richtlinie sind das Bereitstellen
von unterjährigen Verbrauchsinformationen für Wohnungsnutzer sowie der
verpflichtende Einsatz von Funkmesstechnik in der Verbrauchserfassung.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Aus dem jüngst
veröffentlichten Klimaschutzbericht 2018 des Bundesministeriums für Umwelt geht
hervor, dass Deutschland die selbst gesteckten Ziele aus dem „Aktionsprogramm
Klimaschutz 2020“, welches eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 40
Prozent gegenüber 1990 vorsieht, um acht Prozent verfehlen wird. Zwar belegt
der Bericht, dass die Verbesserung des Gebäudebestandes durch
Modernisierungsmaßnahmen durchaus einen Beitrag zum Erreichen der Ziele
geleistet hat, jedoch sind die Maßnahmen nicht mehr ausreichend. „Es genügt
heute nicht mehr, Gebäude lediglich zeitgemäß zu dämmen. Die Möglichkeiten der
Digitalisierung müssen stärker genutzt werden, um Energieeinsparpotenziale
optimal auszunutzen. Die unterjährige Verbrauchsinformation ermöglicht dem
Mieter beziehungsweise Wohnungsnutzer sein Verbrauchsverhalten besser
anzupassen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, sagt Stephan
Kiermeyer, Geschäftsführer der Kalorimeta GmbH. Energieeinsparungen durch
Anpassung des Verbrauchsverhaltens – diesen Ansatz nimmt auch die novellierte
Energieeffizienzrichtlinie der EU in den Fokus. So verfolgt die EED das
übergeordnete Ziel, den Energieverbrauch innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um
32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Zu diesem
Zweck sieht die Richtlinie unter anderem vor, dass die Konsumenten besser und
regelmäßiger über ihren Energieverbrauch informiert werden und so ihr eigenes
Verbrauchsverhalten optimieren können. Für die Immobilienwirtschaft ergeben
sich daraus wichtige Änderungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die Änderungen </strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die EED sieht vor, dass
ab 25. Oktober 2020 nur noch fernablesbare Zähler und Verteiler installiert
werden, sofern die Kosten sowie der technische Aufwand in einer akzeptablen
Relation zur Energieeinsparung stehen. Verbindliches Ziel ist es, dadurch den
Verbrauch jährlich um 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu reduzieren. Was
unter akzeptabel zu verstehen ist, kann jeder EU-Mitgliedsstaat in seiner
nationalen Umsetzung per Verordnung oder Gesetz definieren. Bereits eingebaute
Zähler und Verteiler, die eine Fernauslesung nicht unterstützen, sollen bis zum
01.01.2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Darüber hinaus verpflichtet
die Novellierung Vermieter ab dem 01.01.2022 dazu, Bewohnern in Liegenschaften
mit fernablesbaren Erfassungsgeräten monatlich Verbrauchsinformationen zur
Verfügung zu stellen. Schon ab dem 25.10.2020 sollen diese, bei entsprechender
Infrastruktur, dem Wohnungsnutzer mindestens halbjährlich zur Verfügung
gestellt werden. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die Auswirkungen</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders der verpflichtende
Einsatz von Funkmesstechnik hat bereits heute Auswirkungen auf die
Immobilienwirtschaft und schafft erste Handlungsimpulse. Diese ergeben sich aus
den Fristen und der Lebensdauer der verschiedenen Erfassungsgeräte. Wärme- und
Warmwasserzähler haben eine Eichfrist von fünf, Kaltwasserzähler von sechs
Jahren. Danach müssen sie zwingend ausgetauscht werden. Heizkostenverteiler werden,
bedingt durch die Batterielaufzeit, in der Regel nach zehn Jahren ausgetauscht.
Wohnungsunternehmen und Immobilienverwalter, die heute noch Heizkostenverteiler
installieren, die keine Fernablesung ermöglichen, müssen spätestens 2026 wieder
aktiv werden und diese nachrüsten oder austauschen. Die Lebensdauer von zehn
Jahren wird somit unterschritten, was einen wirtschaftlichen Verlust bedeutet. „Ein
bevorstehender Austausch von Erfassungsgeräten sollte daher unbedingt dazu
genutzt werden, auf fernablesbare Technik umzurüsten“, empfiehlt Stephan Kiermeyer.
Zudem ist der Einsatz von Funkmesstechnik der einzige Weg, Bewohnern
unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die Ziele</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit der Novellierung
rückt die EU die Energieeffizienz von Gebäuden weiter in den Fokus.
Gleichzeitig werden Privatsphäre und Transparenz für Bewohner gestärkt. Ableser
müssen zukünftig keine Wohnungen mehr betreten und unterjährige
Verbrauchsinformationen helfen Bewohnern beim Nachvollziehen ihres Einflusses
auf die Energiekosten. „Bei hohem Verbrauch können Bewohner schnell reagieren,
ihren Energiebedarf senken, Kosten einsparen und die Umwelt schützen,“ erklärt Stephan
Kiermeyer.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kalo, der Full-Service-Dienstleister
für die Immobilienwirtschaft aus Hamburg, setzt hierzu auf modernste Funktechnik
und ermöglicht auch die Bündelung von Smart Metering und Submetering über Smart
Meter Gateways. Zum Einsatz kommt AMR-Technologie (Automatic-Meter-Reading) im OMS-Standard
(Open-Metering-System), wodurch eine offene und vernetzte Infrastruktur entsteht,
die Grundlage für Zukunfts- sowie Innovationssicherheit ist. Die erfassten
Daten können entweder per Breitbandfrequenz über Gateways in den Treppenhäusern
oder über die bereits erwähnten Smart Meter Gateways zu Kalo übertragen werden,
wo sie interoperabel für Abrechnungs-
und Visualisierungs-Tools oder für weitere autorisierte Anwendungen
bereitgestellt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Konkret steht Kunden
beispielsweise die vom ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss) prämierte Kalo-App „Cards“
zur Verfügung, die Verbrauchsdaten visualisiert und Bewohnern Anreize zum
Energiesparen liefert. So umfasst die App beispielsweise verschiedene Energiespartipps
oder auch die Möglichkeit, den eigenen Verbrauch dem Durchschnittsverbrauch
vergleichbarer Nutzeinheiten gegenüberzustellen. Damit können die Vorgaben der
EED zur regelmäßigen Verbrauchsinformationen von auf besonders innovativem Weg
umgesetzt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Der Ausblick</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit Umsetzung der EED und besonders durch unterjährige Verbrauchsinformationen wird die Digitalisierung der Wohnungswirtschaft weiter vorangetrieben. Funksysteme mit Fernablesung sind dabei die einzig wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit, diese den Bewohnern zur Verfügung zu stellen. Wohnungsunternehmen, die bereits heute auf Funktechnologie setzten, optimieren nicht nur ihre Prozesse, sondern tragen auch für die Zukunftsfähigkeit ihrer Unternehmen Sorge.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Bildnachweis: iStock</em></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/funkmesstechnik-ab-2020-verpflichtend/">Funkmesstechnik ab 2020 verpflichtend</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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