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	<title>erneuerbare Energie &#124; IWM-Aktuell</title>
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	<description>Nachrichten und Neuigkeiten rund um die Immobilienwirtschaft.</description>
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		<title>57 % der im Jahr 2022 gebauten Wohngebäude heizen mit Wärmepumpen</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/57-der-im-jahr-2022-gebauten-wohngebaeude-heizen-mit-waermepumpen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Larissa Vollmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jun 2023 08:31:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wiesbaden &#8211; In immer mehr neuen Wohngebäuden in Deutschland werden erneuerbare Energien zum Heizen genutzt: Drei Viertel (74,7&#160;%) der im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude werden ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg dieser Anteil gegenüber dem Jahr 2021 (70,7&#160;%) um vier Prozentpunkte. 2015 hatte er noch bei 61,5&#160;% [&#8230;]</p>
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<p>Wiesbaden &#8211; In immer mehr neuen Wohngebäuden in Deutschland werden erneuerbare Energien zum Heizen genutzt: Drei Viertel (74,7&nbsp;%) der im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude werden ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg dieser Anteil gegenüber dem Jahr 2021 (70,7&nbsp;%) um vier Prozentpunkte. 2015 hatte er noch bei 61,5&nbsp;% gelegen. Von den neu gebauten Einfamilienhäusern werden 77,0&nbsp;% ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energieträgern beheizt, bei Zweifamilienhäusern sind es 80,9&nbsp;% und bei den Häusern mit drei oder mehr Wohnungen 58,7&nbsp;%.</p>



<p>Als primäre, also überwiegend für das Heizen eingesetzte Energiequelle werden erneuerbare Energien in mehr als der Hälfte (61,4 %) der 103.525 im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude eingesetzt (2015: 38,0 %). </p>



<p>Zu den erneuerbaren Energien bei Heizungen zählen neben Erd- oder Luftwärmepumpen (Geothermie oder Umweltthermie) auch Solarthermie, Holz (zum Beispiel Pelletheizungen oder Kaminöfen), Biogas/Biomethan sowie sonstige Biomasse. Zu den konventionellen Energieträgern zählen Öl, Gas und Strom. Fernwärme stellt eine weitere Energiequelle dar, die in der Statistik weder zu den erneuerbaren noch zu den konventionellen Energieträgern gezählt wird.&nbsp;</p>



<p><strong>Wärmepumpen am häufigsten eingesetzter Heizungstyp in neuen Wohnhäusern</strong></p>



<p>Wärmepumpen wurden im Jahr 2022 in mehr als der Hälfte der neuen Wohngebäude als primäre Heizenergiequelle eingesetzt. Allein von 2021 bis 2022 stieg der Anteil um mehr als sechs Prozentpunkte von 50,6&nbsp;% auf 57,0&nbsp;%. Im Jahr 2015 hatte der Anteil noch bei 31,4&nbsp;% gelegen. Wärmepumpen kommen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz: In 60,6&nbsp;% aller 2022 fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser wurde eine Wärmepumpe eingebaut, deutlich seltener war der Einsatz in Mehrfamilienhäusern (35,8&nbsp;%), die zu 21,4&nbsp;% mit Fernwärme und zu 34,0&nbsp;% mit Erdgas beheizt werden. Die anderen erneuerbaren Energien zusammengenommen werden in 4,7&nbsp;% der neuen Wohngebäude als primäre Heizenergiequelle genutzt.&nbsp;</p>



<p><strong>Einbau von Gasheizungen weiter rückläufig</strong></p>



<p>Als zweitwichtigste primäre Energiequelle wurde im Jahr 2022 in 28,0&nbsp;% der Neubauten Erdgas eingesetzt. Der Anteil von Gasheizungen als primäre Energiequelle nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich ab. 2021 hatte er noch bei 34,4&nbsp;% und 2015 bei 51,5&nbsp;% gelegen. Primär mit Fernwärme beheizt wurden 8,0&nbsp;% der neuen Wohngebäude (2015: 7,8&nbsp;%). Ölheizungen wurden nur noch in 440 neuen Wohnhäusern als Primärheizung eingesetzt, das waren 0,4&nbsp;% der Neubauten (2015: 1&nbsp;195 beziehungsweise 1,1&nbsp;%).&nbsp;</p>



<p><strong>Strom, Solarthermie und Holz wichtigste sekundäre Heizenergiequellen</strong></p>



<p>Wurde in neuen Wohngebäuden eine weitere (sekundäre) Energiequelle eingesetzt, waren dies bevorzugt Strom (12,9&nbsp;%) sowie die erneuerbaren Energieträger Solarthermie (11,9&nbsp;%) und Holz (11,3&nbsp;%).&nbsp;</p>



<p><strong>Baugenehmigungen 2022: Drei Viertel der Wohngebäude mit Erneuerbaren geplant</strong></p>



<p>Der Trend zum Heizen mit erneuerbaren Energien zeigt sich auch beim Planen neuer Wohngebäude. 83,1&nbsp;% der 2022 genehmigten rund 110&nbsp;700 Wohngebäude sollen ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Als primäre Energiequelle werden erneuerbare Energieträger in gut drei Viertel (75,7&nbsp;%) der genehmigten Wohngebäude eingesetzt. Meist handelt es sich auch hier um Wärmepumpen: Sie kommen in 71,0&nbsp;% der genehmigten Neubauten als primäre Heizung zum Einsatz. Erdgas als häufigster konventionelle Energieträger spielt mit einem Anteil von 13,9&nbsp;% auch bei der Planung von Wohngebäuden eine zunehmend kleinere Rolle.&nbsp;</p>



<p>Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des <a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/06/PD23_N034_31121.html" target="_blank" rel="noopener" title="">Statistischen Bundesamtes</a>.</p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/57-der-im-jahr-2022-gebauten-wohngebaeude-heizen-mit-waermepumpen/">57 % der im Jahr 2022 gebauten Wohngebäude heizen mit Wärmepumpen</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Bundeskabinett beschließt 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren eingeleitet</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/bundeskabinett-beschliesst-2-novelle-des-gebaeudeenergiegesetzes-umstieg-auf-heizen-mit-erneuerbaren-eingeleitet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Larissa Vollmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2023 07:21:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Hiermit wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert und so die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt. Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65&#160;%&#160;mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dieser Fokus auf neue Heizungen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Hiermit wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert und so die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt. Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65&nbsp;%&nbsp;mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dieser Fokus auf neue Heizungen ist angesichts der langen Investitionszeiträume im Gebäudebereich entscheidend. Kaputte Heizungen können repariert werden. Außerdem gelten Übergangsfristen, verschiedene technologieoffene Erfüllungsoptionen und Befreiungsmöglichkeiten in besonderen Situationen. Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und Erfüllungsoptionen – vor allem für den Neubau – nochmal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie. Auch sind &#8220;H2-Ready&#8221; Gasheizungen eine weitere Option, also Heizungen, die auf 100&nbsp;%&nbsp;Wasserstoff umrüstbar sind. Diese dürfen dann eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50&nbsp;%&nbsp;Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65&nbsp;%&nbsp;grünen oder blauem Wasserstoff betrieben werden.</p>



<p>Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Habeck&nbsp;erläutert:&nbsp;&#8220;Mit der Novelle starten wir eine wichtige Modernisierungsoffensive und holen auf, was über viele Jahre versäumt wurde. Und wir tun das mit einem klaren und bewussten Fokus auf neu eingebaute Heizungen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Aber mit neuen Heizungen muss die Wärmewende jetzt beginnen. Andere Länder, wie beispielsweise Frankreich oder Dänemark oder auch Finnland und Schweden, haben damit schon viel früher begonnen und sind damit schon weiter. Wir starten die Aufholjagd und geben mit dem Gebäudeenergiegesetz das klare Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss das nachhaltig tun. Denn wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20-30 Jahre. Soziale Härten federn wir ab durch Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem durch eine Neuaufstellung der Förderung. Wir greifen so Bürgerinnen und Bürgern beim Heizungstausch auch finanziell unter die Arme.&#8221;</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kurzüberblick über die GEG-Novelle:</h4>



<ol class="wp-block-list" type="1" start="1">
<li>Grundsätzlich muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65&nbsp;%&nbsp;erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31. Dezember 2044</li>



<li>Die Regelung ist technologieoffen: Um die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65&nbsp;%&nbsp;erneuerbarer Energien in neu eingebauten Heizungen zu erfüllen, können die Eigentümer entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil (mind.&nbsp;65&nbsp;%) rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie. Außerdem gibt es die Möglichkeit von&nbsp;sog.&nbsp;&#8220;H2-Ready&#8221;-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100&nbsp;%&nbsp;Wasserstoff umrüstbar sind, aber nur, wenn es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50&nbsp;%&nbsp;Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65&nbsp;%&nbsp;Wasserstoff betrieben werden. Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (mindestens zu 65&nbsp;%&nbsp;Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff).&nbsp;</li>



<li>Es gibt ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmen: Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden – so genannte Heizungshavarie – greifen Übergangsfristen (3 Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre). Vorübergehend kann eine (ggf.&nbsp;gebrauchte) fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.</li>



<li>Aufgenommen wurde auch eine Befreiung von der Heizen-mit-Erneuerbaren-Vorgabe für hochbetagte Gebäudeeigentümer. Für Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, soll im Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entfallen. Gleiches gilt beim Austausch für Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, die 80 Jahre und älter sind und die Wohnung selbst bewohnen.</li>



<li>Das Gebäudeenergiegesetz enthält eine allgemeine Härtefallregelung, die Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im Einzelfall wird dabei berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen fließen hier ein.</li>
</ol>



<p>Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder den bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften. Ein Förderkonzept erneuerbares Heizen wurde in der Bundesregierung geeint und passt die Förderung auf das neue Gebäudeenergiegesetz an. Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird sich durch die Kombination aus Förderung und perspektivisch günstigen Betriebskosten für Verbraucherinnen und Verbraucher rechnen. In den entsprechenden Berechnungen des BMWK ist ein Nutzungszeitraum von 18 Jahren zugrunde gelegt.</p>



<p></p>



<p>Weitere Informationen finden Sie <a href="https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/04/geg-bmwk.html" target="_blank" rel="noopener" title="">hier</a>.</p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/bundeskabinett-beschliesst-2-novelle-des-gebaeudeenergiegesetzes-umstieg-auf-heizen-mit-erneuerbaren-eingeleitet/">Bundeskabinett beschließt 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren eingeleitet</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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