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	<title>Gebäudeenergiegesetz &#124; IWM-Aktuell</title>
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	<description>Nachrichten und Neuigkeiten rund um die Immobilienwirtschaft.</description>
	<lastBuildDate>Mon, 11 Sep 2023 13:58:28 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Startschuss für klimafreundliches Heizen: Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/startschuss-fuer-klimafreundliches-heizen-bundestag-beschliesst-novelle-des-gebaeudeenergiegesetzes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Larissa Vollmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Sep 2023 09:26:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundestag hat am 8. September die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien. Es leitet eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ein: Mit mehr Fernwärme und effizienterer, sparsamerer und klimafreundlicher Heiztechnologie geht damit die Wärmepolitik in Deutschland nach Jahren des Stillstandes auf [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundestag hat am 8. September die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien. Es leitet eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ein: Mit mehr Fernwärme und effizienterer, sparsamerer und klimafreundlicher Heiztechnologie geht damit die Wärmepolitik in Deutschland nach Jahren des Stillstandes auf einen zukunftsfähigen Kurs. Verbraucherinnen und Verbraucher, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk haben mit den neuen Regelungen eine klare Richtschnur für ihre Investitionsentscheidungen. So können Erneuerbare Energien im Gebäudebereich zum Standard werden und Schritt für Schritt klimaschädliche Heizungen auf Basis von Erdgas oder Erdöl ersetzen. Klimaschutz und Energiesicherheit kommen mit diesem Gesetz Jahr für Jahr verlässlich voran.</p>



<p>Damit beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung niemand überfordert wird, gibt es ausreichende Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70%. Die Fristen harmonieren mit den geplanten Vorgaben für die Erstellung von Wärmeplänen nach dem Wärmeplanungsgesetz. Eigentümerinnen und -Eigentümer können beim Umstieg auf erneuerbare Energien frei zwischen unterschiedlichen Technologien wählen. Bestehende Öl- und Gasheizungen sind nicht von der Regelung betroffen und können weiter genutzt werden.</p>



<p>Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz&nbsp;<a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Visitenkarten/visitenkarte-habeck.html">Robert Habeck</a>: „Wir haben monatelang intensiv über dieses Gesetz debattiert, und die vielen Diskussionen und Gespräche haben dieses Gesetz besser gemacht. Nun können wir sagen: Das Gesetz ist eine zentrale Weichenstellung für den Klimaschutz. Wir werden unabhängiger von fossiler Energie und stärken so die Energiesicherheit. Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor steigenden Preisen für Erdgas und Erdöl. Und wir setzen einen Impuls für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei grünen Technologien. Zentral ist, dass wir die Bürgerinnen und Bürger bei den anstehenden Investitionen mit unserer Förderung unter die Arme greifen, so dass sie sich den Umstieg leisten können. Es gibt in Zukunft bis zu 70% Förderung für den Heizungstausch, um insbesondere Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu unterstützen. Das ist wichtig.“</p>



<p>Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz: „Nach den intensiven Diskussionen der letzten Monate um das&nbsp;sog.&nbsp;„Heizungsgesetz“ freue ich mich, dass dieses heute vom Deutschen Bundestag beschlossen worden ist und im Ergebnis ein wirklich gutes Gesetz geschaffen wurde. Es bringt uns dem Ziel der Klimaneutralität 2045 ein gutes Stück näher, ohne dabei die Eigentümer und Mieter zu überfordern. Das Gesetz bietet echte Technologieoffenheit. Durch die Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung gibt es den Gebäudeeigentümern die Möglichkeit, sich bei der Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren und schafft so nach und nach Planungs- und Investitionssicherheit. In Verbindung mit den erweiterten gesetzlichen Erfüllungsoptionen und den großzügigen Übergangsfristen hat jeder Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, die für ihn passende und sachgerechte Option zur Erfüllung der 65%&nbsp;EE-Vorgabe zu wählen, egal, ob er auf dem Land oder in der Stadt wohnt.“</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kurzüberblick zum Gesetz:</h4>



<p>In Neubaugebieten muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen.</p>



<p>Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt diese Vorgabe abhängig von der Gemeindegröße nach dem 30.06.2026&nbsp;bzw.&nbsp;30.06.2028. Diese Fristen sind angelehnt an die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen. Ab den genannten Zeitpunkten müssen neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten die Vorgaben des Gesetzes erfüllen. Um es den Eigentümern zu ermöglichen, die für sie passendste Lösung zu finden, kann für eine Übergangsfrist von fünf Jahren noch eine Heizung eingebaut werden, die die 65%&nbsp;EE-Vorgabe nicht erfüllt.</p>



<p>Bestehende Heizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen.<br>Der Umstieg auf Erneuerbare erfolgt technologieoffen. Bei einem Heizungseinbau oder -austausch können Haus-Eigentümer frei unter verschiedenen Lösungen wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie und „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort gibt.</p>



<p>Daneben ist jede andere Heizung auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien&nbsp;bzw.&nbsp;eine Kombination unterschiedlicher Technologien zulässig. Dann ist ein rechnerischer Nachweis für die Erfüllung des 65%-Kriteriums zu erbringen.<br>Um auch bei Öl- und Gasheizungen, die ab dem 1.1.2024 eingebaut werden, den Weg Richtung klimafreundliches Heizen einzuschlagen, müssen diese ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile von grünen Gasen oder Ölen verwenden: Ab dem 1.1.2029 15&nbsp;%, ab dem 1.1.2035 30&nbsp;%&nbsp;und ab dem 1.1.2040 60&nbsp;%.</p>



<p>Das Gebäudeenergiegesetz enthält weitere Übergangsregelungen,&nbsp;z.B.&nbsp;wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht steht, und eine allgemeine Härtefallregelung, die auf Antrag Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im Einzelfall wird dabei etwa berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen fließen hier ein. Aber auch aufgrund von besonderen persönlichen Umständen, wie etwa einer Pflegebedürftigkeit, kann eine Befreiung von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren gewährt werden.</p>



<p>Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung. So sind bis zu 70% Förderung möglich. Alle Antragstellenden können eine Grundförderung von 30% der Investitionskosten erhalten. Haushalte im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro erhalten noch einmal 30% Förderung zusätzlich (einkommensabhängiger Bonus). Außerdem ist für den Austausch alter Heizungen ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% bis 2028 vorgesehen, welcher sich ab 2029 alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert. Die Boni sind kumulierbar bis zu einer maximalen Förderung von 70%.<br>Zusätzlich ist neu ein Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der&nbsp;KfW&nbsp;erhältlich, bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsverbilligt. Sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen werden weiterhin mit 15% (bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 20%) Investitionskostenzuschuss gefördert. Auch die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus-Niveau sowie alternativ die steuerliche Förderung bleiben unverändert erhalten.<br>Dazu wird jetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) novelliert und soll gemeinsam mit dem&nbsp;GEG&nbsp;zum 1.1.2024 Inkrafttreten.</p>



<p>Durch die weitreichende Förderung des Heizungsaustauschs werden auch die Mieterinnen und Mieter vor hohen Mietsteigerungen geschützt, denn die Fördermittel müssen von den Kosten der Modernisierungsmaßnahme abgezogen werden. Dadurch kommt die Förderung den Mieterinnen und Mietern zu Gute, da die Modernisierungsmieterhöhung entsprechend geringer ausfällt. Zusätzlich gilt eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter für alle Heizungsaustausche. Damit ist sichergestellt, dass durch die Beteilung des Staates an Kosten der Wärmewende Mieterhöhungen auf das erforderliche Maß begrenzt werden.</p>



<p></p>



<p>Weitere Informationen finden Sie <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942" target="_blank" rel="noopener" title="">hier</a>.</p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/startschuss-fuer-klimafreundliches-heizen-bundestag-beschliesst-novelle-des-gebaeudeenergiegesetzes/">Startschuss für klimafreundliches Heizen: Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/aenderung-des-gebaeudeenergiegesetzes-geg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Larissa Vollmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Mar 2023 10:50:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im März 2022 hat die Regierungskoalition beschlossen, das von 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dadurch soll die Abhängigkeit von fossilen Energien im Gebäudebereich überwunden werden. Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der dadurch verursachten Energiekrise wurde die entsprechende Vereinbarung um ein Jahr vorgezogen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im März 2022 hat die Regierungskoalition beschlossen, das von 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dadurch soll die Abhängigkeit von fossilen Energien im Gebäudebereich überwunden werden. Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der dadurch verursachten Energiekrise wurde die entsprechende Vereinbarung um ein Jahr vorgezogen – von 2025 auf 2024. </p>



<p>Das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben nun einen Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes erarbeitet. Im Fokus steht der Austausch von Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Das GEG setzt klare Investitionsanreize und gewährleistet einen pragmatischen Übergang.</p>



<p>Die vorgeschlagenen Regelungen auf einen Blick:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden</li>



<li>Bestehende Heizungen könnten weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.</li>



<li>Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, sodass der Umstieg auf eine erneuerbare Heizung nicht ad-hoc erfolgen muss.</li>



<li>Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 % grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden kann.</li>



<li>Der Umstieg soll durch Förderung gerade für untere und mittlere Einkommensgruppen unterstützt werden.</li>
</ul>



<p>Weitere Informationen zu den Änderungen des GEG finden Sie <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/gesetzesentwurf-gebaudeenergiegesetz.html" target="_blank" rel="noopener" title="">hier</a>.</p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/aenderung-des-gebaeudeenergiegesetzes-geg/">Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>GEG-Novelle: Verbände fordern Digitalisierungs- und Qualitätsoffensive</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/geg-novelle-verbaende-fordern-digitalisierungs-und-qualitaetsoffensive/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Larissa Vollmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Feb 2023 10:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Gebäudeenergiegesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Sanierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Die Novelle soll u.a. die 65 Prozent-Regelung enthalten. Das bedeutet, ab 2024 dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden. In Zuge dessen fordern zahlreiche Umwelt-, Verbraucherschutz- und Unternehmensverbände die Bundesregierung dazu auf, die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes auch für [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Die Novelle soll u.a. die 65 Prozent-Regelung enthalten. Das bedeutet, ab 2024 dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden.</p>



<p>In Zuge dessen fordern zahlreiche Umwelt-, Verbraucherschutz- und Unternehmensverbände die Bundesregierung dazu auf, die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes auch für eine Digitalisierungs- und Qualitätsoffensive zur Optimierung der Haus- und Anlagentechnik zu nutzen. Das geht aus einem offenen Brief an die Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesbauministerin Klara Geywitz.</p>



<p>Neben der notwendigen, umfassenden Sanierungswelle muss auch der Betrieb von Gebäuden beachtet werden. Hier gebe es ein großes und schnell zu behebendes Einsparpotential von mehreren Milliarden Euro in den nächsten Jahren. „Unabhängig vom Sanierungsstand laufen Haus- und Anlagentechnik häufig nicht so gut, wie sie könnten. Bei Fertigstellung von Gebäuden wird auf die tatsächlichen Verbräuche und Betriebskosten zu wenig Augenmerk gelegt“, so die Verbände in ihrem Brief. Lösungen und gute Beispiele gäbe es viele. Diese fänden jedoch mangels Transparenz, klaren Anreizen und Verantwortlichkeiten nicht in die Breite.</p>



<p>Den offenen Brief finden Sie <a href="https://www.gih.de/wp-content/uploads/2023/02/Verbaendebrief-Digitalisierungs-Qualitaetsoffensive.pdf" target="_blank" rel="noopener" title="hier">hier</a>.</p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/geg-novelle-verbaende-fordern-digitalisierungs-und-qualitaetsoffensive/">GEG-Novelle: Verbände fordern Digitalisierungs- und Qualitätsoffensive</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Absatz von Heizungswärmepumpen in 2022 um 53 Prozent gestiegen</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/absatz-von-heizungswaermepumpen-in-2022-um-53-prozent-gestiegen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Larissa Vollmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Feb 2023 09:41:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Aus der Branche]]></category>
		<category><![CDATA[Gebäudeenergiegesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Wärmepumpe]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungswirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland wurden im vergangen Jahr 236.000 Heizungswärmepumpen verkauft. Laut der gemeinsamen Erhebung des Bundesverbandes Wärmepumpen (BWP) und Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) stieg damit der Absatz um 53 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der BWP fordert weiterhin eine rasche und konsequente Umsetzung der angekündigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sowie weitere Maßnahmen zur Entlastung des Strompreises. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland wurden im vergangen Jahr 236.000 Heizungswärmepumpen verkauft. Laut der gemeinsamen Erhebung des Bundesverbandes Wärmepumpen (BWP) und Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) stieg damit der Absatz um 53 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.</p>



<p>Der BWP fordert weiterhin eine rasche und konsequente Umsetzung der angekündigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sowie weitere Maßnahmen zur Entlastung des Strompreises. Das neue Gebäudeenergiegesetz gibt vor, dass jedes neue Heizsystem ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden muss.</p>



<p>„Die von der Bundesregierung bereits für das Jahr 2024 ausgegebene Zielmarke von 500.000 Geräten ist ehrgeizig, aber erreichbar“, erklärte Paul Waning, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Wärmepumpe. &nbsp;Die Industrie habe in einem schwierigen Umfeld mit Personal- und Lieferengpässen gezeigt, dass sie mit einer klugen Priorisierung und innovativen Lösungen auf einen massiven Nachfrageanstieg reagieren könne.</p>



<p>Um das Ziel von 500.000 Geräten zu erreichen, ist auch in den folgenden beiden Jahren eine ähnliche Steigerung notwendig. Dieses Wachstum ist jedoch nicht nur vom Handeln der Industrie abhängig, sondern auch von der Nachfrage der Verbraucher, erklärt Dr. Martin Sabel als Geschäftsführer des Branchenverbandes.</p>



<p>Der Branchenverband BWP fordert von der Bundesregierung, die angekündigte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes schnell vorzulegen, um Handwerk, Industrie und Verbrauchern Planungssicherheit zu geben. Darüber hinaus seien weitere Entlastungen bei den Strompreisen notwendig. Konkret schlägt der BWP eine Mehrwertsteuerabsenkung auf 7 Prozent und eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde vor.</p>



<p><strong>Luft-Wasser-Wärmepumpen dominieren weiter den Markt</strong></p>



<p>Bei 205.000 der verkauften Heizungswärmepumpen handelte es sich um Luft-Wasser-Wärmepumpen, davon rund 140.000 Monoblock-Geräte (+ 68 Prozent) und 65.000 Split-Geräte (+ 49 Prozent). Der Absatz an Sole-Wasser-Wärmepumpen erhöhte sich um 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 31.000. Zwar machen erdgekoppelte Anlagen mit 23.5000 verkauften Geräten den Löwenanteil aus, doch in diesem Segment fiel der Anstieg mit + 2 Prozent gering aus. Sole-Wasser-Wärmepumpen, die das Grundwasser und sonstige Wärmequellen erschließen, haben zwar mit 7.500 verkauften Geräten einen sehr geringen Marktanteil, sie verzeichneten jedoch ein Absatzplus von 84 Prozent. Noch stärker stiegen die Absatzzahlen bei den Warmwasserwärmepumpen: Mit 45.500 Geräten wurden 93 Prozent mehr verkauft als im Vorjahr.</p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/absatz-von-heizungswaermepumpen-in-2022-um-53-prozent-gestiegen/">Absatz von Heizungswärmepumpen in 2022 um 53 Prozent gestiegen</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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