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	<title>HKVO &#124; IWM-Aktuell</title>
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	<description>Nachrichten und Neuigkeiten rund um die Immobilienwirtschaft.</description>
	<lastBuildDate>Tue, 12 Jul 2022 07:42:44 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Die novellierte Heizkostenverordnung</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/die-novellierte-heizkostenverordnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tim Seitter]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jul 2022 07:05:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um. Das Ziel: Den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu senken. Die novellierte Heizkostenverordnung und damit auch die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) stellt Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter vor neue Herausforderungen. Bei Installation neuer Geräte darf [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um. Das Ziel: Den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu senken. Die novellierte Heizkostenverordnung und damit auch die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) stellt Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter vor neue Herausforderungen.</strong></p>



<p>Bei Installation neuer Geräte darf nur noch fernauslesbare Messtechnik verbaut werden. Eine Ausnahme von der Pflicht zum Einbau fernablesbarer Systeme gilt dann, wenn ein einzelner Zähler oder Heizkostenverteiler ersetzt wird, der Teil eines Gesamtsystems ist, das zum Zeitpunkt des Ersatzes nicht fernablesbar ist.</p>



<p>Ab dem 1. Dezember 2022 muss neu eingebaute Messtechnik sicher an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können und interoperabel funktionieren. Das bedeutet, dass die Fernauslesung der Verbrauchswerte auch durch Dritte erfolgen kann. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Liegenschaften mit fernablesbarer Technologie ausgestattet sein.</p>



<p><em>Achtung: Kürzungsrechte</em>: Künftig können Bewohner ihre Heizkostenabrechnung jeweils um drei Prozent kürzen, wenn Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter ihren Pflichten zur Installation fernablesbarer Messtechnik oder den Informationspflichten nicht nachkommen.</p>



<p><strong>Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)</strong></p>



<p>Mit dem Einsatz fernablesbarer Messtechnik sind Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter seit Januar 2022 gegenüber Bewohnern verpflichtet, monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen mitzuteilen. Die Bewohner müssen aktiv darüber unterrichtet werden, dass neue Verbrauchsinformationen zur Verfügung stehen. Das ledigliche Bereitstellen der Informationen genügt nicht. Dies wird in der Begründung zur HKVO deutlich. Dort heißt es: „Mitteilen der Informationen bedeutet, dass die Information den Nutzer unmittelbar erreicht, ohne dass er sie suchen muss. Dies kann in Papierform oder auf elektronischem Wege, etwa per E-Mail, geschehen. Informationen können auch über das Internet zur Verfügung gestellt werden, jedoch nur, wenn der Nutzer dann in irgendeiner Weise in den angegebenen Intervallen darüber unterrichtet wird, dass sie dort nun zur Verfügung stehen. Andernfalls kann nicht von einem „Mitteilen“ gesprochen werden, sondern nur von einem „Zurverfügungstellen“.“</p>



<p>Die UVI muss die Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser des letzten Monats enthalten sowie die Verbrauchswerte des Monats davor, den Verbrauch im entsprechenden Monat des Vorjahres und den Vergleich des eigenen Verbrauchs mit Durchschnittswerten vergleichbarer Wohnungen.</p>



<p>Laut HKVO gelten Liegenschaften, die mit Walk-by-Technologie ausgestattet sind, ebenfalls als fernablesbar und sind somit „UVI-pflichtig“. Allerdings ist nicht jede Walk-by-Anlage technisch dazu in der Lage, monatlich Daten zu senden. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Bei denen, die die technischen Voraussetzungen erfüllen, stellt sich allerdings die Frage der Wirtschaftlichkeit. Der § 6 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bildet die Ermächtigungsgrundlage für die Heizkostenverordnung. § 5 des GEG stellt alle Anforderungen und Pflichten unter den Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit. Die monatliche Ablesung von Liegenschaften mit Walk-by-Technologie würde bedeuten, zwölfmal im Jahr sämtliche Immobilien abzufahren, um Ablesewerte einzusammeln. Dies ist ökonomisch als auch ökologisch kaum vertretbar.</p>



<p><strong>Zusatzinformationen in der Abrechnung</strong></p>



<p>Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter sind dazu verpflichtet, Bewohnern mit der Heizkostenabrechnung künftig zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Abrechnungen, deren Abrechnungszeitraum nach dem 1. Dezember 2021 beginnt, müssen u.a. folgende Angaben enthalten: Anteil eingesetzter Energieträger sowie bei Fernwärmeeinsatz der Treibhausgasemissionen und des Primärenergiefaktors, Vergleiche mit dem Verbrauch eines vergleichbaren Durchschnittsbewohners, Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen und Hinweise auf die mögliche Durchführung von Streitbeilegungsverfahren sowie die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle.</p>



<p>Mehr Informationen zur novellierten Heizkostenverordnung, zur unterjährigen Verbrauchsinformation und zu den Lösungen von KALO erhalten Sie <a href="https://hkvo.kalo.de/neue-hkvo.php">hier</a>.</p>



<p><em>Bildnachweis: iStock</em></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/die-novellierte-heizkostenverordnung/">Die novellierte Heizkostenverordnung</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Bundeskabinett stimmt Änderungsantrag zur neuen HKVO zu</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tim Seitter]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Nov 2021 10:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[HKVO]]></category>
		<category><![CDATA[KALO]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die geschäftsführende Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 24.11.2021 dem Änderungsantrag zur novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) zugestimmt. Dieser sieht eine Evaluierung der Auswirkungen der Neuregelungen auf Mieter nach 3 Jahren vor. Der Bundesrat hatte den Änderungsantrag gemeinsam mit seiner Zustimmung zur neuen HKVO am 05.11.2021 beschlossen. Somit war eine erneute Zustimmung des Bundeskabinetts erforderlich. Mit Veröffentlichung [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die geschäftsführende Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 24.11.2021 dem Änderungsantrag zur novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) zugestimmt. Dieser sieht eine Evaluierung der Auswirkungen der Neuregelungen auf Mieter nach 3 Jahren vor. Der Bundesrat hatte den Änderungsantrag gemeinsam mit seiner Zustimmung zur neuen HKVO am 05.11.2021 beschlossen. Somit war eine erneute Zustimmung des Bundeskabinetts erforderlich. Mit Veröffentlichung und Inkrafttreten der neuen HKVO ist damit noch in diesem Jahr zu rechnen. Ab Januar 2022 würde die monatliche unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dann wie geplant zur Pflicht.</strong></p>



<p>Die neue HKVO setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in deutsches Recht um. Die UVI ermöglicht es Bewohnern, ihren eigenen Energieverbrauch zu verfolgen, Einsparpotenziale zu identifizieren und ihr Verbrauchsverhalten entsprechend anzupassen. Das schont den Geldbeutel und schützt nachhaltig das Klima. In Deutschland ist der Gebäudesektor für rund ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. Rund 85 Prozent hiervon werden allein für die Erzeugung von Wärme und Warmwasser eingesetzt.</p>



<p><strong>KALO-Geschäftsführer Dr. Dirk Then</strong>: „Wir freuen uns, dass die geschäftsführende Bundesregierung dem Änderungsantrag zur neuen HKVO so zügig zugestimmt hat. Das stellt in Aussicht, dass die neue Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft treten kann und der Weg für die monatliche UVI zum Jahresbeginn frei wird. Je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigentümer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die UVI anbieten, desto eher können die in der EED formulierten klimawirksamen Einsparziele erreicht werden.“</p>



<p>Vermieter und Verwalter sind durch Inkrafttreten der HKVO ab Januar 2022 verpflichtet, Bewohnern, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, monatliche Verbrauchsinformationen für die Bereiche Wärme und Warmwasser zur Verfügung zu stellen. Die neue Heizkostenverordnung sieht außerdem vor, dass bei Neuinstallation oder Geräteaustausch nur noch fernauslesbare Erfassungstechnik eingebaut werden darf. Liegenschaften mit konventionellen Erfassungsgeräten müssen – unabhängig von der individuellen Gerätelaufzeit – bis Ende 2026 vollständig auf Fernauslesung umgerüstet sein.</p>



<p><strong>KALO-Geschäftsführer Dr. Dirk Then:</strong> „KALO unterstützt Eigentümer und Verwalter mit zuverlässigen technischen Lösungen, die sämtliche Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung erfüllen und zudem für mehr Komfort für Eigentümer und Bewohner sorgen. Auch für die UVI stehen bereits intelligente Portal- und App-Lösungen bereit.“</p>



<p>Weitere Informationen zu Vorgaben, Fristen und Lösungen rund um die novellierte Heizkostenverordnung finden Sie auch unter hkvo.kalo.de.</p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/bundeskabinett-stimmt-aenderungsantrag-zur-neuen-heizkostenverordnung-zu/">Bundeskabinett stimmt Änderungsantrag zur neuen HKVO zu</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/bundesrat-stimmt-heizkostenverordnung-zu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tim Seitter]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Nov 2021 07:27:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der Bundesratssitzung am 5. November 2021 haben die Vertreter der Länder die „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“ beschlossen. Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in deutsches Recht um. Dies geschieht mit einiger Verspätung – nach Vorstellung der EU war dies eigentlich [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In der Bundesratssitzung am 5. November 2021 haben die Vertreter der Länder die „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“ beschlossen. Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in deutsches Recht um. Dies geschieht mit einiger Verspätung – nach Vorstellung der EU war dies eigentlich bereits für Oktober 2020 vorgesehen.</strong></p>



<p>Gemeinsam mit dem Verordnungstext hat der Bundesrat einen Änderungsantrag beschlossen, der vom federführenden Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz vorgelegt wurde. Dieser sieht eine teilweise Evaluation der Auswirkungen der Regelungen auf Mieter nach drei Jahren vor. Setzt die Bundesregierung diese Forderung um, kann anschließend die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgen und die Neuerungen treten in Kraft.</p>



<p>KALO-Geschäftsführer Dr. Dirk Then: „Wir freuen uns sehr, dass die novellierte Heizkostenverordnung nun auch die Hürde im Bundesrat genommen hat. Das führt zu mehr Planungssicherheit in der Branche. Bei einem Thema wie dem Klimaschutz ist das von großer Bedeutung. Denn je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigentümer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation, UVI, anbieten, desto eher können die in der EED formulierten Einsparziele erreicht werden.“Erfolgt die Umsetzung des Änderungsantrags durch die Bundesregierung sowie die Veröffentlichung der neuen HKVO noch vor Jahresende, sind Vermieter und Verwalter ab Januar 2022 verpflichtet, Bewohnern, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, monatlich die UVI zur Verfügung zu stellen. Die neue Heizkostenverordnung sieht außerdem vor, dass bei Neuinstallation oder Geräteaustausch nur noch fernauslesbare Erfassungstechnik eingebaut werden darf. Liegenschaften mit konventionellen Erfassungsgeräten müssen – unabhängig von der individuellen Gerätelaufzeit – bis Ende 2026 vollständig auf Fernauslesung umgerüstet sein.</p>



<p>KALO-Geschäftsführer Dr. Dirk Then: „Wir unterstützen Eigentümer und Verwalter bei der Umsetzung der neuen Pflichten. KALO hat zuverlässige technische Lösungen, die sämtliche Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung erfüllen und zudem für mehr Komfort für Eigentümer und Bewohner sorgen. Auch für die UVI stehen bereits intelligente Portal- und App-Lösungen bereit.“</p>



<p>Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite: https://www.kalo.de/neue-hkvo</p>



<p><em>Bildnachweis: KALORIMETA GmbH</em></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/bundesrat-stimmt-heizkostenverordnung-zu/">Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine Abstimmung im Bundesrat über HKVO</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/keine-abstimmung-im-bundesrat-ueber-hkvo/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tim Seitter]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Sep 2021 12:25:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnungswirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Agenda für die Bundesratssitzung am 17. September 2021 – die letzte Sitzung vor der Bundestagswahl – ist veröffentlicht. Den Punkt zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“ sucht man vergebens. Er wurde gestrichen, die Zustimmung des Bundesrats zur Novellierung der Heizkostenverordnung vertagt. Durch die Änderung der Heizkostenverordnung soll die europäische Energieeffizienz-Richtlinie, EED, [&#8230;]</p>
The post <a href="https://iwm-aktuell.de/keine-abstimmung-im-bundesrat-ueber-hkvo/">Keine Abstimmung im Bundesrat über HKVO</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Agenda für die Bundesratssitzung am 17. September 2021 – die letzte Sitzung vor der Bundestagswahl – ist veröffentlicht. Den Punkt zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“ sucht man vergebens. Er wurde gestrichen, die Zustimmung des Bundesrats zur Novellierung der Heizkostenverordnung vertagt</strong>.</p>



<p>Durch die Änderung der Heizkostenverordnung soll die europäische Energieeffizienz-Richtlinie, EED, in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der EED ist es, weitere Energieeinsparpotenziale im Gebäudesektor zu heben und damit auf den Klimaschutz einzuzahlen. Die EED sollte bereits zum 25. Oktober 2020 in deutsches Recht umgesetzt werden.</p>



<p><strong>KALO-Geschäftsführer Dr. Dirk Then:</strong></p>



<p>„Wir bedauern es sehr, dass die Entscheidung über die novellierte Heizkostenverordnung vertagt wurde. Das führt zur Verunsicherung in der Branche – und das auf Kosten des Klimaschutzes. Denn je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigentümer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation, UVI, anbieten, desto eher können die in der EED formulierten Einsparziele erreicht werden.“</p>



<p>Unabhängig vom konkreten Umsetzungszeitpunkt der EED in nationales Recht, bleibt die in der EED gesetzte Frist: Bis Ende 2026 müssen alle Mehrparteienhäuser vollständig mit fernauslesbarer Verbrauchsmessgeräten ausgestattet sein.</p>



<p><strong>KALO-Geschäftsführer Dr. Dirk Then:</strong></p>



<p>„Es sollte nicht auf die Umsetzung der EED in der HKVO gewartet werden. KALO hat eine EED-konforme, zuverlässige Lösung, die zudem für mehr Komfort für Eigentümer und Bewohner sorgt und damit weitere Vorteile bietet. Auch für die UVI stehen bereits intelligente Portal- und App-Lösungen bereit. Mit Blick auf die Gerätelaufzeiten und Austauschzyklen kann durch eine frühzeitige EED-konforme Ausstattung ein möglicher finanzieller Nachteil für Eigentümer und Bewohner vermieden werden.“</p>



<p>Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite: <a href="https://eed.kalo.de/">https://eed.kalo.de/</a></p>



<p><em>Bildnachweis: KALORIMETA GmbH</em></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/keine-abstimmung-im-bundesrat-ueber-hkvo/">Keine Abstimmung im Bundesrat über HKVO</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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