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	<title>Wohnen &#124; IWM-Aktuell</title>
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	<description>Nachrichten und Neuigkeiten rund um die Immobilienwirtschaft.</description>
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		<title>Wichtige Säule für bezahlbaren Wohnraum: Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Nov 2024 08:26:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet und die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit ab dem 01. Januar 2025 beschlossen. Durch die Regelung soll langfristig mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum in Deutschland gesichert und geschaffen werden. Unternehmen, die bezahlbaren Wohnraum bauen und vermieten, sollen steuerlich begünstigt und gefördert werden. Die Zustimmung des Bundesrats steht [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet und die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit ab dem 01. Januar 2025 beschlossen. Durch die Regelung soll langfristig mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum in Deutschland gesichert und geschaffen werden. Unternehmen, die bezahlbaren Wohnraum bauen und vermieten, sollen steuerlich begünstigt und gefördert werden. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Jahressteuergesetzt 2024 ist die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ in den Katalog der gemeinnützigen und die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung aufgenommen worden. Von der Regelung profitieren sozial orientierte Körperschaften wie zum Beispiel Stiftungen und Vereine, aber auch kommunale Unternehmen oder Unternehmen der Sozialwirtschaft, die ihre Wohnungsbestände sichern und ausbauen wollen. Das bedeutet, wer bezahlbare Wohnungen baut und vermietet, erhält ab Januar 2025 eine Unterstützungsleistung. Die Angebotsmieten müssen jedoch dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden, andernfalls erfolgt keine Förderung. Die neue Wohngemeinnützigkeit beginnt am 01. Januar 2025.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bundesbauministerin Klara Geywitz erläutert: „Neben der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, für das der Bund bis 2028 die Rekordsumme von 21,65 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, sowie unseren zielgerichteten Förderprogrammen für bezahlbares Wohnen wird die Wohngemeinnützigkeit eine weitere starke Säule für bezahlbaren Wohnraum im freifinanzierten Wohnungsbau sein. Durch die festgelegten Einkommensgrenzen können rund 60% der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren. Mit dem Wiedereinstieg in die Wohngemeinnützigkeit entsteht Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen ohne zeitliche Befristung. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Investoren diese Möglichkeit nutzen, langfristig und sinnvoll in Wohnraum zu investieren.&#8221;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Hintergrund:</strong><br>• Die Förderung der neuen Wohngemeinnützigkeit in der Abgabenordnung liegt in der vergünstigten Vermietung, insbesondere an Personen, deren Einkommen das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden) das Sechsfache der Sozialhilfe nach SGB XII nicht übersteigt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">• So kann ein alleinerziehendes Elternteil einem Kind unter 6 Jahren ein Bruttoeinkommen von bis zu 67.470 Euro (inkl. Kindergeld und Unterhalt) haben, um eine Wohnung im Rahmen der neuen Wohngemeinnützigkeit anzumieten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">• Insgesamt ermöglicht diese Regelung eine steuerbefreite Vermietung an etwa 60 Prozent der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit. Die Miete muss dabei dauerhaft unter dem marktüblichen Niveau bleiben; andernfalls entfällt die steuerliche Förderung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">• Die Neuregelung erweitert die Möglichkeiten der steuerbegünstigten Vermietung deutlich gegenüber den bisherigen mildtätigen Voraussetzungen des § 53 AO. Zudem erfolgt eine rechtliche Klarstellung für die Bildung von Rücklagen für langfristige Investitionsvorhaben (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO), die besonders bei Investitionen in Wohnraum (zum Beispiel Sanierungen) langfristig zu planen sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">• Perspektivisch könnten wohngemeinnützige Unternehmen durch gezielte Maßnahmen bei Investitionen zusätzlich gefördert werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">• Ein Modell der Wohngemeinnützigkeit gab es in der Bundesrepublik bereits bis zu seiner Abschaffung im Jahr 1990.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Bildquelle: iStock</em></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/wichtige-saeule-fuer-bezahlbaren-wohnraum-wiedereinfuehrung-der-wohngemeinnuetzigkeit/">Wichtige Säule für bezahlbaren Wohnraum: Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Referentenentwurf veröffentlicht: Mietpreisbremse soll bis 2028 verlängert werden</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/referentenentwurf-veroeffentlicht-mietpreisbremse-soll-bis-2028-verlaengert-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Nov 2024 08:09:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach langem Hin und Her: Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse veröffentlicht, der es den Ländern ermöglicht die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2028 zu verlängern. Die Begründungsanforderungen für die Länder sollen künftig höher sein. Der Referentenentwurf wurde am 25. Oktober an die Länder und Verbände versandt. Darin heißt es wortwörtlich:„Bis zu [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Nach langem Hin und Her: Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse veröffentlicht, der es den Ländern ermöglicht die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2028 zu verlängern. Die Begründungsanforderungen für die Länder sollen künftig höher sein. </strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Referentenentwurf wurde am 25. Oktober an die Länder und Verbände versandt. Darin heißt es wortwörtlich:<br>„Bis zu einer spürbaren Entspannung der regionalen Wohnungsmärkte wird die Mietpreisbremse um weitere drei Jahre verlängert. Die Regelungen der Mietpreisbremse können dann bundesweit bis einschließlich 31. Dezember 2028 angewendet werden. Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2028 sollen alle Rechtsverordnungen außer Kraft treten.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bereits im April 2024 wurde eine Verlängerung der Mietpreisbremse von der Ampel-Koalition festgelegt, auf die Details konnten sich die Partner jedoch nicht einigen. Im Koalitionsvertrag ist die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 vorgesehen. Die SPD und Grüne sahen demnach eine Verlängerung bis einschließlich 2029 vor, während Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP das Ende für 2028 favorisierte. Zudem verlangte die SPD strengere Regeln, wie sie teils im Koalitionsvertrag vorgesehen sind. Die Rahmenbedingungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft haben sich jedoch nach Abschluss des Vertrags deutlich verschlechtert. Das Bundesjustizministerium sieht weitere Verschärfungen des sozialen Mietrechts kritisch, um den Neubau von Wohnung nicht noch unattraktiver zu machen.<br>Die Mietpreisbremse begrenzt Mieterhöhungen bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ob und wo sie gilt, entscheidet die Landesregierung, die dies begründen muss.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Laut einem Entwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) sollen für eine Verlängerung der Mietpreisbremse strengere Begründungen erforderlich sein, um einer verfassungsrechtlichen Prüfung standzuhalten. So muss das Land etwa darlegen, welche Maßnahmen zur Entspannung des Mietmarkts getroffen wurden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu:</strong><br>„Die hohen Mieten in unseren Städten sind Folge eines zu knappen Angebots an Wohnungen. Die Mietpreisbremse löst das Problem der Wohnungsknappheit nicht – und sie wird auch das Problem der hohen Mieten nicht nachhaltig lösen. Sie kann allenfalls einen Beitrag leisten, den Anstieg der Mietpreise für einen Übergangszeitraum zu strecken. Im Koalitionsvertrag ist die Verlängerung der Mietpreisbremse vereinbart. Wir setzen das um. Dabei achten wir auf die Verhältnismäßigkeit. Die Mietpreisbremse greift in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum ein. Dieser Eingriff wirkt umso tiefer, je länger die Mietpreisbremse gilt. Das berücksichtigen wir bei der Verlängerung und schreiben daher neue Anforderungen fest. Wenn die Länder die Mietpreisbremse zur Anwendung bringen wollen, müssen sie dies begründen. Dafür sollen künftig höhere Anforderungen gelten. Die Länder müssen darlegen, was sie getan haben, damit dass Wohnungsangebot in dem betreffenden Gebiet größer wird. Damit senden wir das klare Signal: Der Staat muss sich zuallererst dafür sorgen, dass der Neubau von Wohnungen in Schwung kommt. Mietenregulierung kann nicht die erste und auch nicht die letzte Antwort sein auf teure Mieten.“</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Bildquelle: iStock</em></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/referentenentwurf-veroeffentlicht-mietpreisbremse-soll-bis-2028-verlaengert-werden/">Referentenentwurf veröffentlicht: Mietpreisbremse soll bis 2028 verlängert werden</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Neuer Kermi Bad- und Wohnheizkörper Ineo: Einmalige Eleganz mit besonderem K(n)ick</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/neuer-kermi-bad-und-wohnheizkoerper-ineo-einmalige-eleganz-mit-besonderem-knick/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tim Seitter]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jul 2024 07:29:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Markant und zeitlos-schick: Mit Ineo präsentiert Kermi einen neuen Bad- und Wohnheizkörper für moderne Einrichtungsstile. Optisches Highlight und zugleich komfortables Detail zur praktischen Handtuchaufnahme: Seine seitliche Aussparung, die sich aus der edlen, flächigen Heizkörperfront heraus sanft nach vorne wölbt. Dieses Konzept überzeugte aktuell auch die Expertenjurys des Red Dot und des iF Design Awards. Im [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Markant und zeitlos-schick: Mit Ineo präsentiert Kermi einen neuen Bad- und Wohnheizkörper für moderne Einrichtungsstile. Optisches Highlight und zugleich komfortables Detail zur praktischen Handtuchaufnahme: Seine seitliche Aussparung, die sich aus der edlen, flächigen Heizkörperfront heraus sanft nach vorne wölbt. Dieses Konzept überzeugte aktuell auch die Expertenjurys des Red Dot und des iF Design Awards.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Bereich der Bad- und Wohnheizkörper setzt Kermi konsequent auf Sortimentserweiterungen und -optimierungen, um unterschiedlichsten Anforderungen an Optik, Effizienz und Komfort gerecht zu werden. Ein Highlight unter den aktuell vorgestellten Neuheiten ist der <a href="https://www.kermi.com/de/de/raumklima/produkte/bad-und-wohnheizkoerper/ineo/">Heizkörper Ineo für Bäder und Wohnräume</a>: Er punktete gleich bei zwei internationalen Wettbewerben und erhielt sowohl den Red Dot als auch den iF Design Award 2024. Beide Auszeichnungen haben sich als weltweit anerkannte Siegel für herausragende Gestaltung und Qualität etabliert.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ineo: Moderner, einzigartiger Look&nbsp;</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit seinem flächigen Design und weich abgerundeten Seiten erfüllt Ineo den Wunsch nach zeitloser Eleganz und fügt sich harmonisch in moderne Wohnumfelder ein. Der besondere Clou: Eine seitliche Aussparung, die sich organisch leicht nach vorne wölbt. Sie setzt einen optischen Akzent und bietet gleichzeitig ein bequemes Einfädeln und Entnehmen von Handtüchern – angenehm vorgewärmt und in bedienfreundlicher Höhe. Je nach Raumsituation kann hier zwischen einer linken oder rechten Ausführung gewählt werden. Sechs Trendfarben – von klassischem Strukturweiß über warmes Sahara Brown bis hin zu kräftigem Onyx – gehen darüber hinaus auf unterschiedliche Gestaltungswünsche ein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erhältlich ist der neue Kompaktheizkörper für den Warmwasser-Betrieb in zwei Bauhöhen, 1400 mm und 1800 mm, jeweils mit einer Baulänge von 600 mm. Seine Aluminiumplanfront mit eingepresster Kupferrohrschlange sorgt dabei für schnelle Erwärmung.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Zusätzliche Farben bei Accessoires und Zubehör</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Neben Produktneueinführungen wird auch das bestehende Kermi-<a href="https://www.kermi.com/de/de/raumklima/produkte/bad-und-wohnheizkoerper/">Sortiment der Bad- und Wohnheizkörper</a> fortlaufend optimiert – aktuell mit Schwerpunkt auf Accessoires und Zubehör: So stehen bei den Handtuchbügeln für die Klassiker Pateo und Rubeo zusätzlich zu den Edelstahlvarianten nun auch die Farboptionen „Schwarz Matt“ und „Weiß Seidenglänzend“ zur Auswahl. Weiterhin sind die Ventilhahnblock-Kombisets, bestehend aus beidseitig anströmbarem Ventilhahnblock und Design-Thermostatkopf, ab sofort in verschiedenen Farben erhältlich – für optisch ideale Anpassung an den Heizkörper. Ebenfalls neu für die komfortable Nutzung in EDI-Systemen: Bei allen Kermi Bad- und Wohnheizkörpern gibt es nun für die gängigsten Farben fertigkonfigurierte Bestellnummern.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Bildnachweis: Kermi</em></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/neuer-kermi-bad-und-wohnheizkoerper-ineo-einmalige-eleganz-mit-besonderem-knick/">Neuer Kermi Bad- und Wohnheizkörper Ineo: Einmalige Eleganz mit besonderem K(n)ick</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Gehen Klimaschutz und bezahlbares Wohnen zusammen?</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/gehen-klimaschutz-und-bezahlbares-wohnen-zusammen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Achim]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 May 2024 09:48:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Filderstadt, 16.05.2024: In der FILharmonie Filderstadt sind knapp 200 Expertinnen und Experten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zusammengekommen, um über die Zukunft der Branche zu diskutieren. Im Fokus stand dabei die Frage, wie die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele noch erreicht werden können und was das für die Wohnkosten im Land bedeutet. In dieser Woche hat das Software- [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Filderstadt, 16.05.2024: In der FILharmonie Filderstadt sind knapp 200 Expertinnen und Experten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zusammengekommen, um über die Zukunft der Branche zu diskutieren. Im Fokus stand dabei die Frage, wie die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele noch erreicht werden können und was das für die Wohnkosten im Land bedeutet.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>In dieser Woche hat das Software- &amp; Dienstleistungsunternehmen wowiconsult GmbH unterschiedliche Akteure der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Stuttgart zusammengebracht. Der Kongress in der FILharmonie Filderstadt markiert den Auftakt der deutschlandweiten Veranstaltungsreihe FORUM Wohnungswirtschaft. Im Rahmen von insgesamt drei Fachforen suchen Vertreterinnen und Vertreter der Branche von Mai bis Juli gemeinsam nach Lösungen für wirksamen Klimaschutz und Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Trotz der angespannten Wirtschaftslage versprühten die Gastgeber des Branchentreffs in Stuttgart, Dr. Waldemar Müller und Oliver Häcker, Optimismus: „Es tut der Wohnungswirtschaft gut, wenn Unternehmerinnen und Unternehmer wieder positiver in die Zukunft blicken. Der Fokus muss weg von der Angst und dem Ärger darüber, was alles nicht funktioniert im Land hin zur Frage: Was können wir umsetzen?“</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Dr. Iris Beuerle, Verbandsdirektorin des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen, sieht dabei die Politik im Bund und Land in der Pflicht. Forderungen, etwa nach einer stärkeren Förderung zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor, seien bekannt. Politisch umgesetzt würde von diesen Maßnahmen jedoch nichts. „Dabei ist Wohnen in der Öffentlichkeit so präsent wie nie zuvor. Im Kommunalwahlkampf ist es das zentrale Thema, vor den Parlamenten demonstriert das Bauhandwerk und in Berlin und Stuttgart gibt es mittlerweile eigene Ministerien dafür. Und dennoch tut sich politisch nichts“, so Beuerle.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Der vbw-Nachhaltigkeitsexperte Robert Bechtloff sieht einen grundsätzlichen Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und bezahlbarem Wohnraum: „Alleine einen Neubau zu finanzieren und den Klimapfad einzuhalten, ist für einige Wohnungsunternehmen in der Form nicht leistbar. Die Wohnungswirtschaft kann das nicht allein lösen.“ Es brauche nicht nur eine stärkere Förderung, sondern beispielsweise auch das Engagement großer Firmen beim Bau von Mitarbeiterwohnungen. GdW-Energieexpertin Dr. Ingrid Vogler ergänzte: „Wirklich nachhaltig sind wir erst, wenn wir alles bezahlen können und die Leute in ihren Wohnungen die Miete weiterhin bezahlen können.“</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Aus Sicht von Prof. Viktor Grinewitschus von der EBZ Business School braucht es hierbei eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung. Der Weg zur Klimaneutralität sei eine riesige Herausforderung: „Das wird nicht zum Nulltarif gehen. Wir müssen hinschauen, wo erreichen wir mit unserem Einsatz der Mittel die maximale Wirkung?“ Moderator Joachim R. Kaiser ergänzte mit einem Augenzwinkern: „Aktuell heißt es in der Branche noch zu oft: Am Ende des Geldes ist noch so viel CO2 übrig.“ Daher seien Softwaretools wie mevivoECO zur Steigerung der Energieeffizienz ein entscheidender Hebel und unerlässlich für Wohnungs- und Immobilienunternehmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Neben spannenden Diskussionen und interessanten Fachvorträgen stand der direkte Austausch der FORUM-Gäste im Vordergrund der Veranstaltung. An den Ständen der Sponsoren &#8211; Bosch, Dr. Klein Wowi, Ei Electronics, EnBW, GETEC, ista, Kömmerling, objectflor und Sto &#8211; fachsimpelten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und informierten sich über neue Techniken, Sanierungsoptionen und Praxisbeispiele aus der Branche.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach dem Auftakt der Veranstaltungsreihe in Stuttgart folgt am 19. Juni der Fachkongress in Nordrhein-Westfalen. Im EBZ Bochum diskutieren Expertinnen und Experten über die Herausforderungen der Branche. Den Abschluss bildet das FORUM Wohnungswirtschaft Hamburg am 10. Juli im Design-Hotel Gastwerk. Insgesamt werden in diesem Jahr mehr als 300 Gäste zur Veranstaltungsreihe „FORUM Wohnungswirtschaft“ erwartet.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img title="IWM-Aktuell Pressefoto-wowiconsult-–-Forum-Stuttgart_1 Gehen Klimaschutz und bezahlbares Wohnen zusammen? Aktuelles Allgemein Aus der Branche  Wohnungswirtschaft Wohnen Immobilienwirtschaft Immobilienbranche "fetchpriority="high" decoding="async" width="1200" height="800" src="https://iwm-aktuell.de/wp-content/uploads/2024/05/Pressefoto-wowiconsult-–-Forum-Stuttgart_1.jpg" alt="IWM-Aktuell Pressefoto-wowiconsult-–-Forum-Stuttgart_1 Gehen Klimaschutz und bezahlbares Wohnen zusammen? Aktuelles Allgemein Aus der Branche  Wohnungswirtschaft Wohnen Immobilienwirtschaft Immobilienbranche " class="wp-image-6996" srcset="https://iwm-aktuell.de/wp-content/uploads/2024/05/Pressefoto-wowiconsult-–-Forum-Stuttgart_1.jpg 1200w, https://iwm-aktuell.de/wp-content/uploads/2024/05/Pressefoto-wowiconsult-–-Forum-Stuttgart_1-300x200.jpg 300w, https://iwm-aktuell.de/wp-content/uploads/2024/05/Pressefoto-wowiconsult-–-Forum-Stuttgart_1-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Bild: „Pressefoto wowiconsult – Forum Stuttgart_1“ BU: Das Software- &amp; Dienstleistungsunternehmen wowiconsult hat Expertinnen und Experten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Stuttgart zusammengebracht.<br>Quelle: wowiconsult</p>



<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-1 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img title="IWM-Aktuell Pressefoto-wowiconsult-–-Forum-Stuttgart_2 Gehen Klimaschutz und bezahlbares Wohnen zusammen? Aktuelles Allgemein Aus der Branche  Wohnungswirtschaft Wohnen Immobilienwirtschaft Immobilienbranche "decoding="async" width="1200" height="800" data-id="6997" src="https://iwm-aktuell.de/wp-content/uploads/2024/05/Pressefoto-wowiconsult-–-Forum-Stuttgart_2.jpg" alt="IWM-Aktuell Pressefoto-wowiconsult-–-Forum-Stuttgart_2 Gehen Klimaschutz und bezahlbares Wohnen zusammen? Aktuelles Allgemein Aus der Branche  Wohnungswirtschaft Wohnen Immobilienwirtschaft Immobilienbranche " class="wp-image-6997" srcset="https://iwm-aktuell.de/wp-content/uploads/2024/05/Pressefoto-wowiconsult-–-Forum-Stuttgart_2.jpg 1200w, https://iwm-aktuell.de/wp-content/uploads/2024/05/Pressefoto-wowiconsult-–-Forum-Stuttgart_2-300x200.jpg 300w, https://iwm-aktuell.de/wp-content/uploads/2024/05/Pressefoto-wowiconsult-–-Forum-Stuttgart_2-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></figure>
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<p class="wp-block-paragraph">Bild: „Pressefoto wowiconsult – Forum Stuttgart_2“ BU: Das FORUM Wohnungswirtschaft bietet ideale Möglichkeiten, um mit unterschiedlichen Akteuren der Branche ins Gespräch zu kommen.<br>Quelle: wowiconsult</p>



<p class="wp-block-paragraph">Über wowiconsult:<br>Die wowiconsult GmbH mit Sitz in Mühlhausen im Täle bei Stuttgart ist ein Software- &amp; Dienstleistungsunternehmen für das technische Bestandsmanagement in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Die digitale Transformation und Bündelung von Prozessen bildet den Fokus im Leistungsspektrum des 2007 gegründeten Unternehmens mit rund 100 Mitarbeitern. Neben individuellem Consulting liefert wowiconsult mit der Software mevivo passende Lösungen für ein effizientes Gebäudemanagement und eine transparente Bestandspflege. Mit der Software mevivoECO können zudem Energieeffizienzpotenziale für Liegenschaften ermittelt und individuelle Roadmaps zur Dekarbonisierung von Beständen erstellt werden.<br>Über die Veranstaltungsreihe „FORUM Wohnungswirtschaft“:<br>Die Immobilienwirtschaft steht vor gewaltigen Herausforderungen. Sie reichen von der Bewältigung des Klimawandels über die Digitalisierung bis hin zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Angesichts dieser komplexen Dynamik werden der Austausch und die Zusammenarbeit innerhalb der Branche immer wichtiger. Das FORUM Wohnungswirtschaft hat sich hierbei in den vergangenen Jahren zum Pflichttermin etabliert.<br>Pressekontakt wowiconsult: Tina Schnabel, Leitung Marketing/Vertriebsinnendienst, Tel. 07335 / 163 33 – 60, E-Mail: t&#46;&#115;&#99;&#x68;&#x6e;&#x61;&#x62;el&#64;&#119;&#x6f;&#x77;&#x69;&#x63;on&#115;&#117;&#108;&#x74;&#x2e;&#x65;&#x75;</p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/gehen-klimaschutz-und-bezahlbares-wohnen-zusammen/">Gehen Klimaschutz und bezahlbares Wohnen zusammen?</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das neue Heizungsgesetz ab 2024 &#8211; Was gilt? Ein Überblick</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/das-neue-heizungsgesetz-ab-2024-was-gilt-ein-ueberblick/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Larissa Vollmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Nov 2023 07:38:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Gebäudeenergiegesetz wurde bereits am 8. September 2023 vom Bundestag beschlossen. Dem Gesetzesentwurf stimmte anschließend der Bundesrat zu. Dementsprechend tritt das GEG am 1. Januar 2024 in Kraft, wodurch fortan in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden müssen. Für alle anderen Gebäude gelten zunächst großzügige Übergangsfristen. Zusätzlich dazu gibt es [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Das Gebäudeenergiegesetz wurde bereits am 8. September 2023 vom Bundestag beschlossen. Dem Gesetzesentwurf stimmte anschließend der Bundesrat zu.  Dementsprechend tritt das GEG am 1. Januar 2024 in Kraft, wodurch fortan in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden müssen. Für alle anderen Gebäude gelten zunächst großzügige Übergangsfristen. Zusätzlich dazu gibt es eine umfangreiche Förderung, die stärker sozial ausgerichtet ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit wird schrittweise eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt. Ziel ist es, spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich zu beenden. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was regelt das GEG?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gebäudeenergiegesetz regelt bereits seit 2020 die Anforderungen an die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard einer Immobilie. Hauptziel des GEG ist, dass in Zukunft nur noch Heizsysteme installiert werden dürfen, die langfristig zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Dies gilt zunächst allerdings nur für Neubauten. In vielen Neubauten werden bereits umweltfreundliche Lösungen, die die Vorgaben des Heizungsgesetzes erfüllen, eingesetzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für bestehende Gebäude gilt die 65-Prozent-Vorgabe erst, wenn die Städte und Gemeinden die kommunale Wärmeplanung für nächsten Jahre ausgearbeitet und vorgelegt hat. Bis wann diese Planung vorgelegt werden muss, hängt von der Größe der Kommune ab. So müssen Kommunen mit über 100.000 Einwohnern diese bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben hierfür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Hauseigentümer müssen erst reagieren, wenn sie wissen, mit welchen Energieträger und welcher Versorgung sie rechnen können.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img title="IWM-Aktuell Neubau-1-1024x576 Das neue Heizungsgesetz ab 2024 - Was gilt? Ein Überblick Aktuelles Allgemein Aus der Branche Aus der Politik  Zukunft Wohnungswirtschaft Wohnungsbau Wohnen Immobilienwirtschaft Immobilien Heizungsgesetz GEG "decoding="async" src="https://iwm-aktuell.de/wp-content/uploads/2023/11/Neubau-1-1024x576.png" alt="IWM-Aktuell Neubau-1-1024x576 Das neue Heizungsgesetz ab 2024 - Was gilt? Ein Überblick Aktuelles Allgemein Aus der Branche Aus der Politik  Zukunft Wohnungswirtschaft Wohnungsbau Wohnen Immobilienwirtschaft Immobilien Heizungsgesetz GEG " class="wp-image-6393"/></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Der Gesetzesbeschluss wirft weiterhin viele Fragen auf: Welche Fristen gelten, welche Heizung darf ab 2024 noch eingebaut werden und welche Förderungen gibt es. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf der Seite der Bundesregierung gibt es einen Überblick, was nun beachtet werden muss und wo eine neue Heizung zwingend erforderlich ist. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html" target="_blank" rel="noopener" title="">Zur Website</a></p>



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