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	<title>Wohnungsbau &#124; IWM-Aktuell</title>
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	<description>Nachrichten und Neuigkeiten rund um die Immobilienwirtschaft.</description>
	<lastBuildDate>Mon, 12 Feb 2024 07:48:36 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Verwaltungsvereinbarungen sozialer Wohnungsbau und„Junges Wohnen“ stehen</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/verwaltungsvereinbarungen-sozialer-wohnungsbau-undjunges-wohnen-stehen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Achim]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Feb 2024 07:38:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesbauministerin Klara Geywitz hat Ende Januar die Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau und zum „Jungen Wohnen“ 2024 unterzeichnet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hervor. Perspektivisch sollen 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen pro Jahr geschaffen werden. Der Bund unterstützt die Länder dabei durch Finanzhilfen. Hierzu ist in der aktuellen Finanzplanung vorgesehen, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bundesbauministerin Klara Geywitz hat Ende Januar die Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau und zum „Jungen Wohnen“ 2024 unterzeichnet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hervor.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Perspektivisch sollen 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen pro Jahr geschaffen werden. Der Bund unterstützt die Länder dabei durch Finanzhilfen. Hierzu ist in der aktuellen Finanzplanung vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum 2022 bis 2027 insgesamt 18,15 Mrd. Euro Bundesmittel zur Verfügung stellt. Der Einsatz der Finanzhilfen wird in jährlichen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen geregelt. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Sobald alle Länder die Verwaltungsvereinbarung zeichnen, tritt sie in Kraft. Neben der „VV Klassischer sozialer Wohnungsbau“ wurde auch die „VV Junges Wohnen“ erneut unterzeichnet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit ihrer Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2024 schafft der Bund eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der soziale Wohnungsbau auch 2024 massiv gefördert werden kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Von den insgesamt 3,15 Milliarden Euro, die der Bund für das Programmjahr 2024 bereitstellt, sollen &#8211; wie im vergangenen Jahr auch &#8211; 500 Millionen Euro für die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende reserviert („Junges Wohnen“) werden. Die übrigen 2,65 Milliarden Euro sind für den klassischen sozialen Wohnungsbau vorgesehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/verwaltungsvereinbarungen-sozialer-wohnungsbau-undjunges-wohnen-stehen/">Verwaltungsvereinbarungen sozialer Wohnungsbau und„Junges Wohnen“ stehen</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Gesetz für die Wärmeplanung verabschiedet</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/gesetz-fuer-die-waermeplanung-verabschiedet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Achim]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Dec 2023 13:55:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Deutsche Bundestag hat unlängst das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) verabschiedet. Er schafft damit eine wesentliche Grundlage für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland, die dazu beiträgt die Klimaziele im Jahr 2045 einzuhalten. Ziel des Wärmeplanungsgesetzes ist es, die Planungs- und Investitionssicherheit der Akteure vor Ort zu verbessern [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Der Deutsche Bundestag hat unlängst das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) verabschiedet. Er schafft damit eine wesentliche Grundlage für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland, die dazu beiträgt die Klimaziele im Jahr 2045 einzuhalten.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Ziel des Wärmeplanungsgesetzes ist es, die Planungs- und Investitionssicherheit der Akteure vor Ort zu verbessern und die Entwicklung der Wärmeversorgung und Energieinfrastrukturen zu steuern. Das Wärmeplanungsgesetz sieht dazu eine Verpflichtung der Länder vor, Wärmeplanungen durchzuführen. Die Länder können diese Aufgabe auf die Kommunen übertragen. Kernstück der Wärmeplanung ist die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten. Dabei wird dargestellt, welche Wärmeversorgungsart für ein Gemeindegebiet besonders geeignet ist. Die Ausweisung erfolgt auf Basis einer Bestandsanalyse, mit der die bestehende Wärmeversorgung ermittelt wird, sowie einer Potenzialanalyse.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Wärmeplanungsgesetz soll gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Neben der Wärmeplanung legt das Gesetz Anforderungen an den Einsatz von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen fest. Bis zum Jahr 2030 müssen Wärmenetze zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu einem Anteil von 80 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Neue Wärmenetze müssen bereits ab dem 01. März 2025 einen Anteil von 65 Prozent aufweisen.</p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/gesetz-fuer-die-waermeplanung-verabschiedet/">Gesetz für die Wärmeplanung verabschiedet</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>„Innovation pur!“ &#8211; Bauministerin besucht Hidden Champion</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/innovation-pur-bauministerin-besucht-hidden-champion/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Achim]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Nov 2023 14:04:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die wowiconsult GmbH hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Branchenriesen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft entwickelt. Dies ist auch Landesministerin Nicole Razavi MdL nicht entgangen, die sich innerhalb weniger Wochen zum zweiten Mal mit den Softwarespezialisten aus Mühlhausen austauschte. Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg, Nicole Razavi MdL, hat am vergangenen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die wowiconsult GmbH hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Branchenriesen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft entwickelt. Dies ist auch Landesministerin Nicole Razavi MdL nicht entgangen, die sich innerhalb weniger Wochen zum zweiten Mal mit den Softwarespezialisten aus Mühlhausen austauschte.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg, Nicole Razavi MdL, hat am vergangenen Freitag das Software- &amp; Dienstleistungsunternehmen wowiconsult in Mühlhausen im Täle besucht. Die Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Geislingen sprach mit den beiden wowiconsult-Geschäftsführern Dr. Waldemar Müller und Oliver Häcker darüber, wie die Wohnungs- und Gebäudewirtschaft auf dem Weg zu einer nachhaltigen Klimastrategie unterstützt werden kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hierfür hat wowiconsult die intelligente Energieeffizienzsoftware mevivoECO entwickelt. Diese hilft Wohnungsunternehmen, die CO2-Emissionen ihrer Liegenschaften zu senken und die gesetzlich vorgegebenen Klimaziele durch wirtschaftliche Sanierungskonzepte zu erreichen. Hierbei arbeitet das IT-Unternehmen aus Mühlhausen mit Drohnenaufnahmen und dreidimensionalen Gebäudemodellen, die per Laserscan angefertigt werden. So können energetische Ist-Zustände von Wohngebäuden dargestellt und Optimierungspotentiale erkannt und passgenau genutzt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Diese Werkzeuge sind Innovation pur“, zeigte sich Ministerin Nicole Razavi MdL begeistert. Es seien zukunftsweisende Technologien wie diese, die in der Wohn- und Baubranche jetzt benötigt würden. Wowiconsult-Geschäftsführer Dr. Waldemar Müller und Oliver Häcker ergänzten: „Die Resonanz unserer immer größer werdenden Kundschaft, aber auch der erneute Besuch der Landesministerin zeigen uns: Wir sind mit Wowiconsult und unseren über 100 Beschäftigten auf dem richtigen Weg.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Begleitet wurde Bauministerin Nicole Razavi MdL von ihrem Kollegen und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Raimund Haser MdL und GSW-Geschäftsführer Hansjörg Hagmayer. Herr Haser MdL ist Abgeordneter für den Wahlkreis Wangen im Allgäu und der Klima- und Energieexperte seiner Fraktion. Er zeigte sich besonders daran interessiert, wie Softwarelösungen von wowiconsult dazu beitragen können, den Gebäudebestand nachhaltig zu dekarbonisieren. Schließlich ist der Gebäudesektor mit rund 40 Prozent der Bereich, in dem die meisten CO2-Emissionen in Deutschland verursacht werden.</p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/innovation-pur-bauministerin-besucht-hidden-champion/">„Innovation pur!“ – Bauministerin besucht Hidden Champion</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Das neue Heizungsgesetz ab 2024 &#8211; Was gilt? Ein Überblick</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/das-neue-heizungsgesetz-ab-2024-was-gilt-ein-ueberblick/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Larissa Vollmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Nov 2023 07:38:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Gebäudeenergiegesetz wurde bereits am 8. September 2023 vom Bundestag beschlossen. Dem Gesetzesentwurf stimmte anschließend der Bundesrat zu. Dementsprechend tritt das GEG am 1. Januar 2024 in Kraft, wodurch fortan in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden müssen. Für alle anderen Gebäude gelten zunächst großzügige Übergangsfristen. Zusätzlich dazu gibt es [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Das Gebäudeenergiegesetz wurde bereits am 8. September 2023 vom Bundestag beschlossen. Dem Gesetzesentwurf stimmte anschließend der Bundesrat zu.  Dementsprechend tritt das GEG am 1. Januar 2024 in Kraft, wodurch fortan in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden müssen. Für alle anderen Gebäude gelten zunächst großzügige Übergangsfristen. Zusätzlich dazu gibt es eine umfangreiche Förderung, die stärker sozial ausgerichtet ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit wird schrittweise eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt. Ziel ist es, spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich zu beenden. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was regelt das GEG?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gebäudeenergiegesetz regelt bereits seit 2020 die Anforderungen an die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard einer Immobilie. Hauptziel des GEG ist, dass in Zukunft nur noch Heizsysteme installiert werden dürfen, die langfristig zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Dies gilt zunächst allerdings nur für Neubauten. In vielen Neubauten werden bereits umweltfreundliche Lösungen, die die Vorgaben des Heizungsgesetzes erfüllen, eingesetzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für bestehende Gebäude gilt die 65-Prozent-Vorgabe erst, wenn die Städte und Gemeinden die kommunale Wärmeplanung für nächsten Jahre ausgearbeitet und vorgelegt hat. Bis wann diese Planung vorgelegt werden muss, hängt von der Größe der Kommune ab. So müssen Kommunen mit über 100.000 Einwohnern diese bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben hierfür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Hauseigentümer müssen erst reagieren, wenn sie wissen, mit welchen Energieträger und welcher Versorgung sie rechnen können.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img title="IWM-Aktuell Neubau-1-1024x576 Das neue Heizungsgesetz ab 2024 - Was gilt? Ein Überblick Aktuelles Allgemein Aus der Branche Aus der Politik  Zukunft Wohnungswirtschaft Wohnungsbau Wohnen Immobilienwirtschaft Immobilien Heizungsgesetz GEG "decoding="async" src="https://iwm-aktuell.de/wp-content/uploads/2023/11/Neubau-1-1024x576.png" alt="IWM-Aktuell Neubau-1-1024x576 Das neue Heizungsgesetz ab 2024 - Was gilt? Ein Überblick Aktuelles Allgemein Aus der Branche Aus der Politik  Zukunft Wohnungswirtschaft Wohnungsbau Wohnen Immobilienwirtschaft Immobilien Heizungsgesetz GEG " class="wp-image-6393"/></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Der Gesetzesbeschluss wirft weiterhin viele Fragen auf: Welche Fristen gelten, welche Heizung darf ab 2024 noch eingebaut werden und welche Förderungen gibt es. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf der Seite der Bundesregierung gibt es einen Überblick, was nun beachtet werden muss und wo eine neue Heizung zwingend erforderlich ist. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html" target="_blank" rel="noopener" title="">Zur Website</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/das-neue-heizungsgesetz-ab-2024-was-gilt-ein-ueberblick/">Das neue Heizungsgesetz ab 2024 – Was gilt? Ein Überblick</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Serielles und modulares Bauen 2.0: Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW legt neue Rahmenvereinbarung vor</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/serielles-und-modulares-bauen-2-0-spitzenverband-der-wohnungswirtschaft-gdw-legt-neue-rahmenvereinbarung-vor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Larissa Vollmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Nov 2023 13:34:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Europaweiter Wettbewerb liefert 25 zukunftsweisende Konzepte für schnellen, kostengünstigen Wohnungsbau in hoher Qualität Berlin –&#160;Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hat mit Unterstützung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie nach dem großen Erfolg der ersten Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen eine neue Rahmenvereinbarung 2.0, wieder im Rahmen eines europaweiten vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens, an den Start gebracht. 20 [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4 class="wp-block-heading"><strong>Europaweiter Wettbewerb liefert 25 zukunftsweisende Konzepte für schnellen, kostengünstigen Wohnungsbau in hoher Qualität</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Berlin –&nbsp;</strong>Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hat mit Unterstützung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie nach dem großen Erfolg der ersten Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen eine neue Rahmenvereinbarung 2.0, wieder im Rahmen eines europaweiten vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens, an den Start gebracht. 20 Bieter erhielten heute den Zuschlag für insgesamt 25 innovative Wohnungsbaukonzepte, die Mitgliedsunternehmen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW künftig realisieren können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In einem siebenmonatigen, komplexen und kostenintensiven Verfahren wurden von einer fachkundigen Jury unter Einbeziehung der Partner Bundesbauministerium und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und unter Mitwirkung der Bundesarchitektenkammer die 25 besten seriellen und modularen Konzepte zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausgewählt. Der GdW führt damit nach seiner Pionierleistung von 2018 das serielle und modulare Bauen jetzt in die nächste Generation.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein großer Vorteil des seriellen und modularen Wohnungsbaus ist die Zeitersparnis. Sie ergibt sich insbesondere dadurch, dass Teile der Projektausschreibung und -vergabe sowie der Planung eines vorgesehenen Wohnungsbaus durch die Rahmenvereinbarung und die darin angebotenen, durchgeplanten Konzepte vorweggenommen werden. Kürzere, effizientere Bauphasen dank der Vorfertigung von Bauteilen und ganzer Module bringen beim seriellen und modularen Bauen weitere wesentliche Zeitvorteile.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Rahmenvereinbarung gibt ein starkes Preissignal in den Markt, da die Baukosten bei rund der Hälfte der Angebote unter dem Medianwert von rund 3.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und damit deutlich unter den durchschnittlichen Preisen für Mehrfamilienhäuser in Deutschland aus 2022 liegen. Aufgrund der Vielfältigkeit der Angebote, die von Holzbau über Stahlbeton bis hin zu Hybridbauweisen reichen, liegt die Spanne der Angebotspreise für die innovativen Modellgebäude insgesamt zwischen 2.370 und 4.370 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Weitere Preisvorteile können zusätzlich durch Mengeneffekte generiert werden. Angesichts stark gestiegener und kurzfristig stark schwankender Baukosten garantiert die Rahmenvereinbarung zudem dringend notwendige Preissicherheit. Die in der neuen Vereinbarung für fünf Jahre festgeschriebenen Preise können nur auf Grundlage festgelegter Material- beziehungsweise Baupreisindizes angepasst werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgte nach ökonomischen Kriterien, wie Angebotspreis, Skaleneffekte, Liefergebiet, Lieferkosten und gleichgewichtet nach Kriterien der Kategorie Qualität und Innovation. Hier wurden Punkte für städtebauliche und gestalterische Qualität, funktionale und technische Qualität sowie die ökologische Qualität vergeben. Die ökologische Qualität der Angebote ging mit einem Anteil von einem Drittel nun deutlich gewichtiger in die Bewertung ein. Damit orientieren sich die Angebote auch an künftigen Förderkulissen und Nachhaltigkeitsanforderungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bewertung der Angebote erfolgte auch mit Unterstützung der Bundesarchitektenkammer. Mit der Rahmenvereinbarung setzt der GdW eine konkrete Maßnahme aus dem ersten Bündnis bezahlbarer Wohnraum von 2017 um und entwickelt sie konsequent weiter.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bundesbauministerin Klara Geywitz:</strong>&nbsp;„Wir brauchen Tempo beim Wohnungsbau. Mit dieser neuen Rahmenvereinbarung kommen wir jetzt gemeinsam einen Schritt weiter, um beim Planen und Bauen der dringend benötigten Wohnungen schneller zu werden. Sie hilft den Wohnungsunternehmen im ganzen Land dabei, ihre Projekte unkomplizierter und kostengünstiger umzusetzen – und das bei gleichbleibend hoher Qualität. Denn durch Vorfertigung, durch serielles und modulares Bauen kommen Zeitersparnis und Effizienz zustande. Mit zahlreichen Maßnahmen beschleunigen wir das Planen und Bauen. Die Einrichtung einer Geschäftsstelle und eines runden Tisches für das serielle, modulare und systemische Bauen zählt dazu, ebenso die Einführung des digitalen Bauantrages und die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Und weitere Maßnahmen werden folgen, mit denen wir dafür sorgen, dass in kürzerer Zeit mehr und schneller Wohnraum entsteht.“</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Axel Gedaschko</strong><strong>, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:</strong>&nbsp;„Gerade angesichts der stark gestiegenen Kosten für das Bauen liefert unsere Rahmenvereinbarung ein wichtiges Preissignal in den Markt. Darüber hinaus garantiert sie Preisstabilität und damit dringend notwendige Planungssicherheit für die Wohnungsunternehmen. Das serielle und modulare Bauen 2.0 ist damit ein wichtiger Baustein, um dank moderater Baukosten neue Wohnungen zu bezahlbaren Mieten errichten zu können. Neu geschaffene Baukapazitäten dank industrieller Vorfertigung können wirksam dabei helfen, dass sich Deutschland seinen Wohnungsbauzielen langsam nähert, statt sich immer weiter von ihnen zu entfernen. Dafür müssen aber auch die weiteren Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden: Die Regulatorik rund ums Bauen muss konsequent vereinfacht, Grundstücke dürfen nicht zum Höchstpreis vergeben und die Typengenehmigung muss in allen Landesbauordnungen mit Leben erfüllt werden. Wir brauchen in Deutschland ein neues, wahrhaftiges Versprechen für bezahlbares Wohnen. Mit der gebotenen Unterstützung vonseiten der Regierung kann der serielle und modulare Wohnungsbau ein Teil dieses Versprechens sein.“&nbsp; &nbsp;&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Peter Hübner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB):&nbsp;</strong>„Die Rahmenvereinbarung ist ein deutliches Bekenntnis zum seriellen und modularen Bauen und für unsere Branche von großer Bedeutung. Denn das serielle Bauen ist ein ideales Beispiel, wie durch industrielle Prozesse noch effektiver und integrierter geplant und gebaut werden kann. Durch eine durchgehende und auf die Bauausführung abgestimmte, voll digitalisierte Planung können Prozesse optimiert, Schnittstellen reduziert und die Fehleranfälligkeit minimiert werden. Gleichzeitig können durch industrielle Vorfertigung oder hohe Wiederholungseffekte Kosten und Bauzeiten bei gleichbleibender Qualität reduziert werden. Diese wirtschaftlichen Effekte zahlen am Ende auch auf die Nachhaltigkeit ein, da Ressourceneinsatz optimiert und damit CO<sub>2</sub>-Emissionen reduziert werden. Auch für unser Personal ist weniger Zeit bei Wind und Wetter auf der Baustelle ein großes Plus und erhöht die Attraktivität unserer Branche angesichts des Fachkräftemangels. Denn eines ist klar: Wir müssen künftig mit weniger Menschen mehr bauen. Der serielle und modulare Wohnungsbau ist daher in den Dimensionen Produktivität, Kosten-Nutzen und Arbeitgeberattraktivität ein Win-Win-Win-Thema.“</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Vorteile des seriellen und modularen Wohnungsbaus</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Für Wohnungsunternehmen bietet die Rahmenvereinbarung den großen Vorteil, dass Angebote aus der Vereinbarung mit vergleichsweise geringerem Aufwand lokal angepasst realisiert werden können. Das bringt vor allem für öffentliche Unternehmen einen deutlichen Zeitgewinn, da nicht einzeln in jedem Unternehmen und für jedes Projekt erneut europaweit ausgeschrieben werden muss. Die Vorlaufzeiten für Bauvorhaben werden dadurch wesentlich verkürzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das serielle und modulare Bauen vereint darüber hinaus weitere Pluspunkte: Durch Vorfertigung von Bauteilen im Werk wird die Baustellenzeit vor Ort im Schnitt auf rund sechs Monate verkürzt, was den Nachbarschaften zugutekommt. Der Einsatz maschineller Vorproduktion ist eine Antwort auf den massiven Fachkräftemangel. Damit nur Angebote mit einer grundsätzlich hohen städtebaulichen und gestalterischen Qualität den Zuschlag erhalten, hat die Bundesarchitektenkammer im Auswahlgremium mitgewirkt. In der konkreten Umsetzung vor Ort sorgen darüber hinaus Planerinnen und Planer in Zusammenarbeit mit den Bauunternehmen für eine hohe Planungs- und Bauqualität. Ein ganz wesentlicher Vorteil bei Nutzung der Rahmenvereinbarung für alle Beteiligten ist die Planungssicherheit, Kalkulierbarkeit und Kostenstabilität über die gesamte Projektlaufzeit, die bei klassischer Vorgehensweise häufig Fehlanzeige ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Liste der ausgewählten Bieter finden Sie <a href="https://www.gdw.de/media/2023/10/pm-29-23_anhang_liste-bieter_serieller-und-modularer-wohnungsbau-2.0_rahmenvereinbarung.pdf">hier</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Alle Infos zum Ausschreibungsverfahren und den Weg zu den Vergabeunterlagen finden Sie unter <a href="http://www.gdw.de/seriellesbauen2-0"><strong>www.gdw.de/seriellesbauen2-0</strong></a></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bild</strong>: Serielles und modulares Bauen 2.0: Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW legt neue Rahmenvereinbarung vor (Foto: Henning Schacht/BMWSB)</p>



<h5 class="wp-block-heading">Über den GdW</h5>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie ist der Arbeitgeberverband der industriellen Bauunternehmen der Bundesrepublik Deutschland. Er versteht sich als Wirtschaftsverband und Fachverband für Bautechnik. Er vertritt große und mittelständische, häufig familiengeführte Unternehmen des Bauhauptgewerbes. Der Hauptverband umfasst zehn Landes- und sieben Fachverbände. Der Branchenumsatz im Jahr 2022 lag bei 160,4 Milliarden Euro, die Zahl der Beschäftigten bei 926.660. Als Wirtschaftsverband vertritt der HDB die Interessen der deutschen Bauindustrie gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung. Als Arbeitgeberverband ist er Partner bei Tarifverhandlungen und engagiert sich im Bereich der betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildung.</em></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/serielles-und-modulares-bauen-2-0-spitzenverband-der-wohnungswirtschaft-gdw-legt-neue-rahmenvereinbarung-vor/">Serielles und modulares Bauen 2.0: Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW legt neue Rahmenvereinbarung vor</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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