Bundeskabinett stimmt Änderungsantrag zur neuen HKVO zu

Die geschäftsführende Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 24.11.2021 dem Änderungsantrag zur novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) zugestimmt. Dieser sieht eine Evaluierung der Auswirkungen der Neuregelungen auf Mieter nach 3 Jahren vor. Der Bundesrat hatte den Änderungsantrag gemeinsam mit seiner Zustimmung zur neuen HKVO am 05.11.2021 beschlossen. Somit war eine erneute Zustimmung des Bundeskabinetts erforderlich. Mit Veröffentlichung und Inkrafttreten der neuen HKVO ist damit noch in diesem Jahr zu rechnen. Ab Januar 2022 würde die monatliche unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dann wie geplant zur Pflicht.

Die neue HKVO setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in deutsches Recht um. Die UVI ermöglicht es Bewohnern, ihren eigenen Energieverbrauch zu verfolgen, Einsparpotenziale zu identifizieren und ihr Verbrauchsverhalten entsprechend anzupassen. Das schont den Geldbeutel und schützt nachhaltig das Klima. In Deutschland ist der Gebäudesektor für rund ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. Rund 85 Prozent hiervon werden allein für die Erzeugung von Wärme und Warmwasser eingesetzt.

KALO-Geschäftsführer Dr. Dirk Then: „Wir freuen uns, dass die geschäftsführende Bundesregierung dem Änderungsantrag zur neuen HKVO so zügig zugestimmt hat. Das stellt in Aussicht, dass die neue Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft treten kann und der Weg für die monatliche UVI zum Jahresbeginn frei wird. Je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigentümer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die UVI anbieten, desto eher können die in der EED formulierten klimawirksamen Einsparziele erreicht werden.“

Vermieter und Verwalter sind durch Inkrafttreten der HKVO ab Januar 2022 verpflichtet, Bewohnern, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, monatliche Verbrauchsinformationen für die Bereiche Wärme und Warmwasser zur Verfügung zu stellen. Die neue Heizkostenverordnung sieht außerdem vor, dass bei Neuinstallation oder Geräteaustausch nur noch fernauslesbare Erfassungstechnik eingebaut werden darf. Liegenschaften mit konventionellen Erfassungsgeräten müssen – unabhängig von der individuellen Gerätelaufzeit – bis Ende 2026 vollständig auf Fernauslesung umgerüstet sein.

KALO-Geschäftsführer Dr. Dirk Then: „KALO unterstützt Eigentümer und Verwalter mit zuverlässigen technischen Lösungen, die sämtliche Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung erfüllen und zudem für mehr Komfort für Eigentümer und Bewohner sorgen. Auch für die UVI stehen bereits intelligente Portal- und App-Lösungen bereit.“

Weitere Informationen zu Vorgaben, Fristen und Lösungen rund um die novellierte Heizkostenverordnung finden Sie auch unter hkvo.kalo.de.

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