Verwaltungsvereinbarungen sozialer Wohnungsbau und„Junges Wohnen“ stehen
Bundesbauministerin Klara Geywitz hat Ende Januar die Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau und zum „Jungen Wohnen“ 2024 unterzeichnet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hervor.
Perspektivisch sollen 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen pro Jahr geschaffen werden. Der Bund unterstützt die Länder dabei durch Finanzhilfen. Hierzu ist in der aktuellen Finanzplanung vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum 2022 bis 2027 insgesamt 18,15 Mrd. Euro Bundesmittel zur Verfügung stellt. Der Einsatz der Finanzhilfen wird in jährlichen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen geregelt.
Sobald alle Länder die Verwaltungsvereinbarung zeichnen, tritt sie in Kraft. Neben der „VV Klassischer sozialer Wohnungsbau“ wurde auch die „VV Junges Wohnen“ erneut unterzeichnet.
Mit ihrer Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2024 schafft der Bund eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der soziale Wohnungsbau auch 2024 massiv gefördert werden kann.
Von den insgesamt 3,15 Milliarden Euro, die der Bund für das Programmjahr 2024 bereitstellt, sollen – wie im vergangenen Jahr auch – 500 Millionen Euro für die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende reserviert („Junges Wohnen“) werden. Die übrigen 2,65 Milliarden Euro sind für den klassischen sozialen Wohnungsbau vorgesehen.
Schlagwörter: Junges Wohnen, Sozialer Wohnungsbau, Stadtentwicklung, Verwaltungsvereinbarung, Wohnungsbau