Referentenentwurf veröffentlicht: Mietpreisbremse soll bis 2028 verlängert werden
Nach langem Hin und Her: Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse veröffentlicht, der es den Ländern ermöglicht die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2028 zu verlängern. Die Begründungsanforderungen für die Länder sollen künftig höher sein.
Der Referentenentwurf wurde am 25. Oktober an die Länder und Verbände versandt. Darin heißt es wortwörtlich:
„Bis zu einer spürbaren Entspannung der regionalen Wohnungsmärkte wird die Mietpreisbremse um weitere drei Jahre verlängert. Die Regelungen der Mietpreisbremse können dann bundesweit bis einschließlich 31. Dezember 2028 angewendet werden. Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2028 sollen alle Rechtsverordnungen außer Kraft treten.“
Bereits im April 2024 wurde eine Verlängerung der Mietpreisbremse von der Ampel-Koalition festgelegt, auf die Details konnten sich die Partner jedoch nicht einigen. Im Koalitionsvertrag ist die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 vorgesehen. Die SPD und Grüne sahen demnach eine Verlängerung bis einschließlich 2029 vor, während Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP das Ende für 2028 favorisierte. Zudem verlangte die SPD strengere Regeln, wie sie teils im Koalitionsvertrag vorgesehen sind. Die Rahmenbedingungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft haben sich jedoch nach Abschluss des Vertrags deutlich verschlechtert. Das Bundesjustizministerium sieht weitere Verschärfungen des sozialen Mietrechts kritisch, um den Neubau von Wohnung nicht noch unattraktiver zu machen.
Die Mietpreisbremse begrenzt Mieterhöhungen bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ob und wo sie gilt, entscheidet die Landesregierung, die dies begründen muss.
Laut einem Entwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) sollen für eine Verlängerung der Mietpreisbremse strengere Begründungen erforderlich sein, um einer verfassungsrechtlichen Prüfung standzuhalten. So muss das Land etwa darlegen, welche Maßnahmen zur Entspannung des Mietmarkts getroffen wurden.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu:
„Die hohen Mieten in unseren Städten sind Folge eines zu knappen Angebots an Wohnungen. Die Mietpreisbremse löst das Problem der Wohnungsknappheit nicht – und sie wird auch das Problem der hohen Mieten nicht nachhaltig lösen. Sie kann allenfalls einen Beitrag leisten, den Anstieg der Mietpreise für einen Übergangszeitraum zu strecken. Im Koalitionsvertrag ist die Verlängerung der Mietpreisbremse vereinbart. Wir setzen das um. Dabei achten wir auf die Verhältnismäßigkeit. Die Mietpreisbremse greift in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum ein. Dieser Eingriff wirkt umso tiefer, je länger die Mietpreisbremse gilt. Das berücksichtigen wir bei der Verlängerung und schreiben daher neue Anforderungen fest. Wenn die Länder die Mietpreisbremse zur Anwendung bringen wollen, müssen sie dies begründen. Dafür sollen künftig höhere Anforderungen gelten. Die Länder müssen darlegen, was sie getan haben, damit dass Wohnungsangebot in dem betreffenden Gebiet größer wird. Damit senden wir das klare Signal: Der Staat muss sich zuallererst dafür sorgen, dass der Neubau von Wohnungen in Schwung kommt. Mietenregulierung kann nicht die erste und auch nicht die letzte Antwort sein auf teure Mieten.“
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Schlagwörter: Wohnen, Wohnungswirtschaft