Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Im März 2022 hat die Regierungskoalition beschlossen, das von 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dadurch soll die Abhängigkeit von fossilen Energien im Gebäudebereich überwunden werden. Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der dadurch verursachten Energiekrise wurde die entsprechende Vereinbarung um ein Jahr vorgezogen – von 2025 auf 2024.
Das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben nun einen Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes erarbeitet. Im Fokus steht der Austausch von Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Das GEG setzt klare Investitionsanreize und gewährleistet einen pragmatischen Übergang.
Die vorgeschlagenen Regelungen auf einen Blick:
- Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden
- Bestehende Heizungen könnten weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.
- Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, sodass der Umstieg auf eine erneuerbare Heizung nicht ad-hoc erfolgen muss.
- Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 % grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden kann.
- Der Umstieg soll durch Förderung gerade für untere und mittlere Einkommensgruppen unterstützt werden.
Weitere Informationen zu den Änderungen des GEG finden Sie hier.
Schlagwörter: Energie, Energiekrise, Gebäudeenergiegesetz, Heizung, Immobilienwirtschaft