Aufgrund starker Nachfrage – Fördersumme für Energieberatung soll deutlich sinken

Energetische Sanierungen sind sowohl aus ökologischen als auch aus wirtschaftlichen Perspektiven äußerst vorteilhaft. Dennoch stellt dieser Prozess eine komplexe und kostenintensive Herausforderung dar, die oft gezielte Unterstützung erfordert. Um diese Hilfestellung zu gewährleisten, hat die Bundesregierung bisher Fördermittel für die Energieberatung bereitgestellt, die nun gekürzt werden sollen.

Energieberaterinnen und Energieberater unterstützen Besitzerinnen und Besitzer bei energetisch effizienten Sanierungen und den damit zusammenhängenden Fragen. Bislang wurde diese Beratung durch die Bundesregierung mit einer finanziellen Förderung von bis zu 80 Prozent bezuschusst. Die maximalen Förderbeträge lagen bei 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.

Diese Förderung wird nun reduziert. Künftig soll der Zuschuss nur noch bis zu 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars betragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz begründet diese Kürzung mit der derzeit hohen Nachfrage nach Energieberatungen: „Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich.“ Auch die maximalen Fördersummen sollen um 50 Prozent reduziert werden. Die Änderungen treten ab dem 7. August in Kraft. „Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden“, erläutert das Bundeswirtschaftsministerium die Entscheidung weiter.

Unverändert bleiben hingegen der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen. Das bedeutet, dass sich die Zuschussförderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen von 15 Prozent auf 20 Prozent erhöht und die förderfähigen Ausgaben auf 60.000 EUR verdoppeln, wenn zuvor ein geförderter iSFP erstellt wurde.

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