Solarpaket beschlossen: Neue Regelungen für Solar- und Photovoltaik-Anlagen

Bereits im August 2023 wurde ein Gesetzentwurf für das sogenannte Solarpaket beschlossen, das jedoch aufgrund bürokratischer Hürden bis zuletzt auf Eis lag. Nachdem sich die Ampelkoalition auf ein neues Klimaschutzgesetzt verständigt hat, wurde das Solarpaket 1 mit einigen Änderungen nun zum 26.04.2024 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Bis 2030 sollen bis zu 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, wurde das Solarpaket 1 beschlossen, das die Solarstromproduktion sowohl für den gewerblichen als auch die private Nutzung fördern soll. Das Gesetz soll Prozesse vereinfachen und den Ausbau von Solar- und Photovoltaik-Anlangen beschleunigen.

Erleichterungen bei der Installation von Balkonkraftwerken

Eine Maßnahme sieht vor, die Registrierung für sogenannte Balkonkraftwerke bereits zum 1. April zu vereinfachen. Für die bislang komplizierte Anmeldung von Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen soll in Zukunft lediglich eine Registrierung in einer Datenbank der Bundesnetzagentur notwendig sein. Alte, nicht-digitale Stromzähler dürfen weiterhin verwendet werden. Die Zähler laufen einfach rückwärts, sobald Strom über ein Balkonkraftwerk eingespeist wird.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Auch der Mieterstrom, die direkte Stromversorgung von Mieterinnen und Mietern in einem Wohngebäude durch eine Solar-Anlage vor Ort, soll stärker gefördert werden. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen dürfen Solarstrom für Mieter bereitstellen, ohne dass sie die Verantwortung eines Energieversorgers übernehmen müssen. Dadurch entfällt die Verpflichtung eine flächendeckende Stromversorgung der Verbraucher sicherzustellen. Zudem wird die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ eingeführt, die es Mieterinnen und Mietern in Mehrfamilienhäusern ermöglichen soll, selbst erzeugten Solarstrom innerhalb des Gebäudes ohne bürokratischen Aufwand zu nutzen. Der Solarstrom muss nicht mehr in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden.

Besondere Solaranlagen

Das Solarpaket fördert die nachhaltige Entwicklung von Solarparks, indem es die kombinierte Nutzung von Landwirtschaftsflächen und PV-Modulen unterstützt, sogenannte Agri-PV. Diese besonderen Solaranlagen sollen unter anderem verstärkt auf versiegelten Flächen wie Parkplätzen und landwirtschaftlichen Flächen wie Mooren oder auch Berghängen installiert werden. Die Ausschreibungen für diese Anlagen werden bei der Bundenetzagentur separat gelistet und sollen jährlich bis zu einem Volumen von 2075 Megawatt anwachsen.

Keine Pflicht zur Direktvermarktung von Solarstrom

Auch im Gewerbebereich soll die Installation von PV-Anlagen in Zukunft erleichtert und nicht mehr über die Direktvermarktung geregelt werden. Stattdessen können Anlagebetreiber mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt ihre Überschussmenge ohne Vergütung direkt an die Netzbetreiber abgeben. Die unbürokratische Regelung soll dazu motivieren, mehr Anlagen auf großen Dächern zu installieren.