Sozialer Wohnungsbau soll gestärkt werden
Bei einer Sonder-Bauministerkonferenz am 11. Januar 2024 haben sich Bundesbauministerin Klara Geywitz und die Bauminister der Länder darauf geeinigt, die finanzielle Ausstattung der sozialen Wohnraumförderung zu erhöhen. Der Bund will seine Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau und das Programm Junges Wohnen von bisher 2,5 Milliarden auf 3,15 Milliarden Euro anheben. Ebenso stehen die Länder zu ihrer sozialen Verantwortung in der Wohnraumversorgung und tragen ihren Anteil an der Finanzierung.
Der Ko-Finanzierungsanteil der Länder von 30 Prozent soll beibehalten werden. Für die darüberhinausgehenden, erhöhten Finanzmittel ist eine Erhöhung des Ko-Finanzierungsanteils von 40 Prozent für 2024 einmalig vorgesehen. Über die Fördermodalitäten für 2025 und 2026 soll noch in der 1. Jahreshälfte 2024 entschieden werden.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagte: „Wichtig für mehr bezahlbaren Wohnraum ist die soziale Wohnraumförderung. Mit über 18 Milliarden Euro investieren wir so viel wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Das ist auch dringend nötig, denn der Sozialwohnungsbestand ist landesweit auf gut eine Millionen Wohnungen gesunken. Der Bedarf ist aber deutlich höher. Die Dringlichkeit haben beide – Bund und Länder – erkannt. Die Mehrheit der Länder hat bereits in der Vergangenheit für den sozialen Wohnungsbau deutlich mehr als die geforderte Mindestfinanzierung von 30 Prozent der Bundesfinanzhilfen zur Verfügung gestellt. Gerade wenn alle wissen, dass es noch mehr Anstrengungen braucht, muss auf allen Ebenen auch mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Die heutige Einigung auf die Finanzierung 2024 ist auch ein wichtiges Signal an die Bauwirtschaft. Die Gelder können jetzt fließen.“
Schlagwörter: Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Bund; Länder; Wohnraumversorgung; Geywitz; Bauminister