Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten

Beide Gesetze gelten seit 1. Januar 2024 und sollen gemeinsam dazu beitragen, die Klimaziele im Jahr 2045 zu erreichen. Das GEG sieht vor, dass in den meisten Neubauten  Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent an Erneuerbarer Energie eingebaut werden müssen. “Der Heizungstausch wird umfassend gefördert”, heißt es in der Pressemeldung der Bundesregierung. Für alle anderen Gebäude sollen Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten gelten. Das Wärmeplanungsgesetz informiert Bürger und Unternehmen, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten. 

Klimaneutralität beim Heizen bis 2045

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung.

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Die kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten.

Bundesbauministerin Klara Geywitz sagte im Bundesrat: „Ab dem 1. Januar 2024 werden in ganz Deutschland Wärmepläne erstellt. Das gibt den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber, mit welcher Wärmeversorgung sie lokal rechnen können.“

Wärmewende vorantreiben

Mit beiden Gesetzen will die Bundesregierung die Wärmewende in Deutschland schneller voranbringen. Denn noch immer werden hierzulande rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Ziel ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Denn diese neue Heizung wird in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt.

Weitere Informationen unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/waermeplanungsgesetz-2213692

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