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	<title>GEG &#124; IWM-Aktuell</title>
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	<description>Nachrichten und Neuigkeiten rund um die Immobilienwirtschaft.</description>
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		<title>VDIV: Bundesregierung bremst beschlossenes GEG aus</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/vdiv-bundesregierung-bremst-beschlossenes-geg-aus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Achim]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Feb 2024 11:26:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Gebäuden mit Gasetagenheizungen müssen mit ihrem Antrag auf Förderung zum Heizungstausch rund sechs Monate länger warten als die Besitzer von Einfamilienhäusern. Das hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekannt gegeben. &#8220;Ob für WEG nach Antragsstart noch Geld im Fördertopf ist, weiß niemand. Im Hinblick auf die langen Entscheidungswege in WEG ein Problem&#8221;, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Gebäuden mit Gasetagenheizungen müssen mit ihrem Antrag auf Förderung zum Heizungstausch rund sechs Monate länger warten als die Besitzer von Einfamilienhäusern. Das hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekannt gegeben. &#8220;Ob für WEG nach Antragsstart noch Geld im Fördertopf ist, weiß niemand. Im Hinblick auf die langen Entscheidungswege in WEG ein Problem&#8221;, heißt es seitens des VDIV (Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V.).</strong><br><br>Genauso oft geändert und diskutiert würde dem VDIV zufolge das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) die begleitende Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“. Vorgesehener Antragsstart war der 27. Februar 2024. Doch dieser Stichtag gelte nun offensichtlich nur noch für Besitzer von Einfamilienhäusern. Alle anderen Eigentümergruppen müssten warten. Damit WEG schnell eine Entscheidung treffen können, bräuchte es darüber hinaus die gesetzliche Möglichkeit zur virtuellen Eigentümerversammlung, die gerade im Bundestag behandelt wird. <br><br>„Die fehlende Planungssicherheit fördert Attentismus. Wenn der konkrete Start der Förderung nicht verlässlich feststeht, sind Wohnungseigentümer demotiviert, energetisch zu sanieren“, sagt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Wieso unterschiedliche Startzeitpunkte gelten, erschließt sich nicht. Das macht den Heizungstausch komplizierter, als er ohnehin schon ist.“<br><br>Laut offizieller Info der KfW dürfen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (auch WEG) voraussichtlich ab Mai 2024 den Antrag stellen, sofern die Maßnahme das Gemeinschaftseigentum betrifft. <br>Erst voraussichtlich ab August 2024 dürfen Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in WEG den Antrag stellen, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.<br><br>„Es garantiert niemand, dass die Fördertöpfe bis August 2024 nicht schon ausgeschöpft sind. Beispiele für solche Szenarien aus der jüngeren Vergangenheit gibt es einige – etwa die KfW-Förderung für den klimafreundlichen Neubau oder zu E-Ladestationen“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.</p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/vdiv-bundesregierung-bremst-beschlossenes-geg-aus/">VDIV: Bundesregierung bremst beschlossenes GEG aus</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Bauministerkonferenz will Schaffung von Wohnraum erleichtern</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/bauministerkonferenz-will-schaffung-von-wohnraum-erleichtern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Achim]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Dec 2023 10:55:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Bei der 142. Bauministerkonferenz (BMK) Ende November in Baden-Baden ging es um aktuelle Probleme beim Wohnungsbau. Ein Schwerpunkt war dabei – neben den Möglichkeiten zur Forcierung des Neubaus – das Schaffen von mehr Wohnraum im Bestand. Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder haben beschlossen, die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der 142. Bauministerkonferenz (BMK) Ende November in Baden-Baden ging es um aktuelle Probleme beim Wohnungsbau.  Ein Schwerpunkt war dabei – neben den Möglichkeiten zur Forcierung des Neubaus – das Schaffen von mehr Wohnraum im Bestand. Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder haben beschlossen, die Regeln in der Musterbauordnung für den Um- und Ausbau bestehender Gebäude zu lockern. Vom Bund wünscht sich die Bauministerkonferenz, dass er ebenfalls Erleichterungen für diesen Bereich auf den Weg bringt.</p>



<p>Gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation des Bundes fordert die Bauministerkonferenz eine klare Priorisierung der sozialen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung. Dadurch werden Bauinvestitionen direkt unterstützt und positive Signale für den gesamten Bausektor und den Wohnungsbau in Deutschland gesetzt. Nur so kann der Bau neuer Wohnungen in ausreichender Zahl sowie die Stabilisierung der Bauwirtschaft sichergestellt werden.</p>



<p>Das 14-Punkte-Papier der Bundesregierung zum Wohnungsbau formuliert die erforderlichen Maßnahmen, die gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt werden müssen. Die Länder tragen ihren Teil dazu bei, etwa durch die soziale Wohnraumförderung. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Bauprozesse stellt die BMK überdies weitere Weichen zur Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur weiteren Unterstützung des Building Information Modellings (BIM). Für die energetische Transformation bittet die BMK den Bund die erforderlichen Quartierlösungen im Gebäudeenergiegesetz GEG umzusetzen und sich bei der EU für entsprechende Regelungen einzusetzen.</p>



<p>Weitere Informationen unter:<a href="https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/laender-wollen-das-schaffen-von-wohnraum-im-bestand-erleichtern-und-investitionen-in-den-neubau-foerdern" target="_blank" rel="noopener" title=""> https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/laender-wollen-das-schaffen-von-wohnraum-im-bestand-erleichtern-und-investitionen-in-den-neubau-foerdern</a></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/bauministerkonferenz-will-schaffung-von-wohnraum-erleichtern/">Bauministerkonferenz will Schaffung von Wohnraum erleichtern</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Das neue Heizungsgesetz ab 2024 &#8211; Was gilt? Ein Überblick</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/das-neue-heizungsgesetz-ab-2024-was-gilt-ein-ueberblick/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Larissa Vollmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Nov 2023 07:38:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Gebäudeenergiegesetz wurde bereits am 8. September 2023 vom Bundestag beschlossen. Dem Gesetzesentwurf stimmte anschließend der Bundesrat zu. Dementsprechend tritt das GEG am 1. Januar 2024 in Kraft, wodurch fortan in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden müssen. Für alle anderen Gebäude gelten zunächst großzügige Übergangsfristen. Zusätzlich dazu gibt es [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Gebäudeenergiegesetz wurde bereits am 8. September 2023 vom Bundestag beschlossen. Dem Gesetzesentwurf stimmte anschließend der Bundesrat zu.  Dementsprechend tritt das GEG am 1. Januar 2024 in Kraft, wodurch fortan in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden müssen. Für alle anderen Gebäude gelten zunächst großzügige Übergangsfristen. Zusätzlich dazu gibt es eine umfangreiche Förderung, die stärker sozial ausgerichtet ist.</p>



<p>Damit wird schrittweise eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt. Ziel ist es, spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich zu beenden. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.</p>



<p><strong>Was regelt das GEG?</strong></p>



<p>Das Gebäudeenergiegesetz regelt bereits seit 2020 die Anforderungen an die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard einer Immobilie. Hauptziel des GEG ist, dass in Zukunft nur noch Heizsysteme installiert werden dürfen, die langfristig zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Dies gilt zunächst allerdings nur für Neubauten. In vielen Neubauten werden bereits umweltfreundliche Lösungen, die die Vorgaben des Heizungsgesetzes erfüllen, eingesetzt.</p>



<p>Für bestehende Gebäude gilt die 65-Prozent-Vorgabe erst, wenn die Städte und Gemeinden die kommunale Wärmeplanung für nächsten Jahre ausgearbeitet und vorgelegt hat. Bis wann diese Planung vorgelegt werden muss, hängt von der Größe der Kommune ab. So müssen Kommunen mit über 100.000 Einwohnern diese bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben hierfür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Hauseigentümer müssen erst reagieren, wenn sie wissen, mit welchen Energieträger und welcher Versorgung sie rechnen können.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img title="IWM-Aktuell Neubau-1-1024x576 Das neue Heizungsgesetz ab 2024 - Was gilt? Ein Überblick Aktuelles Allgemein Aus der Branche Aus der Politik  Zukunft Wohnungswirtschaft Wohnungsbau Wohnen Immobilienwirtschaft Immobilien Heizungsgesetz GEG "decoding="async" src="https://iwm-aktuell.de/wp-content/uploads/2023/11/Neubau-1-1024x576.png" alt="IWM-Aktuell Neubau-1-1024x576 Das neue Heizungsgesetz ab 2024 - Was gilt? Ein Überblick Aktuelles Allgemein Aus der Branche Aus der Politik  Zukunft Wohnungswirtschaft Wohnungsbau Wohnen Immobilienwirtschaft Immobilien Heizungsgesetz GEG " class="wp-image-6393"/></figure>



<p>Der Gesetzesbeschluss wirft weiterhin viele Fragen auf: Welche Fristen gelten, welche Heizung darf ab 2024 noch eingebaut werden und welche Förderungen gibt es. </p>



<p>Auf der Seite der Bundesregierung gibt es einen Überblick, was nun beachtet werden muss und wo eine neue Heizung zwingend erforderlich ist. </p>



<p><a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html" target="_blank" rel="noopener" title="">Zur Website</a></p>



<p></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/das-neue-heizungsgesetz-ab-2024-was-gilt-ein-ueberblick/">Das neue Heizungsgesetz ab 2024 – Was gilt? Ein Überblick</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Startschuss für klimafreundliches Heizen: Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/startschuss-fuer-klimafreundliches-heizen-bundestag-beschliesst-novelle-des-gebaeudeenergiegesetzes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Larissa Vollmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Sep 2023 09:26:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundestag hat am 8. September die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien. Es leitet eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ein: Mit mehr Fernwärme und effizienterer, sparsamerer und klimafreundlicher Heiztechnologie geht damit die Wärmepolitik in Deutschland nach Jahren des Stillstandes auf [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundestag hat am 8. September die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien. Es leitet eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ein: Mit mehr Fernwärme und effizienterer, sparsamerer und klimafreundlicher Heiztechnologie geht damit die Wärmepolitik in Deutschland nach Jahren des Stillstandes auf einen zukunftsfähigen Kurs. Verbraucherinnen und Verbraucher, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk haben mit den neuen Regelungen eine klare Richtschnur für ihre Investitionsentscheidungen. So können Erneuerbare Energien im Gebäudebereich zum Standard werden und Schritt für Schritt klimaschädliche Heizungen auf Basis von Erdgas oder Erdöl ersetzen. Klimaschutz und Energiesicherheit kommen mit diesem Gesetz Jahr für Jahr verlässlich voran.</p>



<p>Damit beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung niemand überfordert wird, gibt es ausreichende Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70%. Die Fristen harmonieren mit den geplanten Vorgaben für die Erstellung von Wärmeplänen nach dem Wärmeplanungsgesetz. Eigentümerinnen und -Eigentümer können beim Umstieg auf erneuerbare Energien frei zwischen unterschiedlichen Technologien wählen. Bestehende Öl- und Gasheizungen sind nicht von der Regelung betroffen und können weiter genutzt werden.</p>



<p>Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz&nbsp;<a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Visitenkarten/visitenkarte-habeck.html">Robert Habeck</a>: „Wir haben monatelang intensiv über dieses Gesetz debattiert, und die vielen Diskussionen und Gespräche haben dieses Gesetz besser gemacht. Nun können wir sagen: Das Gesetz ist eine zentrale Weichenstellung für den Klimaschutz. Wir werden unabhängiger von fossiler Energie und stärken so die Energiesicherheit. Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor steigenden Preisen für Erdgas und Erdöl. Und wir setzen einen Impuls für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei grünen Technologien. Zentral ist, dass wir die Bürgerinnen und Bürger bei den anstehenden Investitionen mit unserer Förderung unter die Arme greifen, so dass sie sich den Umstieg leisten können. Es gibt in Zukunft bis zu 70% Förderung für den Heizungstausch, um insbesondere Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu unterstützen. Das ist wichtig.“</p>



<p>Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz: „Nach den intensiven Diskussionen der letzten Monate um das&nbsp;sog.&nbsp;„Heizungsgesetz“ freue ich mich, dass dieses heute vom Deutschen Bundestag beschlossen worden ist und im Ergebnis ein wirklich gutes Gesetz geschaffen wurde. Es bringt uns dem Ziel der Klimaneutralität 2045 ein gutes Stück näher, ohne dabei die Eigentümer und Mieter zu überfordern. Das Gesetz bietet echte Technologieoffenheit. Durch die Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung gibt es den Gebäudeeigentümern die Möglichkeit, sich bei der Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren und schafft so nach und nach Planungs- und Investitionssicherheit. In Verbindung mit den erweiterten gesetzlichen Erfüllungsoptionen und den großzügigen Übergangsfristen hat jeder Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, die für ihn passende und sachgerechte Option zur Erfüllung der 65%&nbsp;EE-Vorgabe zu wählen, egal, ob er auf dem Land oder in der Stadt wohnt.“</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kurzüberblick zum Gesetz:</h4>



<p>In Neubaugebieten muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen.</p>



<p>Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt diese Vorgabe abhängig von der Gemeindegröße nach dem 30.06.2026&nbsp;bzw.&nbsp;30.06.2028. Diese Fristen sind angelehnt an die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen. Ab den genannten Zeitpunkten müssen neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten die Vorgaben des Gesetzes erfüllen. Um es den Eigentümern zu ermöglichen, die für sie passendste Lösung zu finden, kann für eine Übergangsfrist von fünf Jahren noch eine Heizung eingebaut werden, die die 65%&nbsp;EE-Vorgabe nicht erfüllt.</p>



<p>Bestehende Heizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen.<br>Der Umstieg auf Erneuerbare erfolgt technologieoffen. Bei einem Heizungseinbau oder -austausch können Haus-Eigentümer frei unter verschiedenen Lösungen wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie und „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort gibt.</p>



<p>Daneben ist jede andere Heizung auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien&nbsp;bzw.&nbsp;eine Kombination unterschiedlicher Technologien zulässig. Dann ist ein rechnerischer Nachweis für die Erfüllung des 65%-Kriteriums zu erbringen.<br>Um auch bei Öl- und Gasheizungen, die ab dem 1.1.2024 eingebaut werden, den Weg Richtung klimafreundliches Heizen einzuschlagen, müssen diese ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile von grünen Gasen oder Ölen verwenden: Ab dem 1.1.2029 15&nbsp;%, ab dem 1.1.2035 30&nbsp;%&nbsp;und ab dem 1.1.2040 60&nbsp;%.</p>



<p>Das Gebäudeenergiegesetz enthält weitere Übergangsregelungen,&nbsp;z.B.&nbsp;wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht steht, und eine allgemeine Härtefallregelung, die auf Antrag Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im Einzelfall wird dabei etwa berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen fließen hier ein. Aber auch aufgrund von besonderen persönlichen Umständen, wie etwa einer Pflegebedürftigkeit, kann eine Befreiung von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren gewährt werden.</p>



<p>Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung. So sind bis zu 70% Förderung möglich. Alle Antragstellenden können eine Grundförderung von 30% der Investitionskosten erhalten. Haushalte im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro erhalten noch einmal 30% Förderung zusätzlich (einkommensabhängiger Bonus). Außerdem ist für den Austausch alter Heizungen ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% bis 2028 vorgesehen, welcher sich ab 2029 alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert. Die Boni sind kumulierbar bis zu einer maximalen Förderung von 70%.<br>Zusätzlich ist neu ein Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der&nbsp;KfW&nbsp;erhältlich, bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsverbilligt. Sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen werden weiterhin mit 15% (bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 20%) Investitionskostenzuschuss gefördert. Auch die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus-Niveau sowie alternativ die steuerliche Förderung bleiben unverändert erhalten.<br>Dazu wird jetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) novelliert und soll gemeinsam mit dem&nbsp;GEG&nbsp;zum 1.1.2024 Inkrafttreten.</p>



<p>Durch die weitreichende Förderung des Heizungsaustauschs werden auch die Mieterinnen und Mieter vor hohen Mietsteigerungen geschützt, denn die Fördermittel müssen von den Kosten der Modernisierungsmaßnahme abgezogen werden. Dadurch kommt die Förderung den Mieterinnen und Mietern zu Gute, da die Modernisierungsmieterhöhung entsprechend geringer ausfällt. Zusätzlich gilt eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter für alle Heizungsaustausche. Damit ist sichergestellt, dass durch die Beteilung des Staates an Kosten der Wärmewende Mieterhöhungen auf das erforderliche Maß begrenzt werden.</p>



<p></p>



<p>Weitere Informationen finden Sie <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942" target="_blank" rel="noopener" title="">hier</a>.</p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/startschuss-fuer-klimafreundliches-heizen-bundestag-beschliesst-novelle-des-gebaeudeenergiegesetzes/">Startschuss für klimafreundliches Heizen: Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Neue Leitplanken des Gebäudeenergiegesetzes</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/neue-leitplanken-des-gebaeudeenergiegesetzes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Larissa Vollmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jun 2023 08:17:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnungswirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am Dienstag, 13. Juni hat sich die sich die Ampel-Koalition nach langen Diskussionen auf einen Kompromiss zum Heizungsgesetz geeinigt, mit deutlich weicheren Richtlinien. Tatsächlich umfasst die Einigung jedoch nur Leitplanken, zumindest lautet der Titel: „Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes“. In der ersten Juli-Woche soll das Gesetz dann bereits vom Bundestag beschlossen werden, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p></p>



<p>Am Dienstag, 13. Juni hat sich die sich die Ampel-Koalition nach langen Diskussionen auf einen Kompromiss zum Heizungsgesetz geeinigt, mit deutlich weicheren Richtlinien. Tatsächlich umfasst die Einigung jedoch nur Leitplanken, zumindest lautet der Titel: „Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes“.</p>



<p>In der ersten Juli-Woche soll das Gesetz dann bereits vom Bundestag beschlossen werden, damit es ab 2024 greifen kann.</p>



<p>Zwar soll das GEG, wie vorgesehen, zu Beginn nächsten Jahres in Kraft treten, der Kompromiss sieht jedoch jahrelange Übergangsfristen für Bestandsbauten vor. Ferner dürfen Gasheizungen ab dem nächsten Jahr auch in Neubauten eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umgerüstet werden können oder die Neubauten nicht in Neubaugebieten entstehen.</p>



<p>Die Regeln des GEG sollen erst dann gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, ist eine wichtige und zentrale Änderung des Gesetzes. Außerdem sollen längere Übergangsfristen kommen, Ausnahmen gelten und eine umfangreiche Förderung kommen, so die Bundesregierung.</p>



<p>Mit dem Gesetz sollen die die Kommunen verpflichtet werden, die Potentiale für den Anschluss von Gebäude an die Wärmenetze zu überprüfen. Die Kommunen haben bis 2028 Zeit, eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Diese soll erklären, wo Gas oder zukünftig Wasserstoff verfügbar ist und wo Fernwärme ausgebaut werden kann. Solange diese Planung nicht vorliegt, gilt das Gesetz nur eingeschränkt. Das bedeutet, dass alte Gas- und Ölheizungen erst einmal gegen neue ausgetauscht werden dürfen. Holz- und Pelletheizungen bleiben ebenso erlaubt. Es gilt ebenso, dass funktionieren Heizungen nicht ausgetauscht werden müssen und defekte Heizungen repariert werden dürfen.</p>



<p>Weitere Informationen zum GEG sind <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942">hier</a> nachzulesen.</p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/neue-leitplanken-des-gebaeudeenergiegesetzes/">Neue Leitplanken des Gebäudeenergiegesetzes</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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