VDIV: Bundesregierung bremst beschlossenes GEG aus
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Gebäuden mit Gasetagenheizungen müssen mit ihrem Antrag auf Förderung zum Heizungstausch rund sechs Monate länger warten als die Besitzer von Einfamilienhäusern. Das hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekannt gegeben. “Ob für WEG nach Antragsstart noch Geld im Fördertopf ist, weiß niemand. Im Hinblick auf die langen Entscheidungswege in WEG ein Problem”, heißt es seitens des VDIV (Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V.).
Genauso oft geändert und diskutiert würde dem VDIV zufolge das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) die begleitende Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“. Vorgesehener Antragsstart war der 27. Februar 2024. Doch dieser Stichtag gelte nun offensichtlich nur noch für Besitzer von Einfamilienhäusern. Alle anderen Eigentümergruppen müssten warten. Damit WEG schnell eine Entscheidung treffen können, bräuchte es darüber hinaus die gesetzliche Möglichkeit zur virtuellen Eigentümerversammlung, die gerade im Bundestag behandelt wird.
„Die fehlende Planungssicherheit fördert Attentismus. Wenn der konkrete Start der Förderung nicht verlässlich feststeht, sind Wohnungseigentümer demotiviert, energetisch zu sanieren“, sagt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Wieso unterschiedliche Startzeitpunkte gelten, erschließt sich nicht. Das macht den Heizungstausch komplizierter, als er ohnehin schon ist.“
Laut offizieller Info der KfW dürfen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (auch WEG) voraussichtlich ab Mai 2024 den Antrag stellen, sofern die Maßnahme das Gemeinschaftseigentum betrifft.
Erst voraussichtlich ab August 2024 dürfen Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in WEG den Antrag stellen, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
„Es garantiert niemand, dass die Fördertöpfe bis August 2024 nicht schon ausgeschöpft sind. Beispiele für solche Szenarien aus der jüngeren Vergangenheit gibt es einige – etwa die KfW-Förderung für den klimafreundlichen Neubau oder zu E-Ladestationen“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.