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	<title>KfW &#124; IWM-Aktuell</title>
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	<description>Nachrichten und Neuigkeiten rund um die Immobilienwirtschaft.</description>
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		<title>VDIV: Bundesregierung bremst beschlossenes GEG aus</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/vdiv-bundesregierung-bremst-beschlossenes-geg-aus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Achim]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Feb 2024 11:26:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Gebäuden mit Gasetagenheizungen müssen mit ihrem Antrag auf Förderung zum Heizungstausch rund sechs Monate länger warten als die Besitzer von Einfamilienhäusern. Das hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekannt gegeben. &#8220;Ob für WEG nach Antragsstart noch Geld im Fördertopf ist, weiß niemand. Im Hinblick auf die langen Entscheidungswege in WEG ein Problem&#8221;, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Gebäuden mit Gasetagenheizungen müssen mit ihrem Antrag auf Förderung zum Heizungstausch rund sechs Monate länger warten als die Besitzer von Einfamilienhäusern. Das hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekannt gegeben. &#8220;Ob für WEG nach Antragsstart noch Geld im Fördertopf ist, weiß niemand. Im Hinblick auf die langen Entscheidungswege in WEG ein Problem&#8221;, heißt es seitens des VDIV (Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V.).</strong><br><br>Genauso oft geändert und diskutiert würde dem VDIV zufolge das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) die begleitende Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“. Vorgesehener Antragsstart war der 27. Februar 2024. Doch dieser Stichtag gelte nun offensichtlich nur noch für Besitzer von Einfamilienhäusern. Alle anderen Eigentümergruppen müssten warten. Damit WEG schnell eine Entscheidung treffen können, bräuchte es darüber hinaus die gesetzliche Möglichkeit zur virtuellen Eigentümerversammlung, die gerade im Bundestag behandelt wird. <br><br>„Die fehlende Planungssicherheit fördert Attentismus. Wenn der konkrete Start der Förderung nicht verlässlich feststeht, sind Wohnungseigentümer demotiviert, energetisch zu sanieren“, sagt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Wieso unterschiedliche Startzeitpunkte gelten, erschließt sich nicht. Das macht den Heizungstausch komplizierter, als er ohnehin schon ist.“<br><br>Laut offizieller Info der KfW dürfen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (auch WEG) voraussichtlich ab Mai 2024 den Antrag stellen, sofern die Maßnahme das Gemeinschaftseigentum betrifft. <br>Erst voraussichtlich ab August 2024 dürfen Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in WEG den Antrag stellen, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.<br><br>„Es garantiert niemand, dass die Fördertöpfe bis August 2024 nicht schon ausgeschöpft sind. Beispiele für solche Szenarien aus der jüngeren Vergangenheit gibt es einige – etwa die KfW-Förderung für den klimafreundlichen Neubau oder zu E-Ladestationen“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.</p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/vdiv-bundesregierung-bremst-beschlossenes-geg-aus/">VDIV: Bundesregierung bremst beschlossenes GEG aus</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) endet</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/foerderprogramm-klimafreundlicher-neubau-kfn-endet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Achim]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Dec 2023 09:59:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesbauministerium hat in einer aktuellen Pressemitteilung über das Förderende des KFN zum 14.12.2023 informiert. Darin heißt es: &#8220;Das Bundesbauministerium unterstützt seit dem 1. März 2023 den Klimafreundlichen Neubau (KFN) im Rahmen der BEG-Förderung. Zusammen mit der am 1. Juni 2023 gestarteten Wohneigentumsförderung für Familien standen für beide Programme Mittel in Höhe von 1,98 Milliarden [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Das Bundesbauministerium hat in einer aktuellen Pressemitteilung über das Förderende des KFN zum 14.12.2023 informiert. Darin heißt es: </p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8220;Das Bundesbauministerium unterstützt seit dem 1. März 2023 den Klimafreundlichen Neubau (KFN) im Rahmen der BEG-Förderung. Zusammen mit der am 1. Juni 2023 gestarteten Wohneigentumsförderung für Familien standen für beide Programme Mittel in Höhe von 1,98 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Zinsverbilligungsprogramm KFN richtet sich sowohl an Privatpersonen, als auch an Unternehmen und Investoren, Kommunen können Zuschüsse beantragen. Ab dem 14.12.2023 können aufgrund der ausgeschöpften Mittel keine neuen Anträge für das KFN-Programm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden&#8221;.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bis zum 13.12.2023 wurden über 18.000 Förderzusagen erteilt und damit rund 46.000 klimafreundliche Wohneinheiten gefördert. Mit der KFN-Förderung wurden Förderkredite und Zuschüsse über ca. 7,5 Milliarden Euro zugesagt, womit Gesamtinvestitionen in Höhe von rd. 17 Milliarden Euro angestoßen wurden. Für die geförderten Gebäude reduziert sich der CO2-Ausstoß gegenüber einer Ausführung nach gesetzlichem Mindeststandard (EH55) um ca. 750.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Dazu sagt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: </strong>„<em>Die Nachfrage für unsere Neubauförderung hat unsere Erwartungen noch übertroffen. Bereits nach drei Monaten war der Fördertopf für den klimafreundlichen Neubau fast leer, so dass wir ihn auf knapp zwei Milliarden Euro erhöhen mussten. Von März bis Dezember dieses Jahres haben wir mit dem KFN-Programm rund 46.000 Wohnungen gefördert und Investitionen von rund 17 Milliarden Euro angestoßen. Damit schaffen wir den dringend benötigten Wohnraum und stärken die deutsche Bauwirtschaft. Und wir tun viel für unser Klima: Mehr als 700.000 Tonnen CO2 werden durch die starken Klimaanforderungen des Programms eingespart. Dieses Neubauförderprogramm ist ein Erfolg. Neue Anträge können gestellt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt.</em></p>



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		<title>Plötzlicher Förderstopp bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude</title>
		<link>https://iwm-aktuell.de/ploetzlicher-foerderstopp-bei-der-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tim Seitter]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Feb 2022 10:30:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Aus der Branche]]></category>
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		<category><![CDATA[KfW]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 24. Januar 2022 veröffentlichte das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Meldung auf ihrer Internetseite: Die Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW sei vorläufig gestoppt. Die Bundesregierung ordnet die Förderung und die dafür gesetzlich geltenden Neubau-Standards neu. Nach Protesten veröffentlicht die Bundesregierung eine Lösung für die KfW Gebäudeförderung. Die KFW schreibt zum sofortigen Antrags- [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Am 24. Januar 2022 veröffentlichte das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Meldung auf ihrer Internetseite: Die Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW sei vorläufig gestoppt. Die Bundesregierung ordnet die Förderung und die dafür gesetzlich geltenden Neubau-Standards neu. Nach Protesten veröffentlicht die Bundesregierung eine Lösung für die KfW Gebäudeförderung.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die KFW schreibt zum sofortigen Antrags- und Zusagestopp auf ihrer Seite: „Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.“ Entschieden habe dies der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Grund dafür sei die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen zudem noch einmal zusätzliche Dynamik erlangt habe. Die vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel seien ausgeschöpft, denn allein seit November 2021 seien bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Meldung fand großes mediales Echo und erntete massive Kritik, da der KfW-Förderstopp zahlreiche Bauvorhaben betrifft. Am 01. Februar 2022 präsentierte die Bundesregierung daher eine erste Lösung. In einer gemeinsamen Pressemitteilung teilten die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesministerium der Finanzen mit, dass alle förderfähigen Anträge, die bis zum Antragsstopp eingegangen sind, noch genehmigt und finanziert werden sollen. Laut Pressemitteilung seien das rund 24.000 Anträge. „Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen“, so die Regierung.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Bildnachweis: iStock</em></p>The post <a href="https://iwm-aktuell.de/ploetzlicher-foerderstopp-bei-der-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude/">Plötzlicher Förderstopp bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude</a> first appeared on <a href="https://iwm-aktuell.de">IWM-Aktuell</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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