VDIV kritisiert Solarpaket

Im Zuge der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zum „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ – Solarpaket I hat der VDIV Deutschland das Vorhaben der Bundesregierung scharf kritisiert.

Der Ausbau von Solarstrom zum Gelingen der Klimawende sei zwar richtig, die im Solarpaket I beabsichtigten Erleichterungen zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach und Balkonkraftwerken seien jedoch in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht zeitnah umsetzbar. Aus Sicht des VDIV werden damit rund 26 Prozent des Wohnungsbestandes nicht erreicht und Millionen von Bundesbürgern massiv benachteiligt.

Der VDIV weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass es für die Anbringung einer Anlage – egal ob Steckersolargerät oder PV-Anlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses – einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft brauche. Sowohl Dach als auch Balkonbrüstung oder Fassade sind Teil des Gemeinschaftseigentums. Im Fall von Balkonkraftwerken etwa können diese nach geltendem Wohnungseigentumsrecht ohne besondere Begründung abgelehnt werden. Das würde sich erst mit der Einstufung als privilegierte Maßnahme in § 20 WEG ändern. Darüber hinaus dauere es bei einer jährlichen Eigentümerversammlung in Präsenz viel zu lange, bis darüber entschieden werden kann, so der VDIV in einer Pressemitteilung.