EEG-Umlage: Auch Bundesrat stimmt der Abschaffung zu
Seit über 20 Jahren wird mit der EEG-Umlage der Ausbau des Ökostroms mitfinanziert. Bezahlt wurde sie bislang vom Kunden über die Stromrechnung. Damit soll ab Juli 2022 Schluss sein. Die vorzeitige Abschaffung billigte der Bundesrat in einer Sitzung vom 20. Mai 2022. Die Änderung befindet sich somit auf der Zielgeraden.
Kunden und Unternehmen sollen von den steigenden Energiepreisen entlastet werden. Derzeit sind 3,72 Cent pro Kilowattstunde fällig. Geplant war die Abschaffung für das Jahr 2023. Somit greifen die Änderungen ein halbes Jahr früher. Die Umlage wird ab dem Zeitpunkt aus dem Bundeshaushalt gezahlt. Die Bundesregierung beschloss dazu bereits im März einen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck. Der Bundestag stimmte diesem Entwurf Ende März 2022 zu. Nachdem nun auch der Bundesrat seine Zustimmung gab, wird das geänderte Gesetz im nächsten Schritt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am folgenden Tag in Kraft – planmäßig ist dies der 1. Juli dieses Jahres.
Schlagwörter: EEG-Umlage, Ökostrom, Stromrechnung