BFW fordert fairen Wettbewerb am Wohnungsmarkt
Knapp 150 Entscheider der Immobilienwirtschaft haben sich am 25. April 2017 in Stuttgart zur Bauträger-Fachtagung des BFW Baden-Württemberg getroffen. Im Rahmen verschiedener Fachvorträge wurden bei der Veranstaltung unter anderem die Fragen behandelt, durch welche Maßnahmen zeitnah neuer Wohnraum geschaffen werden kann und wie die dafür benötigten Baugrundstücke entwickelt werden können.
Zu den Ehrengästen zählten unter anderem Professor Dr. Markus Müller und Ministerialrat Dr. Eckart Meyberg vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungswesen sowie die Landtagsabgeordneten und wohnungspolitischen Sprecher ihrer Fraktionen Gabriele Reich-Gutjahr (FDP), Daniel Born (SPD), Martin Hahn (Grüne) und Tobias Wald (CDU). Im Dialog mit Christian Bruch, Geschäftsführer des BFW Bund, und Henning Kalkmann, Vorstandsvorsitzender des BFW Baden-Württemberg, widmeten sich die vier Angeordneten im Rahmen einer Podiumsdiskussion der Frage, unter welchen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg neue Wohnbauprojekte realisiert werden können.
Zuvor hatte Kalkmann in seiner Begrüßungsansprache daran erinnert, welch bedeutende Rolle die im BFW organisierten Unternehmen in der Branche spielen. „Natürlich wissen die meisten von Ihnen, dass unsere Mitgliedsunternehmen insgesamt für 50 Prozent des Wohnungsneubaus in Deutschland verantwortlich zeichnen. Was wir jedoch brauchen, ist ein freier und gleichberechtigter Markt“, so Kalkmann.
Aus Sicht des BFW ist es wettbewerbsverzerrend, wenn Unternehmen mit kommunaler Beteiligung von ihrer Kommune zu Sonderbedingungen die ohnehin knappen Grundstücke erhalten, um in vielen Fällen nichts anderes zu tun als private Bauträger – nämlich ein klassisches Bauträgergeschäft zu betreiben, ebenfalls mit der Absicht Gewinne zu erzielen. „Wer damit argumentiert, dass diese Gewinne notwendig sind, um damit auch sozial geförderten Wohnungsbau zu finanzieren, muss sich die kritische Frage gefallen lassen, wie groß die Zahl der tatsächlich neu gebauten Sozialwohnungen bei diesen Unternehmen tatsächlich ist“, betonte der Vorstandsvorsitzende. „Stattdessen werden von staatlicher Seite noch Förderinstrumente wie die mittelbare Belegung angeboten, die nur von einer bestimmten Gruppe von Unternehmen genutzt werden kann. Tatsächlich werden Belegungsrechte nur in älteren Gebäuden dargestellt, weil auch dies einen wirtschaftlichen Vorteil bietet.“
Gerade in Zeiten, in denen das Bauträgergeschäft aktuell boomt, kämen immer mehr Kommunen auf die Idee, eigene Wohnungsbaugesellschaften zu gründen oder die Geschäftstätigkeit ihrer bereits bestehenden Wohnungsbauunternehmen deutlich auszudehnen. Weil der Gesetzgeber die Gefahr für einen freien Markt erkannt habe, wollte er verhindern, dass Kommunen ihre eigenen Gesellschaften mit Grundstücken versorgen, um gewinnversprechende Bauträgergeschäfte vorzunehmen. „Paragraf 102 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg lässt die Ausdehnung dieser Tätigkeit nur zu, wenn im Übrigen ein Marktversagen vorliegt. Aber in Baden-Württemberg, mit einer großen Zahl leistungsfähiger mittelständischer Bauträger und Projektentwickler, kann von einem Marktversagen praktisch an keinem Ort des Landes die Rede sein“, stellte Kalkmann dazu fest.
Dort, wo sich Unternehmen im gleichen Geschäftsfeld Wettbewerbsvorteile verschaffen können, nur weil sich eine Kommune als Gesellschafter an diesem Unternehmen beteiligt, gefährde dies die freie Marktwirtschaft. „Mittelständische Unternehmen waren aber schon im Bauträgerbereich tätig, als die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht so rosig waren wie heute. Denn das Bauträgergeschäft birgt doch wirtschaftliche Risiken, wie auch einige Unternehmen mit kommunaler Beteiligung bereits feststellen mussten.“ Wer mittelständische, regional eng verwurzelte Unternehmen aus dem Markt dränge, werde irgendwann nur noch die Wahl zwischen internationalen Großinvestoren oder verstaatlichtem Wohnungsbau haben. Kalkmann: „Beides wäre schlecht für Baden-Württemberg, beides wäre schlecht für die Menschen, die in unserem Land nach Wohnungen suchen.“
Fotonachweis: BFW Baden-Württemberg