Bauträger reichen Klage gegen Stadt ein
Die drei Ludwigsburger Immobilienunternehmen Betz Baupartner, Pflugfelder Planen und Bauen sowie Strenger Bauen und Wohnen – allesamt Mitgliedsunternehmen des BFW Baden-Württemberg – haben am 9. Mai vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen die Stadt Ludwigsburg eingereicht. Sie werfen der Verwaltungsspitze vor, die städtische Wohnungsbaugesellschaft WBL als Werkzeug zu benutzen, um private Bauträger aus dem Markt zu drängen und selbst die Gewinne aus dem lukrativen Geschäft mit Eigentumswohnungen abzuschöpfen. Für die Firmen sei dies existenzbedrohend, sagen die Immobilienunternehmer.
Keine Einigung beim Streit um die Baulandoffensive Ludwigsburg
Im Kern geht es darum, dass es der Stadt nach Ansicht der privaten Unternehmen das Gesetz zur Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts als beherrschender Gesellschafterin der WBL verboten sei, Eigentumswohnungen zu errichten und zu vertreiben. Dies stelle eine wesentliche Erweiterung der Geschäftstätigkeit der WBL dar, liege außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge und könne ebenso gut und wirtschaftlich durch private Anbieter erfüllt werden. Grundlage der gemachten Unterlassungs- und Feststellungsanträge ist Paragraf 102 der Gemeindeordnung und damit die Subsidiaritätsklausel. Die Kläger, die durch Rechtsanwalt Winfried Porsch von der Stuttgarter Kanzlei Dolde Mayen & Partner vertreten werden, sehen in der Errichtung von Eigentumswohnungen durch die WBL genau diese Regel verletzt. Die WBL könne sich auch nicht auf Bestandsschutz für die Errichtung von Eigentumswohnungen berufen, da bis 2005 dieses Geschäftsfeld fast keine Rolle bei der WBL gespielt habe.
Die geplante Ausweitung der Tätigkeit der WBL steht im Zusammenhang mit der „Baulandoffensive“ der Stadt Ludwigsburg. Die will sich ein Vorkaufsrecht und mindestens 30 Prozent der Flächen für die WBL sichern. Die Offensive unterscheidet sich nach Ansicht der drei klagenden Unternehmen sowohl qualitativ als auch quantitativ grundlegend von der bisherigen Bautätigkeit der WBL. So habe das kommunale Unternehmen allein im Jahr 2015 52 Eigentumswohnungen errichtet. Aufgrund der ausgeweiteten Bauträgertätigkeit habe sich der Umsatz von 18,7 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 32 Millionen Euro im Jahr 2015 gesteigert. Dagegen sei seit der sogenannten Baulandoffensive der Stadt „keine einzige Sozialwohnung von der WBL errichtet“ worden, ebenso keine Wohnung nach dem Modell „Fair Wohnen“ für Bezieher geringer Einkommen, argumentieren die Kläger.
Nach den Planungen von Stadt und WBL sollen künftig ganze Baugebiete über die WBL erschlossen werden, insbesondere der Fuchshof, Schauinsland Neckarweihingen, Muldenäcker in der Weststadt, Sonnenberg-Südwest, das BImA-Areal in Grünbühl und die Jägerhofkaserne. Eine Bautätigkeit in diesem Umfang hat die WBL bisher nicht durchgeführt. Dass der Wettbewerb um Baugrundstücke ein bedeutendes Thema in ganz Baden-Württemberg ist, unterstreicht auch Gerald Lipka, Geschäftsführer des BFW Baden-Württemberg, der die Klage unterstützt. Gleichzeitig macht der Jurist deutlich, welche weitreichenden Konsequenzen Pläne der Stadt für die Bürger im Raum Ludwigsburg habe: „Die Verdrängung mittelständischer Unternehmen vom Markt führt zu einem Verlust und damit langfristig zu einer Preismonopolisierung.“
Die Stadt sehe der Klage dennochl gelassen entgegen, heißt es derweil aus dem Rathaus. Man werde am Zeitplan und dem beschlossenen Verfahren für die Entwicklung der Baugebiete festhalten – obwohl bei einem Erfolg der Klage unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten.
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