Wohnungsbau BW 2018/2019

Im Anschluss an das 5. Spitzengespräch der Wohnraum-Allianz trat mit Beginn des zweiten Quartals und einem Fördervolumen von 500 Millionen Euro das Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2018/2019“ in Kraft. Dies setzt weiterhin den Schwerpunkt im Bereich der Mietwohnraumförderung für Haushalte mit geringem Einkommen. Geschäftsführer des BFW Baden-Württemberg, Gerald Lipka, nimmt Stellung zum neuen Förderprogramm der Landesregierung.

Die Arbeitsgruppe Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg, bestehend aus circa 50 Vertreterinnen und Vertretern der Wohnungs- und Kreditwirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände, des Natur- und Umweltschutz des Landes und der im Landtag vertretenen Fraktionen, wurde gegründet, um ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum in Baden-Württemberg zu schaffen. In vier verschiedenen Arbeitsgruppen wird daher seit Ende Juli 2016 regelmäßig zum Thema Wohnungsbau diskutiert. Dass die Arbeit der Wohnraum-Allianz durchaus erfolgreich ist, zeigen die Ergebnisse des vergangenen Wohnraumförderprogramms 2017: Über 1.700 neue Mietwohnungen mit Sozialbindung wurden geschaffen – so viele wie seit 20 Jahren nicht mehr.

Im aktuellen Bewilligungszeitraum stehen je Haushaltsperiode 250 Millionen Euro für die Mietwohnraumförderung allgemein, Eigentumsförderung, Modernisierungsförderung für Wohneigentümergemeinschaften und zur Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen zur Verfügung sowie weitere 60 Millionen Euro, die aus den Förderresten von 2017 übertragen werden sollen. Gefördert werden gewerbliche, genossenschaftliche, kommunale und andere Investoren sowie Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Förderung erfolgt abhängig vom Förderbereich durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen und durch Zuschüsse bzw. Tilgungszuschüsse.

„Wir sind uns mit anderen Verbänden darüber einig, dass das Programm Wohnungsbau Baden-Württemberg gegenüber vorangegangenen Förderprogrammen deutliche Verbesserungen zur Förderung des sozialen Wohnbaus enthält.“ Gerald Lipka, Geschäftsführer des BWF Baden-Württemberg

Mit dem neuen Förderprogramm wird deutschlandweit eine Prämie an Gemeinden vergeben, wenn mit dieser Sozialmietwohnraum geschaffen wird. 2.000 Euro pro bezugsfertiger Sozialmietwohnung sollen die Gemeinden dazu ermutigen, dringend benötigten sozial gebundenen Mietwohnraum zu schaffen. Der Zuschuss ist einmalig und soll wiederum zweckentsprechend zur Förderung der Schaffung von Wohnraum dienen. Des Weiteren muss der Sozialmietsabschlag auf die jeweilige ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr wie bisher landeseinheitlich mindestens 33 Prozent betragen. Um die Höhe der Sozialmiete flexibel gestalten zu können, ist nun ein Abschlag in Höhe von 20 bis 40 Prozent möglich.

Die berücksichtigungsfähigen Kosten werden fortan nach Bau- und Grundstückskosten getrennt ermittelt, was für die Wohnungswirtschaft von zentraler Bedeutung ist und die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort realistisch abbildet. Dies führt zu einer Entlastung der Investoren und die Subventionierung kann im Einzelfall höher ausfallen. Indem die Miet- und Eigentumsförderung in eine Festbetragsförderung umgestaltet wurde, wird kostengünstiges Bauen zusätzlich honoriert. „Wir dürfen unseren Blick nicht nur auf Mietwohnungen richten, sondern müssen auch die Haushalte, die sich für Wohneigentum entscheiden, einbeziehen“, so Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.

„Für die Mitglieder des BFW hat die Förderung der Eigentumsbildung eine besondere Bedeutung. Daher sollte diese in künftigen Wohnbauförderprogrammen des Landes eine zentrale Rolle einnehmen“, fordert Lipka.

Dies ist notwendig, da Wohneigentum einen wichtigen Baustein für eine sichere private Altersvorsorge darstellt. Vor allem junge Menschen sollten dazu ermutigt werden, in langfristige Projekte zu investieren. Da diesen zumeist das geforderte Eigenkapital fehlt, könnte ein gänzlicher oder teilweiser Verzicht auf die Erhebung der Grunderwerbsteuer ein wichtiger Beitrag zur erstmaligen Eigentumsförderung sein, schlägt Lipka vor. Sollte das Land jedoch nicht darauf verzichten wollen oder können, könnte die Grunderwerbsteuer als förderfähiger Sonderbeitrag neben den Baukosten in die Förderung mit einbezogen werden. Eine weitere Möglichkeit, um junge Menschen weiter zu entlasten, ist die Senkung der vorausgesetzten Eigenleistung von 20 auf 10 Prozent. Weiterhin fordert Lipka, dass bei der Förderung zur Altersvorsorge durch Eigentumsbildung unabhängig vom Familienstand gefördert werden solle. Beispielsweise finden Singles vor allem bei der Mietwohnraumförderung Berücksichtigung, jedoch nicht bei der Eigentumsförderung.

Die Gruppe der privaten Investoren als größte Anbietergruppe des Mietwohnungsmarktes sollte nach Ansicht des BFW Baden-Württemberg Geschäftsführers bei der Mietwohnraumförderung stärker in den Fokus genommen werden. Diese investiert nämlich nur in den sozial geförderten Wohnungsbau, wenn die reduzierten Mieteinnahmen auch tatsächlich kompensiert werden. Dass sollte beim Förderungsprogramm berücksichtigt werden. Auf das Instrument der mittelbaren Belegung können Unternehmen des BFW Baden-Württemberg indes nicht zurückgreifen. Es steht lediglich den bestandshaltenden Unternehmen der Wohnungswirtschaft mit größeren Beständen offen. “Die geforderten Belegungsrechte werden dabei häufig auf ältere Gebäude gestellt und neu geschaffener Wohnraum wird im mittleren oder hochpreisigen Segment vermarktet“, sieht Lipka. Bereits beim Grundstückserwerb stellt die mittelbare Belegung eine Marktzugangsbeschränkung für freie Immobilien- und Wohnungsunternehmen dar. Daher lehnt der BFW Baden-Württemberg dieses Instrument klar ab und fordert mögliche Zuschussbeiträge für private Kleininvestoren, um eine Steigerung der Attraktivität von Mietwohnraumförderung zu ermöglichen.

Nach Ansicht von Lipka sollte bereits jetzt über ein entsprechendes Fördervolumen nach dem Jahr 2019 nachgedacht werden, wenn die derzeitigen Kompensationsmittel des Bundes eingestellt werden. Daher fordert er, dass ab 2020 mindestens das bisherige Fördervolumen für die Wohnungsbauförderung durch das Land Baden-Württemberg bereitgestellt wird. Dies sei wichtig für die mittelfristige Planung, da aufgrund des zeitlichen Vorlaufes bei der Entwicklung von Projekten viele erst ab 2020 vermarket werden können.

 

Bildnachweis: BFW Baden-Württemberg

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