Das Credo lautet: „Entwickeln, Bauen, Erhalten“
Unter den Stichworten „Entwickeln ermöglichen, Bauen vereinfachen und Erhalten erleichtern“ hat der BFW Bundesverband im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 seine Positionen und Forderungen an eine künftige Bundesregierung bereits klar formuliert.
Die im BFW-Bundesverband und den BFW Landesverbänden organisierten Unternehmen stehen für rund 50 Prozent des Wohnungsneubaus in Deutschland. Dabei übernehmen die Unternehmen eine große Verantwortung für die deutsche Wirtschaft einerseits für die vielen Tausend Mitarbeiter deutschlandweit, andererseits für die Schaffung von qualitativ hochwertigem Wohnraum in den Regionen, teilweise schon über mehrere Generationen hinweg. Die BFW-Unternehmen sind anerkannte Partner der lokalen Ökonomie.
Volkswirtschaftliche Bedeutung
Die Immobilienwirtschaft trägt zu einem nicht unerheblichen Teil zum Bruttoinlandsprodukt bei und leistet damit im Vergleich zu anderen Branchen den größten Anteil in Deutschland. Dementsprechend sensibel reagiert eine Volkswirtschaft auf Schwankungen einer so bedeutenden Branche. Die deutsche Wohnungs- und Immobilienwirtschaft konnte sich im immer schwieriger werdenden Umfeld bisher gut behaupten. Die Anspannungen in den Wohnungsmärkten nehmen jedoch weiter zu, sowohl in den Metropolen als auch in den Schrumpfungsregionen.
Verlässliche Rahmenbedingungen für die gesamte Branche schaffen
Derzeit übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum in nahezu allen Wohnungsmärkten der Ballungszentren das zur Verfügung stehende Angebot. Es wird viel zu wenig gebaut. Von den politisch geforderten jährlich mindestens 400.000 neu gebauten Wohneinheiten zur Deckung der Wohnraumnachfrage sind wir derzeit weit entfernt. Die Immobilienwirtschaft braucht endlich wieder verlässliche und wirtschaftlich langfristig tragfähige Rahmenbedingungen – für Investoren, für Eigenheimnutzer und Mieter – im Sinne einer effizienten Umverteilung zur Sicherung des sozialen Friedens. Über viele Jahre aufgebaute kostentreibende und bürokratische Neubauhürden müssen überprüft und reduziert werden, auch zugunsten einer gerechten Lastenverteilung zwischen Wohnungsbestand und Wohnungsneubau, wenn es darum geht, gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimaschutz, Infrastrukturerneuerungen oder dem demografischen Wandel zu begegnen. In diesem Zusammenhang fordert der BFW die Bündelung immobilienwirtschaftlicher Kompetenzen in einem Haus, respektive in einem eigenen Bauministerium.
1. Entwickeln ermöglichen
– Finanzierung auf eine breite Basis stellen
Die Finanzierung ist die tragende Säule bei der Schaffung von Neubauvorhaben und der Weiterentwicklung von Bestandsimmobilien. Langfristig sichere Rahmenbedingungen sind daher unverzichtbar. Der Zugang zu Kapital darf keinen weiteren verschärften Regulierungsvorhaben unterliegen. Veränderungen am Kapitalmarkt und dementsprechende Auswirkungen für Investoren könnten den Markt nachhaltig beeinflussen. Investitionen in die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sollten durch Anreize langfristig attraktiv bleiben.
– Flächen bereitstellen/Baulandvergabe optimieren
Die Flächenbereitstellung ist in den letzten Jahren ins Stocken geraten, zum größten Teil nachweislich gesunken. Die Flächenverfügbarkeit in den Metropolen ist erschöpft und der marktaktive Leerstand tendiert gegen Null. Nur durch neue Flächenbereitstellungen lässt sich die derzeitige Wohnraummangelsituation beheben. Innerstädtischer Wohnungsbau muss in höherer Dichte und flexibler Funktionsmischung möglich werden (unter anderem Ersatzneubau und Umnutzung sowie Aufstockung). Dazu brauchen wir eine schnellere, vereinfachte Grundstücksentwicklung und -vergabe aus einem bundesweit einheitlichen und transparenten Kanon von Konzeptkriterien für alle beteiligten Unternehmen am Markt.
– Innen-/Außenentwicklung sowie Nachverdichtung stärken
Das Bauplanungsrecht muss an die neuen Lebensbedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden. Parallel brauchen wir eine bedarfsgerechte Außen- und Umlandentwicklung, die mit einem verstärkten Infrastrukturausbau einhergeht. Das Ziel sollte sein, Potentialstädte zu stärken.
– Erwerbsnebenkosten senken
Der Steuererhöhungswettbewerb der Länder bei der Grunderwerbsteuer muss aufhören. Die Steuersätze müssen auf ein investitionsfreundliches Niveau von maximal 3,5 Prozent zurückgeführt und der Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie von der Grunderwerbsteuer befreit werden.
– Baugenehmigungsverfahren beschleunigen
Bei der Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren müssen Eilverfahren geschaffen und Abstimmungswege optimiert werden. Eine heute nicht unübliche Verfahrensdauer von drei oder mehr Jahren ist nicht praktikabel.
– Durchmischte attraktive Quartiere schaffen
Eine lebenswerte Stadt ist vor allem durch das Nebeneinander von Wohnen, Arbeiten und Leben geprägt. Bisherige Ansätze lassen einen Gesamtquartiersansatz nur in Zyklen erkennen. Moderne Quartiersansätze vereinen Sozialverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit und schaffen das Miteinander von Jung und Alt. Dies kann nur entstehen, wenn Politik, Verwaltung und Wirtschaſt Hand in Hand arbeiten.
2. Bauen vereinfachen
– Bündnisempfehlungen umsetzen
Die Ergebnisse des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen und der Baukostensenkungskommission müssen umgesetzt werden.
– Bauordnungsrecht bundesweit vereinheitlichen
Eine bundesweit verbindliche Musterbauordnung kann Bauvorhaben vereinfachen, beschleunigen und Kosten senken.
– Lärm- und Immissionsschutz anpassen
Die Vorgaben beim Lärm- und Immissionsschutz müssen überprüft und angepasst werden.
– Normung praxisgerecht gestalten
Nur gute, einfache, kostengünstige und auf Gefahrenabwehr beschränkte Standards dürfen Grundlagen ordnungsrechtlicher Anforderungen für das Bauen sein. Neben den technischen Anforderungen sind daher zusätzlich Folgenabschätzungen für die Kosten des Bauens und Wohnens durchzuführen.
– Energieeinsparrecht realitätsnah und praxisgerecht gestalten
Freiwilligkeit, Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit und Sozialverträglichkeit sind die entscheidenden Kriterien. Das Energieeinsparrecht sollte auf das CO2-Senkungsziel ausgerichtet werden. Der Blick muss weg vom Einzelgebäude, hin zu einem quartiersumfassenden Ansatz und zum Endenergieverbrauch. Nationale Ermessensspielräume bei der Umsetzung europäischer Vorgaben müssen erhalten bleiben. Ambitionierte Ziele brauchen praxisnahe, wirtschaftlich tragfähige und transparente Förderinstrumente.
– Serielles Bauen voranbringen
Um den hohen Wohnungsbedarf zu decken, sollte die serielle und standardisierte Bauweise durch eine bundesweit gültige Typengenehmigung möglich werden.
– Eigentum für breite Bevölkerungsschichten schaffen
Trotz derzeit niedriger Zinsen ist die Eigentumsquote in Deutschland nicht signifikant angestiegen. Für breite Teile der Bevölkerung ist die eigene Immobilie ein Lebensziel. Zudem trägt die Immobilie zur Altersvorsorge bei und gewährleistet den Verbleib in den eigenen vier Wänden bis ins hohe Alter. Weiter steigende Erwerbsnebenkosten wirken kontraproduktiv beim Eigentumserwerb und müssen daher auf ein Investitionsfreundliches Niveau gesenkt werden.
– Selbständiges Wohnen bis ins hohe Alter sicherstellen
Angesichts des demografischen Wandels steigt die Nachfrage nach barrierearmen Wohnungen zukünftig weiter an. Anreizprogramme für den Neubau sowie eine bedarfsgerechte Aufstockung der Programme für den altersgerechten Umbau sind hierzu nötig.
3. Erhalten erleichtern
– Grundsteuer begrenzen
Bei der Reform der Grundsteuer müssen Mieterhöhungen im vermieteten Bestand oder eine zusätzliche Belastung von Immobilieneigentümern vermieden werden.
– Lineare AfA auf mindestens 3 Prozent erhöhen
Die steuerliche Normalabschreibung beim Mietwohnungsbau muss in angespannten Märkten als Anreiz für bezahlbaren Wohnungsbau auf mindestens 3 Prozent angehoben werden. Die aktuellen 2 Prozent tragen der veränderten wirtschaftlichen Nutzungsdauer von Wohngebäuden nicht mehr Rechnung.
– Energiewende vor Ort umsetzen
Die Energiewende braucht faire Regeln für die dezentrale Stromerzeugung und -verwendung. Bestehende steuerliche Hemmnisse für den Mieterstrom müssen abgebaut werden.
– Ausgewogenes Mietrecht erhalten
Das Mieter-Vermieter-Verhältnis darf nicht durch einseitige Regelungen aufs Spiel gesetzt werden. Steigende Kosten für die Erhaltung und Modernisierung der Wohnungsbestände lassen sich nicht durch mietrechtliche Eingriffe reduzieren.
– Breitenförderung voranbringen
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm muss fortgeführt und verstetigt werden. Bürokratische Hemmnisse müssen abgebaut werden. Eine Stärkung und Steigerung der Einzelmaßnahmenförderung ist nötig, um kleinere energetische Potentiale schneller ausschöpfen zu können. Die Förderung von altersgerechten Maßnahmen muss verstetigt werden. Neue Förderbausteine – zum Beispiel zum Schutz vor Einbruch – tragen dazu bei, dass die finanziellen Mittel im Programm bereits Mitte eines Jahres ausgeschöpft sind. Insgesamt müssen die gesamten Förderpotentiale am Markt durch eine Gesamtstrategie vorangebracht werden.
– Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer stärken
Die Auswirkungen der WEG-Reform von 2007 sind zu evaluieren und das Wohnungseigentumsrecht ist praxisgerecht anzupassen. Insbesondere die Schnittstellen zum Mietrecht müssen harmonisiert werden. Um die Transparenz über die finanzielle Situation der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erhöhen, sollten alle Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft gesetzlich verpflichtend neben der Jahresabrechnung ausgewiesen werden.
– Digitalisierung nachhaltig einsetzen
Das Thema Digitalisierung wird in den kommenden Jahren für die Unternehmen der mittelständischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft immens an Bedeutung gewinnen. Die Optimierung von Geschäfts- und Produktionsprozessen, bessere Kommunikationsmöglichkeiten und weniger Planungsrisiko – die Chancen, die die Digitalisierung der Immobilienwirtschaft bietet, sind vielfältig, sektorales Denken ist angesichts der Herausforderungen der Digitalisierung nicht zukunftsfähig. Um die Potentiale der Digitalisierung für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft nutzbar zu machen, sind rechtliche und politische Rahmenbedingungen erforderlich, wie zum Beispiel bei Fragen des Datenschutzes oder des Breitbandausbaus, der Ausbildung von Fachkräften, der Investition in Forschung und Entwicklung. Technologieoffenheit und Interoperabilität sind Grundvoraussetzungen für die Umsetzung der Digitalisierung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.
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