Interview mit Ulrich Dexheimer zum Mietwohnungsbau

Stabile Gesamtrendite bei niedrigem Risiko: Was Investitionen in den geförderten Mietwohnungsbau attraktiv macht.

 

Ulrich Dexheimer, Vorstandssprecher der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), erklärt im Interview, mit welchen Vorteilen und Unterstützungsangeboten Anleger im geförderten Mietwohnungsbau rechnen können.

 

Herr Dexheimer, viele Geldgeber schrecken aufgrund geringerer Renditen als auf dem freien Markt vor Investitionen in den geförderten Mietwohnungsbau zurück. Warum ist das Ihrer Ansicht nach ein großer Fehler?

Das ist zu kurzfristig gedacht! Zum einen ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass sich geförderter Mietwohnungsbau nur an die Empfänger staatlicher Leistungen richtet – die Einkommensgrenzen für die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung liegen mit Abstand über denen, die für die Gewährung von Sozialhilfe oder Wohngeld gelten. Ein Vierpersonenhaushalt etwa ist bis zu einem monatlichen Gesamt-Bruttoeinkommen von 6.500 Euro berechtigt, in einer geförderten Wohnung zu leben. Zum anderen liegt die Vermietungsquote im geförderten Wohnungsbau bei nahezu 100 Prozent: Langfristig orientierte Anleger erwartet eine dauerhaft stabile Gesamtrendite – mal ganz abgesehen von immateriellen Gewinnen.  

 

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Was macht die Förderprogramme der ISB aus?

Ob Neubau, Erwerb, Ersatzneubau oder der Aus- und Umbau beziehungsweise die Modernisierung von Mietwohnungen: Die nachrangigen und niedrigverzinsten ISB-Darlehen, die je nach Programm, geltenden Fördermietstufen sowie Einkommen der Mieterhaushalte mit Tilgungszuschüssen von bis zu 30 Prozent des Darlehens angereicht werden, senken die Finanzierungsbelastung deutlich. Dass Grund- und Baukosten, energetische Anforderungen und die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum seit Jahren steigen, macht die Programme auch für Investoren mit viel Eigenkapital attraktiv – Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Bei standortbedingten Mehrkosten, Abrisskosten oder dem Einbau von Aufzügen können unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzdarlehen inklusive weiterer Tilgungszuschüsse von bis zu 25 Prozent gewährt werden.

 

Welche Auflagen müssen Geldgeber im Gegenzug erfüllen?

Je nach Art der Förderung gelten für 15, 20 oder 25 Jahre Belegungs- und Mietbindungen: Im jeweiligen Zeitraum dürfen die geförderten Wohnungen nur an Haushalte innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenzen und zu festgelegten Preisen vermietet werden. Außerdem gelten Wohnflächenobergrenzen, und die Bauortgemeinde muss einen Bedarf an geförderten Wohnungen bestätigen.

 

An wen richten sich die Förderprogramme der ISB?

Grundsätzlich steht das Förderangebot sowohl Bauträgern als auch Käufern offen, unabhängig davon, ob es sich um Wohnungsbaugesellschaften, in- und ausländische Investoren oder Privatpersonen handelt. Ein Förderanspruch besteht zwar auch bei Erfüllen aller Auflagen nicht, aber als Förderbank des Landes hat die ISB ein großes Interesse daran, Lösungen für Geldgeber mit sozialem Verantwortungsbewusstsein zu finden.

Wer sich näher informieren möchte, erhält  unter der Telefonnummer 06131 6172-1991, im Internet unter www.isb.rlp.de, an einem der regelmäßig stattfindenden Beratertage oder im persönlichen Gespräch Gelegenheit dazu.

 

Bildnachweis: BFW Rhein-Main, iStock

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