Anschaffung von Solaranlagen soll vereinfacht werden
Das „Solarpaket I“ der Bundesregierung soll die Anschaffung von Solaranlagen für Balkon oder Dach vereinfachen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Anlage nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden muss und die Registrierung im Marktstammdatenregister auf wenige Daten beschränkt wird. Der Gesetzesvorschlag ist noch nicht in Kraft, die Verabschiedung ist aber noch für Anfang 2024 geplant.
In Mehrfamilienhäusern soll der Bundesriegierung zufolge günstiger Solarstrom vom Dach direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Dafür ist das neue Instrument der “Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung” vorgesehen. Dann würde der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Photovoltaik-Stroms ins allgemeine Stromnetz wegfallen, heißt es. Auch sollen sogenannte Balkonkraftwerke deutlich einfacher installiert und betrieben werden können.
Gleichzeitig sind die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen auf dem Dach seit 1. Februar gesunken. Das heißt: Pro Halbjahr reduziert sich die Einspeisevergütung um ein Prozent. Gleichzeitig aber bleibt der auf null Prozent abgesenkte Steuersatz für Photovoltaikanlagen erhalten.
In Mehrfamilienhäusern soll günstiger Solarstrom vom Dach direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Dafür ist das neue Instrument der “Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung” vorgesehen. Dann wird der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Photovoltaik-Stroms ins allgemeine Stromnetz wegfallen.
Regelungen zu Abrechnungen und zur rechtzeitigen Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen würden – so heißt es – in Zukunft genau festgelegt. Mieterinnen und Mieter sollten künftig selbst einen günstigen Ergänzungstarif für Strom abschließen können, der nicht durch den günstigen PV-Photovoltaik-Dachstrom abgedeckt würde.
Schlagwörter: Photovoltaik, Solaranlagen, Solarpaket