Beschlossene Sache – Mietspiegelreform kommt
Der Bundestag hat die Reformierung des Mietspiegels beschlossen: Gestimmt hatten dafür Union und SPD. Auch vom Bundesrat wurde die Reform anschließend angenommen. Gezielt wird auf eine Qualitätssteigerung der Mietspiegel. Die Aussagekraft soll verbessert und vereinheitlicht werden, zudem sollen weitere Gemeinden motiviert werden einen zu erstellen.
In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern wird die Erstellung eines Mietspiegels somit künftig zur Pflicht. Betroffene Städte haben bis zum 1.1.2023 Zeit einen Mietspiegel zu erstellen.
Dr. Jan-Marco Luczak, Sprecher für Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion, äußerte sich in einer Pressemitteilung über die Transparenz und Rechtssicherheit der Mietspiegel: Er gebe Orientierung und gesetzlichen Rahmen für die Miethöhe. „Wegen dieser herausragenden Funktion ist es wichtig, dass sie das tatsächliche Marktgeschehen abbilden und frei von politischer Manipulation sind. Deswegen haben wir als Union durchgesetzt, dass Mietspiegel auch künftig nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gebildet werden müssen. Damit haben wir der politischen Instrumentalisierung von Mietspiegel einen Riegel vorgeschoben. Das schafft Rechtssicherheit und Akzeptanz bei Mietern und Vermietern.“
Neu ist auch die Auskunftspflicht für Mieter und Vermieter zu Miete und Wohnungs-Merkmale. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.
Gleich bleibt hingegen der zweijährige Bindungszeitraum für Mietspiegel. Auch der Betrachtungszeitraum wurde nicht von vier auf sechs Jahre verlängert.
Dazu äußerte sich Luczak ebenfalls: „[…] eine Verlängerung des Bindungszeitraums hätte dazu geführt, dass die Daten von Mietspiegeln veraltet und wenig aussagekräftig geworden wären. Mietspiegel hätten ihre Akzeptanz und damit ihre befriedende Funktion verloren.“
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Schlagwörter: Mietspiegel, Wohnungswirtschaft