Bundesregierung legt Sonder-AfA auf Eis

Mit einer Sonderabschreibung sollte Investoren der Bau günstiger Mietwohnungen schmackhaft gemacht werden. Nun haben CDU und SPD das laufende Gesetzgebungsverfahren auf Eis gelegt. Strittig ist unter anderem die Höhe der Fördergrenze. Den Steuerbonus sollten alle Bauherren erhalten, die zwischen 2016 und 2018 einen Bauantrag zum Bau von Mietwohnungen gestellt hatten.

Milliarden-Förderung für Mietwohnungsbau vorerst gescheitert

Damit ist die Bundesregierung vorerst mit dem Vorhaben gescheitert, den Mietwohnungsbau mit Steueranreizen in Milliardenhöhe zu fördern. Die Koalitionspartner Union und SPD konnten sich nach SPD-Angaben nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen. Beide Seiten machen sich gegenseitig für die Blockade verantwortlich. Strittig sind eine Mietpreisbindung sowie die Fördergrenzen.

Die Bundesregierung wollte mit einer Sonderabschreibung über drei Jahre Privatinvestoren für den Mietwohnungsbau in Ballungszentren gewinnen. Im Gesetzentwurf des Finanzministeriums waren dafür bis 2020 Steuerausfälle von gut zwei Milliarden Euro veranschlagt.

Ziel war es, mit der Sonderabschreibung vor allem Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment zu bauen. Damit keine Luxuswohnungen gefördert werden, sollte eine Obergrenze gesetzt werden. Nach dem Regierungsentwurf sollten Investoren je Quadratmeter bis zu 2000 Euro Baukosten geltend machen können. Übersteigen die Kosten 3000 Euro, sollte es keine Förderung geben. Der Bundesrat schlug eine Kappungsgrenze von 2600 Euro vor. Die förderfähige Bemessungsgrundlage sollte auf einen Höchstbetrag von 1800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt werden.

„Das ist eine Vollbremsung beim Mietwohnungsneubau“, kommentiert Andreas Ibel, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) und Präsident des BFW, das Scheitern der Koalitionsgespräche zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. „Die Sonder-AfA wäre ein äußerst wirksamer und notwendiger Anreiz gewesen, mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen. Deutschland leistet sich jedoch eine Investitionsbremse nach der anderen. Erst die Mietpreisbremse, dann die Diskussion um die Mieterhöhung nach Modernisierung und die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes der Mietspiegel, als nächstes überzogene Vorstellungen bezüglich der zukünftigen Neubauanforderungen und nun eine halbjährige Hängepartie um eine Sonderabschreibung mit Baukostenbegrenzung und Gebietskulisse“, so Ibel weiter.

Ohne staatliche Impulse werde es jedoch keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt geben. Für das Jahr 2016 seien die Würfel gefallen – „ein Jahr ohne Impulse für den Mietwohnungsneubau“, bilanziert Ibel. „Um den Wohnungsbau dennoch anzukurbeln, sollte nun die sogenannte Normalabschreibung von bisher zwei auf mindestens drei Prozent angehoben werden. Dies würde der heute viel kürzeren Nutzungsdauer von Wohngebäuden Rechnung tragen und dazu beitragen, dass sich auch private Investoren wieder verstärkt im Mietwohnungsbau engagieren. Außerdem wäre eine Investitionszulage für den Wohnungsneubau notwendig“, ergänzt der BID-Vorsitzende.

In der BID arbeiten die Verbände BFW, DDIV, GdW, IVD, vdp, und ZIA zusammen, um mit gebündelten Kräften gemeinsam inhaltliche Positionen effektiver in der Öffentlichkeit zu vertreten. Mit der BID steht der Politik und anderen Wirtschaftszweigen sowie weiteren Verbänden ein unterstützender und durchsetzungsfähiger immobilienwirtschaftlicher Partner zur Seite.

Zitat:

Die Sonder-AfA wäre ein äußerst wirksamer und notwendiger Anreiz gewesen, mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen. Deutschland leistet sich jedoch eine Investitionsbremse nach der anderen.

BFW-Präsident Andreas Ibel

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