Firmenerben werden auch künftig steuerlich begünstigt


Lange Zeit hatte die Große Koalition um eine Reform der Erbschaftsteuer gerungen – und sich im Juni scheinbar geeinigt. Doch zwischenzeitlich erfolgte die Kehrwende: Der Bundesrat hatte die bereits vom Bundestag verabschiedete Reform vorläufig gestoppt und den Gesetzentwurf zu Nachverhandlungen an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Nun haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben geeinigt, sofern diese das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten.

Bund und Länder einigen sich auf Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Privilegien Ende 2014 als zu weitgehend gekippt und schon bis Ende Juni schärfere Vorgaben verlangt. Diese Frist konnte der Gesetzgeber nicht einhalten. Die vom Bundestag vor der Sommerpause beschlossenen Regeln hielten SPD, Grüne und Linke in der Länderkammer für überzogen und teils verfassungswidrig. Damit ging der monatelange Streit über die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Erbschaftsteuer in die Verlängerung.

Der nun im Vermittlungsausschuss diskutierte Gesetzentwurf sah ursprünglich vor, dass für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten besonders niedrige bürokratische Hürden für eine Steuerbefreiung gelten. Zugleich sollte es neue Grenzen für Erben geben, denen ein besonders großes Vermögen hinterlassen wird. Neu sind zudem Stundungsmöglichkeiten für die Steuerzahlung und die steuerliche Begünstigung von geplanten Investitionen, die innerhalb von zwei Jahren aus dem Nachlass finanziert werden.

Es war das zweite Vermittlungsverfahren über ein strittiges Koalitionsvorhaben in der laufenden Wahlperiode seit dem Herbst 2013. Das Länder-Votum bei der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause war bis zuletzt offen gewesen. Die unionsgeführten Länder hatten zuvor auf Zustimmung zur Reform gepocht, um für die Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die schärferen Regeln eigentlich bis Ende Juni gefordert. Die Spitzen von Union und SPD hatten sich aber praktisch erst in letzter Minute auf einen Kompromiss verständigt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits gebilligt.

Endgültige Einigung in Parlament und Länderkammer steht noch aus

Sollte eine endgültige Einigung in Parlament und Länderkammer doch noch scheitern, will sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit den Steuerbegünstigungen befassen und dann eigene Vorgaben machen. In dem Fall drohen die Privilegien für die Unternehmenserben ganz zu entfallen. Vor den entscheidenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat lagen beide Seiten in fundamentalen Punkten noch auseinander. Zu den besonders umstrittenen Fragen gehörten die Unternehmensbewertung, zusätzliche Begünstigungen für Familienunternehmen oder Regeln für Firmenerben, die ihr Privatvermögen nicht antasten wollen. Die von SPD und Grünen regierten Länder warnten vor einer erneuten Überprivilegierung von Betriebserben. Sie halten es außerdem für wahrscheinlich, dass das Verfassungsgericht das Gesetz in seiner jetzigen Form erneut kippen wird. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer warnte im Bundesrat davor, familiengeführte Mittelständler stärker zu belasten. Nach Ansicht des CSU-Chefs könnte das dazu führen, dass Unternehmen ins Ausland oder in die Hände von Finanzinvestoren getrieben werden.

Auch der BFW-Bundesverband hatte im Vorfeld massive Kritik an der Neuausrichtung der Erbschaftsteuer geübt: Aus Sicht des Bauträgerfachverbands weist der Gesetzentwurf folgenschwere Mängel auf, die die Existenz von mittelständischen Immobilienunternehmen gefährden und zahlreiche Arbeitsplätze bedrohen. Mit knapp sechs Milliarden Euro pro Jahr spült die Erbschaft- und Schenkungsteuer vergleichsweise wenig Geld in die Staatskassen und macht somit nicht einmal ein Hundertstel des gesamten Steueraufkommens aus. Die Einnahmen stehen allein den Ländern zu.

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