Neue Leitplanken des Gebäudeenergiegesetzes
Am Dienstag, 13. Juni hat sich die sich die Ampel-Koalition nach langen Diskussionen auf einen Kompromiss zum Heizungsgesetz geeinigt, mit deutlich weicheren Richtlinien. Tatsächlich umfasst die Einigung jedoch nur Leitplanken, zumindest lautet der Titel: „Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes“.
In der ersten Juli-Woche soll das Gesetz dann bereits vom Bundestag beschlossen werden, damit es ab 2024 greifen kann.
Zwar soll das GEG, wie vorgesehen, zu Beginn nächsten Jahres in Kraft treten, der Kompromiss sieht jedoch jahrelange Übergangsfristen für Bestandsbauten vor. Ferner dürfen Gasheizungen ab dem nächsten Jahr auch in Neubauten eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umgerüstet werden können oder die Neubauten nicht in Neubaugebieten entstehen.
Die Regeln des GEG sollen erst dann gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, ist eine wichtige und zentrale Änderung des Gesetzes. Außerdem sollen längere Übergangsfristen kommen, Ausnahmen gelten und eine umfangreiche Förderung kommen, so die Bundesregierung.
Mit dem Gesetz sollen die die Kommunen verpflichtet werden, die Potentiale für den Anschluss von Gebäude an die Wärmenetze zu überprüfen. Die Kommunen haben bis 2028 Zeit, eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Diese soll erklären, wo Gas oder zukünftig Wasserstoff verfügbar ist und wo Fernwärme ausgebaut werden kann. Solange diese Planung nicht vorliegt, gilt das Gesetz nur eingeschränkt. Das bedeutet, dass alte Gas- und Ölheizungen erst einmal gegen neue ausgetauscht werden dürfen. Holz- und Pelletheizungen bleiben ebenso erlaubt. Es gilt ebenso, dass funktionieren Heizungen nicht ausgetauscht werden müssen und defekte Heizungen repariert werden dürfen.
Weitere Informationen zum GEG sind hier nachzulesen.
Schlagwörter: GEG, Immobilienbranche, Immobilienwirtschaft, Wohnungswirtschaft