Neuerungen in der Bayerischen Bauordnung

Im September trat die neue Bayerische Bauordnung in Kraft. Im Gesetz kommt es zu Änderungen bei den Themen des Bauproduktenrechts, des Abstandsflächenrechts, des Stellplatzrechts sowie im Recht der bautechnischen Nachweise. Der BFW Landesverband Bayern e.V. bezieht hierzu Stellung.

Neben dem Abstandsflächenrecht gibt es in der Überarbeitung der Bauordnung auch Änderungen bei den Vorschriften der Kommunen zu Stellplätzen. Gemeinden können künftig das Anbringen von Elektroladestationen auf Stellplätzen und für Fahrradabstellplätze vorschreiben. Auch bei der Verwendung der Stellplatzablöse haben die Kommunen künftig mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können davon jetzt den Bau von Elektroladestationen für Autos und Fahrräder, Abstellplätze für Fahrräder oder auch Mietfahrradanlagen finanzieren.

Der BFW Bayern kritisiert seit langem, dass die kommunalen Stellplatzsatzungen zunehmend nicht der Nachfrage angepasst sind. Gerade bei geförderten Wohnungsprojekten ist es nicht mehr notwendig, jeder Wohnung einen Stellplatz zuzuweisen. Häufig stehen diese Stellflächen, die oft als teure Tiefgaragen gebaut werden, zu großen Teilen leer. Die Kommunen sind bei diesem Punkt nicht immer gesprächsbereit und Mobilitätskonzepte werden kaum angewandt bzw. anerkannt. Wenn dann wiederum Mobilitätskonzepte vorgeschlagen werden, sind es Konzepte, die Bürokratie aufbauen statt abbauen. „Daher fragt man sich zu Recht: Ist in einer 17.000 Einwohner zählenden Kleinstadt im Umland von München ein Stellplatzschlüssel noch nachfragegerecht, wenn für eine Wohnung unter 65 Quadratmeter eineinhalb Stellplätze und für mehr als 65 Quadratmeter zwei Stellplätze gefordert werden?“, so BFW-Landesgeschäftsführer Patrick Slapal.

Der Präsident des BFW Bayern fasst das Ergebnis des Stellplatz-Wirrwars in einigen Kommunen zusammen: „Die Forderungen der Kommunen zur Erfüllung des Stellplatzschlüssels führen in der Bauausführung zu Mehrkosten, die nicht wirtschaftlich darstellbar sind, da die Stellplätze nicht immer vermarktet werden können. Auch die Baukostensenkungskommission der Bundesregierung kommt zu der Empfehlung, die Stellplatzanforderungen der heutigen Nachfrage anzupassen und durch Mobilitätskonzepte zu ergänzen oder zu ersetzen“, so Eisele.

Da die Stellplatzverordnung Sache der Länder und Kommunen ist, kann hier eigenständig entschieden werden. Städte wie Berlin und Hamburg haben die Stellplatzpflicht im Wohnungsbau gänzlich abgeschafft und die Bauherren entscheiden selbst über die PKW-Stellplätze. Wenn die Verwaltung für diesen Sachverhalt zukunftsweisende Konzepte vorschlägt, dann sollten die politischen Meinungsvertreter, wie z. B. Gemeinde- oder Stadträte, dies unterstützen und nicht verhindern.

Bildnachweis: BFW Bayern

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