Viertes Treffen der Bündnispartner

Knapp zwei Jahre nachdem das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen wurde, traf sich die rheinland-pfälzische Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen am 8. September zum insgesamt vierten Mal mit den Bündnispartnern in Mainz, um gemeinsam über das bisher Erreichte und die weiteren Schritte der Bündnisarbeit zu sprechen.

Insbesondere kündigte die Ministerin bei der sozialen Wohnraumförderung des Landes im Bereich der Wohneigentumsförderung deutliche Verbesserungen des Programms zur Bildung von bezahlbarem Wohneigentum an.

Verbesserung der Förderkonditionen „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“

Neben der Wohneigentumsförderung wurden auch die Förderkonditionen des Programms „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ verbessert. „Gutes Leben und Wohnen in der Stadt und auf dem Land muss auch in Zukunft gleichermaßen attraktiv bleiben. Mit der Verbesserung der Förderkonditionen des Programms ‚Wohnen in Orts- und Stadtkernen‘ schaffen wir attraktive Förderanreize. Neu ist insbesondere die Zusatzförderung für alle Wohnungen, die über die Anforderungen unserer Landesbauordnung hinaus zusätzlich barrierefrei hergestellt werden“, so Ahnen.

Da die Umsetzung von konkreten Maßnahmen und Projekten in den Städten und Gemeinden – also unmittelbar vor Ort – erfolgt, wurden bei dem Bündnistreffen beispielhaft Initiativen der Städte Bad Kreuznach, Ludwigshafen und Trier in den Blick genommen. „Die Anhebung von Bad Kreuznach in die Fördermietenstufe 4 zeigt Wirkung. Private Investoren sind zunehmend bereit, auch öffentlich geförderten Wohnraum zu erstellen und damit stärker als bisher eine soziale Durchmischung in den Quartieren zu ermöglichen“, sagte Heike Kaster-Meurer, Oberbürgermeisterin der Stadt Bad-Kreuznach. So baut etwa das BFW-Mitgliedsunternehmen BPD Immobilienentwicklung im Neubaugebiet der Stadt Bad Kreuznach „Zwischen Dürerstraße und Johannes-Kaup-Straße“ aktuell 60 Einfamilienhäuser. Davon sind 12 preisgünstige Häuser für ISB-förderbegünstigte Personen reserviert.

Tilgungszuschuss fördert Wohneigentum

„Rheinland-Pfalz ist ein Land der Eigenheimer. Wohneigentum stellt bei uns eine wichtige Säule zur angemessenen Wohnraumversorgung dar. Um insbesondere junge Familien bei der Bildung von bezahlbarem Wohneigentum noch besser zu unterstützen, werden wir beim Wohneigentumsprogramm der sozialen Wohnraumförderung – gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) – erhebliche Verbesserungen vornehmen“, erklärte Ministerin Ahnen.

Zu den Neuerungen gehören eine Zinsverbilligung der ISB-Zinssätze, die Einführung von Tilgungszuschüssen für die ISB-Darlehen Wohneigentum sowie die Anhebung der Förderhöchstbeträge. „Insbesondere mit dem Instrument der Tilgungszuschüsse haben wir in der Mietwohnungsbauförderung positive Erfahrungen gemacht, da diese auch in Zeiten des Niedrigzinsniveaus attraktive Förderanreize bieten. Nun weiten wir die Tilgungszuschüsse in Höhe von fünf Prozent auch auf die Wohneigentumsförderung aus. Bei der Anhebung der Förderhöchstbeträge für die Darlehen haben wir besonders die Familien im Blick, indem der jeweilige Förderhöchstbetrag zusätzlich um zehn Prozent für das dritte und jedes weitere Kind angehoben wird“, erläuterte die Ministerin. Ahnen betonte, dass auch die Wohneigentumsförderung sozialen Kriterien folge und an gewisse Einkommensgrenzen gebunden sei. „Wir leisten damit einen weiteren wichtigen Beitrag zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum und auch zur Förderung von Familien in Rheinland-Pfalz“, so Ahnen.

Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB, führte die Verbesserungen bei der Wohneigentumsförderung weiter aus: „Insbesondere durch die Zinsverbilligung ist das ISB-Darlehen Wohneigentum eine sinnvolle Ergänzung der Finanzierung bei der Hausbank. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren beträgt der Zinssatz nur noch 0,6 Prozent. Darüber hinaus erhöht sich der Förderhöchstbetrag für die Darlehen je nach Fördermietenstufe um bis zu 25.000 Euro. Bei Haushalten mit mehr als drei Kindern steigt der jeweilige Förderhöchstbetrag noch einmal um zehn Prozent für das dritte und jedes weitere Kind.“ Neu im Rahmen der Wohneigentumsförderung seien Tilgungszuschüsse in Höhe von fünf Prozent der Darlehenssumme.

Fotonachweis: BFW Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland