Mitpreisbremse: Juristischer Widerstand gegen Beschluss der Ampelkoalition 

Nach langen Verhandlungen haben sich die Koalitionsparteien auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Doch diese Entscheidung stößt auf Widerstand: Der Eigentümerverband Haus & Grund kündigte an, juristisch gegen den Beschluss vorgehen zu wollen.

Seit ihrer Einführung vor neun Jahren begrenzt die Mietpreisbremse die Mietpreissteigerungen bei Neuverträgen und soll sicherstellen, dass Mieten bei Vertragsabschluss nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Wo die Regelung gilt, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Die im kommenden Jahr auslaufende Regel wurde nun, nach langer Uneinigkeit, von den Koalitionsparteien bis zum Jahr 2029 verlängert. Bezüglich anderer mietrechtlicher Vorhaben bestehen jedoch weiterhin Meinungsverschiedenheiten.

Auch die Meinungen in der Wohnungswirtschaft sind gespalten. GdW-Präsident Axel Gedaschko steht laut eines Statements einer einfachen Verlängerung der Mietpreisbremse skeptisch gegenüber, denn sie habe, während ihres Wirkungszeitraums nicht dazu geführt, dass der Weg für bezahlbaren Wohnungsneubau geebnet worden wäre. Gedaschko betont darüber hinaus die Notwendigkeit eines klaren Anreizes für schnellere Genehmigungsverfahren und ausreichendes Bauland.

Der Eigentümerverband Haus & Grund ergreift härtere Maßnahmen. Wie Verbandspräsident Kai Warneke gegenüber der „Bild“-Zeitung ankündigte, wolle der Verband die erneute Verlängerung der Mietpreisbremse vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten und spricht von einem Verfassungsbruch. Ohnehin hätte das Bundesverfassungsgericht die Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 nur aufgrund ihrer Begrenzung auf fünf Jahre akzeptiert.

Der Präsident des Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten ist anderer Meinung. Laut einer Meldung des Verbands begrüßt er die Verlängerung der Mietpreisbremse, sieht aber die Notwendigkeit die Regelung zu verschärfen: „Die Mietpreisbremse kennt zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher, welche im Zuge der Verlängerung dringend geschlossen werden müssen.“ Darüber hinaus fordert er die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag: „wie die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 Prozent auf 11 Prozent, die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen oder die Umsetzung einer neuen Wohngemeinnützigkeit“.


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